Stromkosten-Guthaben: Vermieter zahlt Guthaben nicht zurück! Was tun?

7 Antworten

Setze ein Schreiben auf in dem du mitteilst das du dein Guthaben in Höhe von 30 Euro mit der nächsten Miete verrechnest da es dir bis heute nicht ausgezahlt wurde. Das schickst du per Einschreiben dort hin. Sollte der Vermieter dich dann anmahnen kannst du darauf verweisen das du nur dein Guthaben verrechnet hast. Den Brief und die Abrechnung mit dem Guthaben gut aufbewahren.

Wenn du sowieso bald ausziehst, kannst du deine Rechnung doch mit der letzten Miete glatt machen,

Das solltest du aber schriftlich mitteilen. Wegen 30 € hinterher zu telefonieren, bringt gar nichts. Solche Anrufe kommen in irgendeinem CallCenter an und wandern sofort ins virtuelle Nirwana

Eine monatliche Stromkostenpauschale geht mit der Miete direkt an den Vermieter und nicht über einen externen Stromanbieter!

Ist es wirklich eine Pauschale oder ist es eine Vorauszahlung?

Bei einer Pauschale bekommst Du nichts wieder, muss kein e Abrechnung erfolgen aber Du musst auch nichts nachzahlen.

Bei einer Vorauszahlung ist das anders.

Kann ich die 30€ einfach von der nächsten Miete abziehen oder bekomme ich dann Ärger mit dem Vermieter? Was denkt Ihr?

Wenn es eine monatliche Vorauszahlung gibt. muss der Vermieter eine Abrechnung erstellen und bei einem Guthaben, dieses innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen.

Du könntest nach fruchtlosem Ablauf einer Frist zur Zahlung die Vorauszahlung im nächsten Monat entsprechend kürzen.

Was hat der Vermieter mit Deinen Stromkosten zu tun?

AnnaLenaBo 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 15:05

Eine monatliche Stromkostenpauschale geht mit der Miete direkt an den Vermieter und nicht über einen externen Stromanbieter!

anitari  20.08.2014, 15:14
@AnnaLenaBo

Wenn es eine Pauschale ist, ist mit der Zahlung alles erledigt.

Es gibt darüber keine Abrechnung. Folglich auch keine Rückerstattung oder Nachzahlung.

Sollten aber monatliche Vorauszahlungen geleistet worden sein sieht das anders aus.

Dann muß der VM darüber abrechnen und ein evtl. Guthaben nach spätestens 30 Tagen erstatten.

Was ist mit übrigen denn mit den übrigen Nebenkosten?

Gab es dazu auch eine Abrechnung?

ärger wird es geben... da kannst du dich drauf verlassen! aber mit den Konsequenzen wirst du leben können. 30 € sind kein Grund, dir den Mietvertrag fristlos zu kündigen. es sei denn die Miete beliefe sich auf 15 € dann wären es nämlich 2 Monatsmieten...

mein persönlicher tipp: geh zum Anwalt und lass über das zuständige Amtsgericht einen Mahnbescheid über den offenen Betrag stellen...

lg, Anna