Stromrückzahlung erhalten, wird das auf Arbeitslosengeld II angerechnet?

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Komt darauf an.

Soweit der Strom aus der Regelleistung bezahlt wurde, darf das Jobcenter nichts anrechnen.

Wurden die im Rahmen der LfU für z.B. Heizstrom vom Jobcenter getragen oder umfasst die Rückzahlung auch Zeiten außerhalb des Leistungsbezuges, darf das Jobcenter zumindest teilweise anrechnen.

Moin moin, Da der Strom von der Regelleistung bezahlt werden muss,(Im Regelsatz mit eingerechnet laut änderung der Bundesregierung,( BVG Bundesverfassungsgericht laut Urteil vom Feb. 2010 sah das anders. aber wehn störzt.. Zur Frage also darf das JZ. eine Gutschrift nicht als Einkommen anrechnen, laut §§ 23 SGB II ist man zur sparsamkeit aufgefordert. Hoffe geholfen zu haben. Gruß Volker

Wenn sich die Arge an Recht und Gesetz hält, was ist selten Fällen auch schon vorgekommen ist, dann hat die Rückzahlung keinen Einfluss.

Sie haben die Stromkosten ja auch aus ihrem Regelsatz bezahlt. Rückzahlung von Beträgen die sie zu vor eingezahlt haben ist Vermögen und kein Einkommen.

( Man beachte, das bei Steuerrückzahlung die Sache anders aussieht, da es sich hier um das Zufließen von Einkommen handelt. Man hatte das verdiente Geld ja noch nie auf dem Konto. )

Wenn das lediglich den Hausstrom betrifft und NICHT Strom für Heizung (wofür Du ja zumindest eine Pauschale erhältst), dann wird es nicht von ALG II abgezogen. Die Vorauszahlungen aus dem Zeitraum des Leistungsbezuges haben dein verfügbares Einkommen geschmälert und deshalb kann es Dir jetzt nicht einfach abgezogen werden.

Das kann sein ,den bezahlt wurde es ja auch von ihnen.