Kann keinen Strom anmelden, da der Vormieter nicht abgemeldet ist?
Hallo,
ich ziehe mit meiner Freundin am 1.April in unsere erste gemeinsame Wohnung. Vor einer Woche habe ich Online einen Stromanbieter ausgesucht und mich angemeldet , heute allerdings kam eine Email vom Anbieter, das sie mich leider nicht anmelden können, da der Vormieter noch nicht abgemeldet ist.
So nun ist in 2 Wochen der 1.April und ich erreiche aktuell den Vormieter nicht. Was heisst nicht abgemeldet? Das er noch nicht gekündigt hat? Normalerweise sind die Kündigungsfristen sicherlich länger als 2 Wochen.
Was passiert wenn nun April ist und er noch nicht abgemeldet ist(bzw. ich mich deswegen nicht anmelden konnte), haben wir Strom? Muss er für die Kosten aufkommen, solange ich "seinen" Strom benutze, weil es sein versäumnis war zu kündigen und ich mich nicht anmelden kann? Kann mir jemand eventuell Rat geben, was ich nun machen soll bzw. wie das ganze dann geregelt wird? Vielen Dank MfG Dan
7 Antworten
wichtig ist das im übernahmeprotokoll der zählerstand und die zählernummer vermerkt sind.
Jeder ist für seinen Stromverbrauch/Stromanbieter selbst verantwortlich! Wenn der Vormieter auszieht er und evtl. der Vermieter. Kenne den Mietvertrag nicht. Ein neuer Mieter kann, darf, soll sich selbst seinen für ihn passenden "rechtzeitig" aussuchen!
Rede mit den Vermieter. Der muss sich kümmern. Schreib den genauen Zählerstand beim Einzug auf.
Wenn du die Anschrift des Vormieters hast, dann musst du ihn schriftlich, nicht telefonisch, auffordern, den Vertrag bei dem Stromanbieter umgehend zu kündigen, da ihr sonst keinen Vertrag mit dem Stromanbieter abschließen könnt. Erwähne noch, dass du zum Einzug am 01. April den Zählerstand notieren wirst.. Die Ablesung solltest du zusammen mit unabhängigen Zeugen vornehmen, der Vermieter würde sich dafür anbieten. Da der Strom ja weiter "läuft", bezahlt ihr dem Vormieter nur d e n Strom, der ab dem 01. April von euch verbraucht wurde. Nach der Kündigung des Vormieters beim Stromanbieter könnt ihr euch dann vertraglich nahtlos anschließen.
Hier ein Link dazu:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Nach-Umzug-den-Strom-nicht-abgemeldet-Geld-zurueck---f61877.html
in der regel reicht es aus, wenn du deinem stromanbieter einen Nachweis darüber erbringst, dass du der neue mieter der wohnung bist. denn den strom kann man nicht nur zwansgweise seitens des versorgers anmelden lassen, sondern umgekehrt auch zwangsweise abmelden lassen. in dem fall wird dann der zum zeitpunkt des einzuges angegebene zählerstand für dich "null" genommen und der vormieter erhält eine endabrechnung.
lg, Anna