Wasserschaden Ausgleichszahlung und Trocknungsprotokoll einfordern?

3 Antworten

Bei dem ganzen Roman wird mit keinem Wort die Wohngebäudeversicherung erwähnt. Dabei ist diese zuständig um die Trocknungskosten zu bezahlen.

Die Hausverwaltung untersagt Dir daher mit Recht den Kontakt zur Baufirma.

Normalerweise läuft es so, dass Du die Stromkosten an den Stromversorger bezahlst und die erhöhten Kosten bekommst Du oder der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung von der Versicherung erstattet.

Wenn Du schon weißt oder ahnst, wieviel ca. die erhöhten Kosten ausmachen (z. B. Differenz der neuen Jahresrechnung zur letztjährien), könntest Du also diesen Betrag bei der Hausverwaltung geltend machen. Falls sie nicht reagiert, behältst Du den Betrag einfach bei der nächsten Zahlung ein.

Bist Du Mieter, ziehst Du den mutmaßlichen Betrag von der nächsten Mietzahlung ab und informierst den Vermieter über den Grund des Abzugs.

Bist Du Eigentümer, ziehst Du den Betrag von der nächsten Wohngeldzahlung an die Hausverwaltung ab.

In dem Moment geht es den Leuten ans Kleingeld und sie werden versuchen, so schnell wie möglich ihr Geld von der Versicherung zu bekommen oder die Erstattung an Dich zu erreichen, damit Du Deinen Einbehalt wieder ausgleichen kannst.

Wichtig ist nur, dass Du diejenigen, denen Du Geld erst einmal vor enthältst entsprechend informierst.

Dann brauchst Du Dich nicht mehr um irgendwelche Fotos von Zählern, Damen von Baufirmen oder Callcentern von Stromversorgern kümmern.

FastFerret 
Beitragsersteller
 28.10.2016, 04:59

Danke für deine Antwort leider ist das alles nicht so einfach mit unserer Hausverwaltung.

bwhoch2  28.10.2016, 10:42
@FastFerret

Sag mir eine Hausverwaltung, mit der es einfach ist?

Und wo ist das Problem? Ich schrieb:

Falls sie nicht reagiert, behältst Du den Betrag einfach bei der nächsten Zahlung ein.

Du hast dann schon mal Dein Geld und dann sind die anderen am Zug.

Das interessiert doch die Firma nicht! Die Gebäudeversicherung zahlt die Stromkosten an die HV. Die wiederum zahlt an Eigentümer aus und der muss das an dich weitergeben. Außer es liegt eine Vereinbarung vor, dass die HV an dich überweisen darf!

Das Gleiche gilt für den Verbrauchsnachweis.

... aber das Protokoll und den Beleg über den Verbrauch bekommt doch der Bewohner direkt ausgehändigt bei Abholung der Geräte, so jedenfalls hier bei uns.

FastFerret 
Beitragsersteller
 28.10.2016, 05:00

So hatte es mir die Dame auch gesagt aber ich denke die Hausverwaltung hat da was dagegen.