Neue Wohnung, kein Strom?
Hallo,
Ich bin in eine Wohnung gezogen, seit dem 01.03.2017.
Ich hab mich direkt bei dem Energieversorger angemeldet, dieser meinte :
Der Stromzähler ist vom Vormieter gesperrt, welcher bei einem Fremdanbieter war.
Aufgrund dessen würde ich erst zum 16.03.17 Strom bekommen.
Bei der Übergabe meinte die Immobilien-Dame dass alles einwandfrei funktioniert.
Ich hab keine Ausweichmöglichkeiten
Man verlangt quasi von mir, dass ich 2 Wochen ohne Strom und dadurch auch ohne warmes Wasser (Heizung usw)
In dieser neu angemieteten Wohnung "lebe"
Da ich mich bereits um die alten Möbel und den Dreck vom Vormieter gekümmert hab bekam ich ja bereits eine Mietminderung, da war aber noch nicht klar, dass die Wohnung ohne Strom Garnicht bewohnbar ist.
Was kann ich noch tun?
Weder der Energieversorger noch die Immobilien Gesellschaft können mir helfen.
Zur Zeit verbringe ich die meiste Zeit im Auto...
14 Antworten
Dann kannst du den Vermieter haftbar machen. Für die Zeit ohne Strom ist die Wohnung unbewohnbar. Dafür kannst du die Miete zu 100 % kürzen.
Außerdem Unterbringung in einer Pension oder Hotel
Ja aber da kann doch der vemieter nichts dafür weil der vormieter anscheinend da irgendwas mit dem energieversorgerunternehmen da irgendwas angestellt hat. Der vermieter hat mit dem stromanbieter ja nicht wirklich was zu tun....
Der Vermieter hätte die Wohnung so nicht übergeben dürfen. Er hätte den Anschluss nach dem Auszug des Vormieters bereits wieder herstellen lassen können (MÜSSEN). Hier liegt sehr wohl AUCH ein Verschulden der Hausverwaltung vor.
der vormieter ist ausgezogen und ich bin gleich eingezogen. es gab keinen leerstand bei mir. was ich mich frage ist es nicht so wenn ich einziehe und den zählerstand durchgebe der am kasten steht, dass das unternehmen doch ab diesem moment den verbrauch mir anrechnet oder?
also meine Vermieterin hat garnichts von dem gemacht gehabt. ich musste beim einzug selber beim unternhemen anrufen und meinen strom selber anmelden. meiner meinung nach hat der vermieter bei übergabe zu sorgen dass in der whg selbst alles funktioniert... aber wie gesagt es war halt bei mir so damals!
Der Vermieter hat (im eigenen Interesse) dafür zu sorgen, dass der Mieter die Wohnung auch ab dem Anmietungsdatum nutzen kann.
Bereits beim Auszug des Vormieters hätte er das nötige veranlassen müssen
@dolo89 da hab Dich Dein Vermieter aber ganz schön verar... In der Zeit des Leerstandes wird normalerweise der Eigentümer angemeldet da lt, GPKE der Zähler beim Netzbetreiber gar nicht ohne Kunde und Stromanbieter sein darf.
Und genau in diesem Zeitraum hätte der Eigentümer die Freischaltung des Zählers veranlassen können.
Selbst wenn widererwarten der örtlicher Grundversorger anders regelt, hat der EIgentümer ein Anrecht auf Freischaltung wenn der Verursacher ausgezogen ist. Denn als Eigentümer ist er der Anschlussnehmer - egal ob er an den Stromkasten kommt oder nicht.
Aber es kann natürlich sein, dass Du der 1 von 1.000 Kundne bist, der bei Einzug in das Mietobjekt selber den Antrag auf Zählereinbau beim Netzbetreiber gestellt hast und natürlich auch die entsprechenden Kosten als Mieter gezahlt hast.
Mietminderungsgrund...??? Dafür kann aber der Vermieter nur einen kleinen Teil dafür....er muss und soll nach dem rechten schaun! Nach so kurzer Zeit schon mit Mietminderung drohen?????!!!
... die Wohnung befand sich im Leerstand und für diese Zeit sind wir Vermieter eben zuständig und er hätte sich eben anmelden müssen per Nutzerwechsel und gut ist.
Schwache Leistung von meinem Kollegen!
Mietminderungsgrund. Sich das schriftlich geben lassen und Zahlung bis dorthin mit Begründung aussetzen.
Ja, weitere Mietminderung und, echt, Eine Übergabe wurde gemacht und dabei hat niemand auch nur einmal irgendwo einen Schalter betätigt? Was der Strom mit der Heizung in einer Wohnung zu tun hat, hm, da habe ich echt keine Ahnung. Heizt du mit Strom?
Letztendlich ist der Vermieter nicht für die Energieversorgung zuständig, aber es kann schon nerven, wenn man gerade so etwas übersieht und nicht damit rechnet.
Was ist mit Nachbarn zum duschen?
zumindest bei mir hat mein vermieter überhaupt nix mit "meinem" stromkastenzähler zutun. meiner hat nicht mal zugriff auf diesen heisst er könnte nix beim unternehmen ausrichten. dass kann nur das Energieversorungsunternehmen selbst und da müsste ich mich bei einzug in die whg selbst drum kümmern d.h. anrufen und stand durchgeben damit bei mir bei "null" angefangen wird.... vl ises bei dir/euch anders, bei mir wars jedenfalls so, und ich kann nur von mir und meiner erfahrung sprechen.... ich hoffe du bekommst es noch irgendwie hin, viel glück!