Wie oft bekommt man eine Nebenkosten Abrechnung im Jahr vom Vermieter?
4 Antworten
Sind monatliche Vorauszahlungen vertraglich vereinbart, muß der Vermieter 1 x jährlich darüber abrechnen.
Folglich sollte der Mieter auch 1 x jährlich, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes, eine Abrechnung bekommen.
Ansonsten hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlungen.
Gründe die eine Verspätung der Abrechnung, und somit noch den Anspruch auf eine Nachzahlung, müssen sehr außergewöhnlich sein.
Zum Beispiel Kosten die nachträglich erhoben werden und von denen der Vermieter nichts wissen konnte.
Im Normalfall ist das nur bei der Grundsteuer möglich.
Alle anderen Kosten sind dem Vermieter bekannt bzw. gehen ihm die Rechnungen dafür rechtzeitig zu, wenn nicht muß er sich darum bemühen sie zu bekommen. Einfach sagen der oder der Anbieter hat noch keine Rechnung geschickt iss nich.
Je Abrechnungsperiode (12 Monate) gibt es eine Abrechnung.
Die Nebenkostenabrechnung wird nur 1mal pro Jahr erstellt.
Du hast recht, es wird gefragt, wie oft eine Nebenkostenabrechnung im Jahr verschickt wird.
Da diese Nebenkostenabrechnung nur einmal im Jahr erstellt wird, finde ich es auch logisch, dass sie nur einmal im Jahr verschickt wird. Warum sollte man ein und die selbe Abrechnung auch mehrmals verschicken?!
... zwei bis drei, je nachdem wie viel Rückstand der Vermieter hat.
... aber danach wird doch gar nicht gefragt, oder?