Wasserschaden Ausgleichszahlung und Trocknungsprotokoll einfordern?
Hallo,
nach einem Wasserschaden habe ich immer noch kein Geld von der Baufirma bekommen für den verbrauchten Strom verursacht durch die Raumtrockner. Jetzt hatte ich mit meinem Stromanbieter telefoniert der fordert ein Trocknungsprotokoll um mir die erhöhten Kosten wiederzuerstatten. Daraufhin habe ich mit der Dame von der Baufirma telefoniert, sie meinte sie habe keine Zeit wegen der neuen Baustelle. Das deckt sich mit der Aussage ihres Mitarbeiters der meinte das Büroarbeit nicht ihre stärke sei. Jetzt sind die Trockner schon seit 2 Monaten aus der Wohnung und es ist nicht absehbar wann die Dame mir das Protokoll und die Ausgleichszahlung leisten wird. Das habe ich der Hausverwaltung mitgeteilt diese fordert von mir nun die verbrauchten KW sowie die Kostenerhöhung und hat mir untersagt mit der Baufirma Kontakt aufzunehmen, dabei hatte die Dame damals gesagt das sie mir das Protokoll zuschickt. Da beißt sich die Katze in der Schwanz. Die Dame hat damals mit dem Smartphone zu Beginn und zum Ende der Trocknung ein Foto vom Stromzähler gemacht. Wie kann ich diese Dame der Baufirma jetzt unter Druck setzten endlich die Ausgleichszahlung zu leisten und mir das benötigte Protokoll zusendet, den ich möchte nicht noch Monate darauf warten. Ist es rechtlich möglich ihr per Einschreiben ein Frist zusetzen oder muss ich in den sauren Apfel beißen und mir eine Anwalt nehmen und was könnten dann für Kosten auf mich zukommen?
Danke schon mal vorab.
3 Antworten
Bei dem ganzen Roman wird mit keinem Wort die Wohngebäudeversicherung erwähnt. Dabei ist diese zuständig um die Trocknungskosten zu bezahlen.
Die Hausverwaltung untersagt Dir daher mit Recht den Kontakt zur Baufirma.
Normalerweise läuft es so, dass Du die Stromkosten an den Stromversorger bezahlst und die erhöhten Kosten bekommst Du oder der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung von der Versicherung erstattet.
Wenn Du schon weißt oder ahnst, wieviel ca. die erhöhten Kosten ausmachen (z. B. Differenz der neuen Jahresrechnung zur letztjährien), könntest Du also diesen Betrag bei der Hausverwaltung geltend machen. Falls sie nicht reagiert, behältst Du den Betrag einfach bei der nächsten Zahlung ein.
Bist Du Mieter, ziehst Du den mutmaßlichen Betrag von der nächsten Mietzahlung ab und informierst den Vermieter über den Grund des Abzugs.
Bist Du Eigentümer, ziehst Du den Betrag von der nächsten Wohngeldzahlung an die Hausverwaltung ab.
In dem Moment geht es den Leuten ans Kleingeld und sie werden versuchen, so schnell wie möglich ihr Geld von der Versicherung zu bekommen oder die Erstattung an Dich zu erreichen, damit Du Deinen Einbehalt wieder ausgleichen kannst.
Wichtig ist nur, dass Du diejenigen, denen Du Geld erst einmal vor enthältst entsprechend informierst.
Dann brauchst Du Dich nicht mehr um irgendwelche Fotos von Zählern, Damen von Baufirmen oder Callcentern von Stromversorgern kümmern.
Sag mir eine Hausverwaltung, mit der es einfach ist?
Und wo ist das Problem? Ich schrieb:
Falls sie nicht reagiert, behältst Du den Betrag einfach bei der nächsten Zahlung ein.
Du hast dann schon mal Dein Geld und dann sind die anderen am Zug.
Das interessiert doch die Firma nicht! Die Gebäudeversicherung zahlt die Stromkosten an die HV. Die wiederum zahlt an Eigentümer aus und der muss das an dich weitergeben. Außer es liegt eine Vereinbarung vor, dass die HV an dich überweisen darf!
Das Gleiche gilt für den Verbrauchsnachweis.
... aber das Protokoll und den Beleg über den Verbrauch bekommt doch der Bewohner direkt ausgehändigt bei Abholung der Geräte, so jedenfalls hier bei uns.
So hatte es mir die Dame auch gesagt aber ich denke die Hausverwaltung hat da was dagegen.
Danke für deine Antwort leider ist das alles nicht so einfach mit unserer Hausverwaltung.