muss ich als vermieter einen zähler einbauen
eine familie im erdgeschoss hat meine wohnung vermietet einen monat später haben wir herausgestellt das die erdgeschosswohnung mit dem untergeschosszimmer ein zähler hat ,dann haben wir vermieter für 3monate uns geeinigt 100euro zuzahlen für die nebenkosten und dann sollten sie mir die enbw rechnung vorlegen .jetzt sind die 3 monate vorbei und er wahr beim anwalt und will einen zähler einbauen lassen und eine entschädigung ,muss ich einen zähler einbauen obwohl es einer für gas einer str und einer für wasser ist ,gerechnet für die kosten sind ca.2000euro muss ich das machen
6 Antworten
Hallo nopitza, es handelt sich hier vermutlich um einen Stromzähler. Eigendlich sollte klar sein, dass jeder Mieter seinen Stromverbrauch separat berechnet bekommt! Der Zähler ist dann vom Vermieter zu stellen. Mit freundlichem Gruss, Hk.
Grüß dich,
der "Vermieter" ist verpflichtet Zähler einzubauen. Ob Gas, Wasser, Heizung etc. Wenn man sich einigt zwischen Mieter und Vermieter geht das nie gut aus. Egal ob auf die Sicht betrachtet, dass natürlich die einzelnen Parteien im Haus untrschiedlich verbrauchen, oder dass man im Dachgeschoss höhere Heizungskosten hat als im Erdgeschoss. (Mit Sicht auf die gleiche Temperatur in der Wohnung). Vom Vermieter diese Kosten auf den Mieter umzuschlagen ist Schwachsinn, da die Voraussetzungen schon gegeben sein müssen.
Ich hoffe ich konnte helfen, Cliff
Hallo Nopitza, 2000€ find ich ziemlich hoch.
Für den Strom kann auch ein Zwischenzähler eingebaut werden.
Wasser wird lt.Gesetz nach qm-Fläche aufgeteilt, sofern kein anderer Verteiler-schlüssel im Mietvertrag vereinbart wurde. (hier muss kein extra Zähler gesetzt werden)
Verteilung Heizkosten (Gas) nach der Heizkostenverordnung; für 2Fam.Haus gibt es da eine gesonderte Verordnung. (Die genaue Aufteilung könnte ich Dir am Mo.sagen, da ich meine Unterlagen im Büro habe)
Um verbrauchsabhängige Nebenkosten abrechnen zu können, muss der jeweilige Verbrauch nachweisbar sein. Deswegen muss der Vermieter die geeigneten technischen Voraussetzungen dafür schaffen, sprich, Zähler einbauen.
Sehr richtig. Die Teile sind ja nicht ohne grund geeicht!
Eine Verpflichtung Zähler einzubauen liegt nur vor wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung im Mietvertrag vereinbart wurde. Wird pauschal abgerechnet und wurde dies vertraglich so vereinbart existiert diese Verpflichtung nicht.