Bekomme ich von meinen Eltern während des Studiums Unterhalt?
Meine Eltern leben getrennt, und ich wohne bei meinem Papa. Dieser bekommt für mich das Kindergeld, und meine Mama bezahlt Unterhalt für mich an meinen Papa. Jedoch ziehe ich ab Oktober aus, eine Stunde Fahrzeit von beiden weg, in ein Studentenwohnheim. Logisch wäre nur, dass das Kindergeld dann an mich geht, aber wie ist das mit dem Unterhalt? Bezahlt meine Mutter dann das gleiche wie früher, nur halt an mich? Und mein Papa gibt mir dafür das Kindergeld? Oder müssen beide dann gleich viel bezahlen (sich das sozusagen aufteilen), weil das Kindergeld gar nicht dazu zählt?
Ich habe keine Ahnung wie so etwas geregelt wird, aber ich würde das ungern über das Jugendamt machen, da ich mich mit meinen Eltern (und die beiden sich untereinander) gut verstehe. Wie wird das üblicherweise geregelt?
Danke für eure Ratschläge
MrKingston, baldiger Student :)
4 Antworten
Du hast während deiner ersten Ausbildung bzw. Studium einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern. Nur, wenn diese nicht in der Lage wären (zu geringe Einkommen), dir Unterhalt in der dir zustehenden Höhe zu leisten, hättest du Anspruch auf staatliche Unterstützung - als Student auf BAföG-Leistungen.
Ab deinem 18. Geburtstag bist du volljährig und somit in erster Linie allein für deinen Lebensunterhalt zuständig. Wenn du also weiterhin Unterhalt von den Eltern haben möchtest, müsstest du dich eigentlich selbst darum kümmern, denn die Mutter müsste keinen Unterhalt mehr für dich an den Vater zahlen - und Letzterer ist dir nun auch barunterhaltspflichtig (kann dir seinen Anteil aber in Form von Verpflegung und Unterkunft statt Bargeld stellen, solange du bei ihm wohnen kannst).
Du bist allerdings in der glücklichen Lage, deine Rechte nicht erst erstreiten zu müssen......
da ich mich mit meinen Eltern (und die beiden sich untereinander) gut verstehe.
...und könntest bis zum Studium alles belassen, wie es momentan ist....
Als Student steht dir für deinen gesamten Lebensunterhalt (Verpflegung, Unterkunft, Kleidung, Freizeit...) ein bestimmter Mindestbetrag zu, das ist dein "unterhaltsrechtlicher Bedarf". Darin ist das Kindergeld bereits eingeschlossen.
Da du ab Studienbeginn nicht mehr beim Vater wohnen kannst, beträgt dein "Bedarf" dann insgesamt 670 Euro (steigt zum Wintersemester 2016 an....).
Abzüglich des Kindergeldes (neu: 190 Euro) - welches der Vater dann an dich weiterleiten müsste oder du per "Abzweigungsantrag" bei der Familienkasse direkt an dich auszahlen lassen könntest - müssten also noch 480 Euro finanziert werden. Dies ist dein Unterhaltsanspruch an beide Eltern zusammen. Es müsste nun berechnet werden, wie viel davon dir jeder zu zahlen hat, das ist abhängig vom Verhältnis ihrer Einkommen zueinander (der Betrag wird also nicht einfach halbiert...).
Die Eltern haben aber auch jeweils einen "Selbstbehalt" dir gegenüber, müssten dir also nur Unterhalt zahlen, wenn sie selbst jeweils mehr als 1300 Euro verdienen.... (Gibt es noch Geschwister oder unterhaltsberechtigte Ehepartner, müssten diese zuerst berücksichtigt werden, für dich würde dann weniger zur Verfügung stehen...) Könnten die Eltern oder einer von ihnen dir keinen Unterhalt zahlen (oder nicht in der "vollen" Höhe), könntest du dafür "BAföG"-Leistungen beziehen....
(Studenten-BAföG wird zur Hälfte als staatlicher Zuschuss gewährt, die andere Hälfte als Darlehen und muss später zurückgezahlt werden...).
Am "einfachsten" wäre es also, einen BAföG-Antrag zu stellen (wenn du von den Eltern Unterhalt begehrst, könnten sie ohnehin von dir verlangen, dass du erstmal BAföG-beantragst...).
Zur Beantragung werden u. a. die Einkommensnachweise deiner Eltern eingefordert. Anhand dieser berechnet das BAföG-Amt, wie viel jeder von ihnen dir an Unterhalt zahlen könnte und ob du noch BAföG- bekommst (wenn ja, wie viel).
Die Eltern müsstest du dann um ihre errechneten Anteile bitten. (Hättest du kein gutes Verhältnis zu den Eltern, müsstest du diese Anteile erst bei ihnen einfordern, "Titel" darüber erstellen lassen, sonst bräuchten sie dir garnichts zahlen....)
