Fernwärme kosten nach einem Jahr?

5 Antworten

Regelfall ist der, dass beide Abrechungen nicht miteinander vermischt werden.

Man müßte die genaue vertragliche und auch technische Konstellation kennen, um abschließend die Angelegenheit beurteilen zu können.

Im Regelfall erfolgt die tarifbasierte Abrechnung der Fernwärme gegenüber dem Vermieter auf der Grundlage der AVBFernwärmeversorgung und die Heizkostenverteilung im dort definierten Umlageverfahren an den Wohnungsnutzer nach der Heizkostenverordung (also 2 unterschiedliche Rechtsgrundlagen)

Manche Versorger schließen aber auch Verträge für die Lieferung bis in das Wohnbereich.

Was genau bei Dir der Fall ist, kann aus der Frage nicht zweifelsfrei entnommen werden.

Die Tatsache, dass die Abrechnung ggf. vom gleichen Unternehmen erfolgt, sagt nichts über die Abrechnungsmethode aus.

Günter

Habt Ihr diese "Röhrchen" an den Heizkörpern oder ist ein Wärmemengenzähler an der Übergabe-Station in der Wohnung?

Entweder so oder so wird am Ende des Jahres (bzw. am Ende des Abrechnungszyklus) der Energiebedarf ermittelt und normalerweise der Nebenkosten-Abrechnung zugeordnet.

Vielleicht mal den Nachbarn fragen...?

Bist Du Mieter, dann frag den Vermieter.

Hast Du die Wohnung selbst gekauft und im April 2019 bezogen, musst Du bei den Stadtwerken oder bei der Hausverwaltung nachfragen.

Hast du auf dem Schreiben die Telefonnummer eines Kundencenters? Dann würde ich dort einmal anrufen und die Vertragsdetails klären.

Also das hängt jetzt stark von der Konstellation ab. Ich nehme jetzt an, dass die Stadtwerke ein Blockheizkraftwerk in der Nähe betreiben (kann auch eine andere zentrale Anlage sein wie Holzpellet, was für Stadtwerke unüblich ist, oder auch Industrieabwärme).

Dann die erste Frage: Wohnt ihr mit mehreren Parteien im Haus oder alleine? Wenn ein Anschluss für euch alleine vorliegt, dann kann das Stadtwerk direkt mit euch abrechnen. Wenn ihr euch den Anschluss teilt, dann muss eine Heizkostenabrechnung (über den Vermieter oder Verwalter) erstellt werden. Das machen manche Werke allerdings auch. Grund ist, dass es dann nur eine Übergabemessung für das ganze Objekt gibt (ein Wärmemengenzähler). Um das dann auf alle Parteien aufzuschlüsseln, benötigen alle Parteien eigene Wärmemengen-, Kalt- und Warmwasserzähler dazu. Vorher müsste man klären, was zutrifft. Müsste eigentlich auch im Mietvertrag stehen.

Ihr wohnt jetzt schon ein knappes Jahr da und die Stadtwerke schreiben, dass ihr erst ab März dafür direkt zahlt. Üblicherweise ist es so, dass Stadtwerke einen Vertrag mit dem Vermieter für die Wärmebereitstellung haben (damit werden dann nicht umlagefähige Kosten beglichen, die bei Fernwärme allerdings eher gering sind - dazu zählen zum Beispiel verrechnete Investionskosten). Darüber wird auch geregelt welche Leistung vorzuhalten ist usw.

Dann gibt es einen Wärmelieferungsvertrag mit dem Vermieter, der regelt was die Kilowattstunde Wärme so kostet usw. Oft ist in den Verträgen geregelt, dass bei Leerstand der Vermieter in diesen Wärmelieferungsvertrag einspringt.

Es kann also jetzt sein, dass der Vermieter dem Stadtwerk das nicht mitgeteilt hat und der Vermieter für das letzte Jahr direkt bezahlt hat und das über die Nebenkostenabrechnung eingefordert hat (sonst macht "ab März 2020" als Beginn von den Stadtwerken keinen Sinn). Normalerweise bekommt man den Wärmelieferungsvertrag direkt nach Einzug.

Wie gesagt, muss das aber eig. in den Mietvertrag stehen, wer die Wärme abrechnet. Ich würde bei den Stadtwerken nachfragen wie letztes Jahr abgerechnet wurde. Wenn es über den Vermieter lief, aber es nicht in der Nebenkostenabrechnung auftaucht (da gehört die Stadtwerke-Abrechnung an den Vermieter als Beleg dazu), dann hat er es vllt vergessen oder berechnet noch nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung