Mein Vater möchte die Studiengebühren nicht bezahlen!?!

8 Antworten

Die Ländern in denen Studiengebühren erhoben werden bieten zur Begleichung dieser Gebühren ein zinsgünstiges Darlehen an.

Dieses ist m. E. in Anspruch zu nehmen. Zusätzliches Geld, das über den Barbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht, kann nicht einfach von den Eltern zusätzlich zum Unterhalt gefordert werden.

In Niedersachsen zahlst du zweimal im Jahr rund 800 Euronen auf einen Schlag. 500 davon Studiengebühren, der Rest für Semesterticket, Computernutzung etc. Gibt es noch Großeltern, die du motivieren kannst?

Dummie42  28.07.2012, 10:08

Die meisten Bundesländer erheben keine Studiengebühren, kannst du dahin ausweichen?

ein vater der gegen die bildung seimer tochter ist, ist kein vater er hat zu zahlen wenn er es nicht tut, drohe ihm mit nem anwalt

Apfelkind1986  28.07.2012, 10:32

Nirgendwo steht,dass die Eltern das Studium zahlen müssen. Wenn der Vater seinen Unterhaltspflichten gemäß der Düsseldorfer Tabelle nachkommt,ist darüber hinaus kein Anspruch an ihn zu richten.

Frettchenfuerst  28.07.2012, 09:55

dann schmeisst er seinen job hin und es gibt GAR NIX mehr

Alexuwe  28.07.2012, 09:58
@Frettchenfuerst

Dann bezahlt er trotzdem da er sich selbst in die lage brachte

LaCapitana  28.07.2012, 10:01
@Alexuwe

von was denn, wenn er nicht mehr arbeitet?

Du hast KEIN Anrecht darauf,dass dir dein Vater die Studiengebühren zahlt. Du hast Anspruch auf Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Wenn dein Vater nur 400€ Unterhalt zahlen muss,hat er seine pflicht erfüllt. Darüber hinaus haben volljährige Kinder keinen Anspruch auf monetären Unterhalt. Dein Vater darf also selbst entscheiden,in welcher Form er dir den Unterhalt zukommen lässt,er könnte dir auch Lebensmittel dazugeben oder die Miete zahlen etc. Dein mutter leistet ihre Unterhaltspflicht,indem sie dir Kost und Logis bietet.

EinNetterMensch  28.07.2012, 10:55

Soweit ich weiß, handelt es sich um Barunterhalt und nicht um Naturalunterhalt.

Apfelkind1986  28.07.2012, 11:30
@EinNetterMensch

Das gilt für privilegierte Kinder. Wenn man mit der Schule fertig und volljährig ist,verliert man diesen Status. Danach können die Eltern zum Beispiel auch sagen,man solle in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleiben. Wenn man dann unbedingt ausziehen möchte,sind die Eltern nicht verpflichtet,die Miete zu zahlen und können den Unterhalt entsprechend mindern,weil sie ja bereit wären,das Kind bei sich wohnen zu lassen.

warum gehst du nicht arbeiten? Das machen doch andere Studenten auch. Ob dein Vater das Zahlen muß, hängt doch auch von seinem Verdienst ab. ICH würde aber meinen Vater nicht so unter Druck setzen. Vielleicht brauchst du seine finanziellen Beihilfen mal. Von deiner Mutter gibt es ja wohl eher Nichts.

EinNetterMensch  28.07.2012, 10:56

Ob dein Vater das Zahlen muß, hängt doch auch von seinem Verdienst ab.

Das stimmt!

richie1234 
Beitragsersteller
 29.07.2012, 15:42
@EinNetterMensch

Verdienst hat er im prinzip ausreichend, das würde meinen BaFög anspruch z.b. auch auf mtl. 40 - 60 € mindern...