Bis zu deinem 25. Geburtstag kannst du bei den Eltern krankenversichert bleiben (Familienversicherung), ansonsten müsstest du diesen Versicherungsbetrag erst wieder bei ihnen einfordern (wieder anteilig...). Mögliche Studienbeiträge ("Sonderbedarf") müssten sie ggf. auch anteilig zahlen...
Ich habe keine Ahnung wie so etwas geregelt wird, aber ich würde das ungern über das Jugendamt machen,
Fragen "kostet nix" und dumme Fragen gibt es nicht....
Das Jugendamt könnte dich ohnehin nur noch beraten, aber nichts mehr für dich regeln oder erledigen.... sei froh, dass deine Eltern dich bereitwillig unterstützen....
Viel Spaß und Erfolg beim Studium!
Über die genauen "Verrechnungsmodalitäten" musst du dich beim BAföG-Amt erkundigen....
Die Zahlungen des BAföG-Amtes an dich erfolgen aufgrund eines "Vertrages" zwischen Amt und dir, damit haben die Eltern an sich nichts zu tun...
Denn das BAföG-Amt berechnet ja lediglich, was die Eltern dir zahlen könnten - sie müssten ja theoretisch nur Unterhalt zahlen, wenn du diesen noch "titulieren" lassen würdest (was du ja zum Glück bei deinen Eltern nichts brauchst). Der BAföG-Bescheid als solcher ist ja kein Unterhaltstitel gegen die Eltern, aus dem du irgendetwas direkt fordern könntest....
Nur wenn du tatsächliche "BAföG-Vorausleistungen" erhalten würdest, würde sich das Amt diese direkt von den Eltern wiederholen. Aber solche Vorausleistungen werden nur (auf extra Antrag) getätigt, wenn die Eltern jegliche Auskünfte verweigern o.ä....
BAföG-Leistungen werden ohnehin immer nur für einen begrenzten Zeitraum bewilligt, so dass dann ggf. Folgeanträge gestellt werden müssen... Denn es wird ja dann geprüft, ob du deinen "studentischen Verpflichtungen" nachgekommen bist und überhaupt noch Anspruch auf BAföG hast (einige Prüfungen müssen bis zu einen bestimmten Zeitpunkt abgelegt worden sein etc...) Spätestens dann müssten fehlende Unterlagen nachgereicht werden...
Ja, wenn du kein Bafög beziehst/beziehen kannst müssen sie dir Unterhalt zahlen. Den Unterhalt teilen die Beiden unter sich auf - je nachdem was ihr Einkommen ist zahlt dann der eine mehr als der andere. Verdient einer von beiden unter einer gewissen Grenze (liegt so bei 1100€) muss er nichts zahlen.
Normalerweise musst du den Unterhalt von deinen Eltern fordern.
Es gibt zu dem Thema aber eigentlich genug Seiten wo du dich informieren kannst.
aber wenn ich bafög bekomme müssen meine eltern mir offiziell nichts mehr geben?
Naja also das läuft so:
Verdienen deine Eltern genug um dich alleine zu finanzieren, bekommst du kein Bafög und deine Eltern müssen dir Unterhalt zahlen. Verdienen sie zu wenig erhältst du zusätzlich zu dem was die beiden dir zahlen müssen (also alles was sie über dem Grenzbetrag verdienen) so viel Bafög wie dein Bedarf an Unterhalt ist.
Was dir zusteht siehst du anhand der Düsseldorfer Tabelle:
http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Wenn du wissen möchtest ob dir Bafög zusteht musst du hier schauen: https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Solange du noch bei deinem Vater als Wohnhaft angemeldet bist, muss deine Mutter weiterhin Unterhalt bezahlen .... Frag am besten deine Eltern selbst !
bin ich wahrscheinlich auch nicht mehr lange... mein vater zieht in eine kleinere wohnung während ich ausziehe, wahrscheinlich melde ich mich dann auch um, dass ich offiziell im Studentenwohnheim wohne
Frag doch am besten deine Eltern
Die hatten auch noch nie einen Student als Sohn und sind genauso schlau wie ich :D
wow danke für die ausführliche Antwort!
Lediglich eine Frage hätte ich noch: Meine Mutter hat (nach eigener Aussage) noch keine Einkommenssteuererklärung für 2013 gemacht. Ich glaube mal gehört zu haben, dass der Bafög-Betrag dann geschätzt wird, den ich bekomme, und dass sobald diese Erklärung nachgereicht wurde, der richtige Betrag berechnet wird und man entweder nachzahlen muss oder nachträglich noch Geld bekommt... Stimmt das so? Und müsste ich dann nachbezahlen oder meine Mutter, weil sie mir "die ganze Zeit lang schon hätte mehr Gel geben können"? Und was, wenn man so etwas bis zum Ende des Studiums noch nicht nachgereicht hat / nie nachreicht?