Mietrecht Stromvorauszahlung an Vermieter
Hallo alle zusammen,
also ich zahle monatlich eine Stromkostenvorauszahlung an meinen Vermieter. Jetzt ist es so das ich meinen Mietvertrag zum 01.12.2013 abgeschlossen habe und monatlich 80,-€ Stromkosten gezahlt habe, im August wurde vom Stromanbieter abgerechnet und ich hatte bis August 2014 400,-€ überzahlt. Jetzt macht mein Vermieter auch zu August die Abrechnung nur ist meine Frage wie lange er für diese Abrechnung Zeit hat? Ich hatte schon häufiger nachgefragt und er meinte nur er kann sich damit ein halbes Jahr Zeit lassen. Wie lange hat er denn wirklich Zeit für diese Abrechnung?
Ich brauche das Geld nämlich jetzt dringend und es nervt irgendwie das es so ewig dauert. August ist ja jetzt auch schon fast 4 Monate her.
Wäre dankbar für eine Antwort da ich im Netz auch nicht viel darüber gefunden habe.
5 Antworten
Sind die Stromostenden der Wohnung in den Nebenkosten enthalten die Du an den Vermieter zahlst, gilt die Frist die der Vermieter für die Abrechnung hat.
Das sind 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes.
Des Vermieters, nicht des Stromanbieters.
Er darf sich bis zu 12 Monaten Zeit lassen.. in deinem Fall also August 2015
Strom wird über den Vermieter abgerechnet ? Ich kenne das anders
Ja der Strom wird in meinem Fall mit allen Nebenkosten, allerdings als seperater Posten über den Vermieter abgerechnet.
Ich hatte schon häufiger nachgefragt und er meinte nur er kann sich damit ein halbes Jahr Zeit lassen. Wie lange hat er denn wirklich Zeit für diese Abrechnung?
Da sie in diesemFall zu den vereinbarten Nebenkosten gehören, hat der Vermieter sogar insgesamt 12 Monate um die Abrechnung zu erstellen.
Wäre dankbar für eine Antwort da ich im Netz auch nicht viel darüber gefunden habe.
Hier bist Du ja endlich pfündig geworden, wenn die Antworten leider auch nicht erfreulich sind.
Ich bin auch echt selten in meiner Hütte und von daher hatte ich gedacht spare ich schön bis Ende des Jahres... Aber wenn sich mein Vermieter so viel Zeit lässt geh ich lieber wieder auf 40,- und pack die andere Hälfte zur Seite... Ich glaub dann bekomme ich auch ehr eine Abrechnung.
Dann bitte den Vermieter er möge die monstlichen Kosten anpassen.
Macht er das nicht, darfst Du das nach vorheriger Mitteilung und zwar genau um 1/12 des Rückzahlungsbetrages.
hast du überhaupt einen eigenenen stromzähler (zwischenzähler) und wenn ja, kannst du ihn ggf. einsehen. dann kannst du vielleicht selbst ausrechnen, was du verbraucht hast, nicht dass du dir hier unnötig hoffnung machst, was zurück zu kriegen. 800 € das sind nämllich gerade mal rund 2500 kWh und je nach dem was du alles so in deiner Bude hast, kann es sein, dass das schon weg ist...
lg,Anna
Wenn 40 EUR vereinbart sind, zahlst du künftig halt nicht mehr 80 sondern nur die vereinbarten 40 EUR.
Da du lediglich einen UZ hast und den Strom an den V. zahlst, ist das im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlungen erfolgt. Darüber hat der Vermieter innert 12 Monaten nach Ablauf des 12monatigen Abrechnungszeitraumes abzurechnen.
Ich hab nen Zwischenzähler und wir zahlen 0,23€ die kwh, ich hab mir das alles schon ausgerechnet und es sind 400€ überzahlt. Ich habe ja mit absicht mehr angerechnet das nicht irgendwann die dicke Nachzahlung kommt. Da ist es mir so schon lieber. Ich bin auch echt selten in meiner Hütte und von daher hatte ich gedacht spare ich schön bis Ende des Jahres... Aber wenn sich mein Vermieter so viel Zeit lässt geh ich lieber wieder auf 40,- und pack die andere Hälfte zur Seite... Ich glaub dann bekomme ich auch ehr eine Abrechnung.
LG