Neue Wohnung, kein Strom?

14 Antworten

Dann kannst du den Vermieter haftbar machen. Für die Zeit ohne Strom ist die Wohnung unbewohnbar. Dafür kannst du die Miete zu 100  % kürzen.

Außerdem Unterbringung in einer Pension oder Hotel

Ja aber da kann doch der vemieter nichts dafür weil der vormieter anscheinend da irgendwas mit dem energieversorgerunternehmen da irgendwas angestellt hat. Der vermieter hat mit dem stromanbieter ja nicht wirklich was zu tun....

DerHans  07.03.2017, 11:59

Der Vermieter hätte die Wohnung so nicht übergeben dürfen. Er hätte den Anschluss nach dem Auszug des Vormieters bereits wieder herstellen lassen können (MÜSSEN). Hier liegt sehr wohl AUCH ein Verschulden der Hausverwaltung vor.

dolo89  08.03.2017, 06:38

der vormieter ist ausgezogen und ich bin gleich eingezogen. es gab keinen leerstand bei mir. was ich mich frage ist es nicht so wenn ich einziehe und den zählerstand durchgebe der am kasten steht, dass das unternehmen doch ab diesem moment den verbrauch mir anrechnet oder?

dolo89  07.03.2017, 13:53

also meine Vermieterin hat garnichts von dem gemacht gehabt. ich musste beim einzug selber beim unternhemen anrufen und meinen strom selber anmelden. meiner meinung nach hat der vermieter bei übergabe zu sorgen dass in der whg selbst alles funktioniert... aber wie gesagt es war halt bei mir so damals!

dolo89  07.03.2017, 12:48

zumindest bei mir hat mein vermieter überhaupt nix mit "meinem" stromkastenzähler zutun. meiner hat nicht mal zugriff auf diesen heisst er könnte nix beim unternehmen ausrichten. dass kann nur das Energieversorungsunternehmen selbst und da müsste ich mich bei einzug in die whg selbst drum kümmern d.h. anrufen und stand durchgeben damit bei mir bei "null" angefangen wird.... vl ises bei dir/euch anders, bei mir wars jedenfalls so, und ich kann nur von mir und meiner erfahrung sprechen.... ich hoffe du bekommst es noch irgendwie hin, viel glück!

DerHans  07.03.2017, 12:59
@dolo89

Der Vermieter hat (im eigenen Interesse) dafür zu sorgen, dass der Mieter die Wohnung auch ab dem Anmietungsdatum nutzen kann.

Bereits beim Auszug des Vormieters hätte er das nötige veranlassen müssen

EinGast99  07.03.2017, 19:24
@dolo89

@dolo89 da hab Dich Dein Vermieter aber ganz schön verar... In der Zeit des Leerstandes wird normalerweise der Eigentümer angemeldet da lt, GPKE der Zähler beim Netzbetreiber gar nicht ohne Kunde und Stromanbieter sein darf.
Und genau in diesem Zeitraum hätte der Eigentümer die Freischaltung des Zählers veranlassen können.
Selbst wenn widererwarten der örtlicher Grundversorger anders regelt, hat der EIgentümer ein Anrecht auf Freischaltung wenn der Verursacher ausgezogen ist. Denn als Eigentümer ist er der Anschlussnehmer - egal ob er an den Stromkasten kommt oder nicht.

Aber es kann natürlich sein, dass Du der 1 von 1.000 Kundne bist, der bei Einzug in das Mietobjekt selber den Antrag auf Zählereinbau beim Netzbetreiber gestellt hast und natürlich auch die entsprechenden Kosten als Mieter gezahlt hast.

Mietminderungsgrund...??? Dafür kann aber der Vermieter nur einen kleinen Teil dafür....er muss und soll  nach dem rechten schaun! Nach so kurzer Zeit schon mit Mietminderung drohen?????!!!

schleudermaxe  07.03.2017, 11:31

... die Wohnung befand sich im Leerstand und für diese Zeit sind wir Vermieter eben zuständig und er hätte sich eben anmelden müssen per Nutzerwechsel und gut ist.

Schwache Leistung von meinem Kollegen!

Mietminderungsgrund. Sich das schriftlich geben lassen und Zahlung bis dorthin mit Begründung aussetzen.


Ja, weitere Mietminderung und, echt, Eine Übergabe wurde gemacht und dabei hat niemand auch nur einmal irgendwo einen Schalter betätigt? Was der Strom mit der Heizung in einer Wohnung zu tun hat, hm, da habe ich echt keine Ahnung. Heizt du mit Strom?

Letztendlich ist der Vermieter nicht für die Energieversorgung zuständig, aber es kann schon nerven, wenn man gerade so etwas übersieht und nicht damit rechnet.

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