Mein Vater möchte die Studiengebühren nicht bezahlen!?!
Ich bin volljährig, meine Eltern sind geschieden & ich lebe bei meiner Mutter. Ab Oktober möchte ich studieren!
Nach Berechnungen zum Unterhaltsanspruch liegt meine Mutter unter dem Selbstbehalt, muss somit KEINEN Unterhalt an mich bezahlen! Mein Vater zahlt derzeit knapp 400,- € Unterhalt monatlich, er müsste aber lt. Berechnungstabellen (u.ä.) auch die 90,- € Monatlich fürs Studium bezahlen!
Er hat mir jedoch schon zum Zeitpunkt wo feststand, dass ich studiere, gesagt, dass er mir diese Studiengebühren NICHT zahlen wird. Möchte jetzt auch nicht dadurch das verhältnis dadurch zu ihm "stören", aber er müsste es ja eig. KOMPLETT zahlen!
Allgemein: Man muss ja 500,- € auf einmal bezahlen, die 90,- € bekomme ich aber jeweils in MONATSSCHRITTEN oder muss er auch 500,- € am Anfang jedes Semesters zahlen?
BaFöG bringt mir dazu auch nicht viel, da mir nach Berechnungen etc. insgesamt ca. 60,- € mtl. zustehen! Vom eigentlichen Bedarf von 422,- € gehen irgendwie 360,- € aufgrund des Gehalts meines Vaters weg, bei meiner Mutter 0,- €, da sie zu wenig verdient!
8 Antworten
Die Ländern in denen Studiengebühren erhoben werden bieten zur Begleichung dieser Gebühren ein zinsgünstiges Darlehen an.
Dieses ist m. E. in Anspruch zu nehmen. Zusätzliches Geld, das über den Barbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht, kann nicht einfach von den Eltern zusätzlich zum Unterhalt gefordert werden.
In Niedersachsen zahlst du zweimal im Jahr rund 800 Euronen auf einen Schlag. 500 davon Studiengebühren, der Rest für Semesterticket, Computernutzung etc. Gibt es noch Großeltern, die du motivieren kannst?
Die meisten Bundesländer erheben keine Studiengebühren, kannst du dahin ausweichen?
ein vater der gegen die bildung seimer tochter ist, ist kein vater er hat zu zahlen wenn er es nicht tut, drohe ihm mit nem anwalt
Nirgendwo steht,dass die Eltern das Studium zahlen müssen. Wenn der Vater seinen Unterhaltspflichten gemäß der Düsseldorfer Tabelle nachkommt,ist darüber hinaus kein Anspruch an ihn zu richten.
Dann bezahlt er trotzdem da er sich selbst in die lage brachte
von was denn, wenn er nicht mehr arbeitet?
Du hast KEIN Anrecht darauf,dass dir dein Vater die Studiengebühren zahlt. Du hast Anspruch auf Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Wenn dein Vater nur 400€ Unterhalt zahlen muss,hat er seine pflicht erfüllt. Darüber hinaus haben volljährige Kinder keinen Anspruch auf monetären Unterhalt. Dein Vater darf also selbst entscheiden,in welcher Form er dir den Unterhalt zukommen lässt,er könnte dir auch Lebensmittel dazugeben oder die Miete zahlen etc. Dein mutter leistet ihre Unterhaltspflicht,indem sie dir Kost und Logis bietet.
Soweit ich weiß, handelt es sich um Barunterhalt und nicht um Naturalunterhalt.
Das gilt für privilegierte Kinder. Wenn man mit der Schule fertig und volljährig ist,verliert man diesen Status. Danach können die Eltern zum Beispiel auch sagen,man solle in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleiben. Wenn man dann unbedingt ausziehen möchte,sind die Eltern nicht verpflichtet,die Miete zu zahlen und können den Unterhalt entsprechend mindern,weil sie ja bereit wären,das Kind bei sich wohnen zu lassen.
warum gehst du nicht arbeiten? Das machen doch andere Studenten auch. Ob dein Vater das Zahlen muß, hängt doch auch von seinem Verdienst ab. ICH würde aber meinen Vater nicht so unter Druck setzen. Vielleicht brauchst du seine finanziellen Beihilfen mal. Von deiner Mutter gibt es ja wohl eher Nichts.
Ob dein Vater das Zahlen muß, hängt doch auch von seinem Verdienst ab.
Das stimmt!
Verdienst hat er im prinzip ausreichend, das würde meinen BaFög anspruch z.b. auch auf mtl. 40 - 60 € mindern...
dann schmeisst er seinen job hin und es gibt GAR NIX mehr