Strom nicht abgemeldet, wer muss zahlen?
Ich bin Ende März 2016 umgezogen und habe vergessen meinen Strom abzumelden, bzw. hat meine Verwaltung gemeint sie macht das. Nach ca. zwei Monaten habe ich einen Brief an meine neue Adresse erhalten mit einer Aufforderung zur Zahlung der Stromkosten. Bis dahin dachte ich, die Verwaltung hätte dies getan. Nun sagt die Verwaltung mir, dass sie sowas nie gesagt hätte und möchte nicht aufkommen. Diese Sache ging bis zur Inkasso und am Ende musste ich mit diesen ganzen Zuschlägen ca. 150 € zahlen. Welche Rechte habe ich jetzt? ich habe schließlich nicht darin gewohnt und musste die Stromrechnung eines anderen zahlen für genau drei monate. Der Nachmieter hat sich erst Ende Juni angemeldet. Von wem kann ich das Geld nun verlangen?
13 Antworten
Hi,
das du "ein Problem" hast, und nun "ziehmlich dumm" da stehst, hast Du schon mehrfach gelesen.
Grundsätzliche Frage/n:
Woher soll Dein Stromlieferant wissen das du umgezogen bist?
Die Verwaltung kennt nur die Zählernummer, aber keine Kundennummer, noch weiß sie bei welchem der rd 1.000 EVU Du Kunde warst. Sie kann also nicht für dich kündigen. Vom Datenschutz mal abgesehen.
Der Nachmieter freut sich sich ein Ast, und geht genau wie Du davon aus, das die Verwaltung sich darum kümmert. Solange er keine Rechnung bekommt, braucht er ja auch nicht zu zahlen. Wir gehen mal davon aus, das er ehrlich war und sich selbst bei xy angemeldet hat, und das damit Dein Vertrag eine Zwangsabmeldung durch den Netzbetreiber erhielt.
Danach mußte erst mal recherchiert werden, wo du nun wohnst, damit man dir die Schlussrechnung zusenden kann. ... .
Nun zurück zu Deiner Frage:
Bei einem Auszug bzw. Einzug wird i.d.R ein Übergabeprotokoll erstellt, das auch die Zählerstände Strom- Gas- Wasser enthält.
Was Du tun kannst: Nimm die dokumentierten Zählerstände und wende Dich an den Netzbetreiber(!). - Nicht den alten Stromversorger. Teile ihm die Zählerstände mit und bitte Ihn darum diese an Deinen alten EVU mit Auszugsdatum zu senden. Der EVU ist damit verpflichtet seine Schlussrechnung taggenau zu korrigieren und Dir neu zuzusenden. Der Nachmieter bzw. Verwalter erhält dann ebenso eine korrigierte Einzugsbestätigung mit einem darauf passenden Abschlagsplan.
Ergebnis: Du brauchst keinen Anwalt, oder unschöne Post an die Verwaltung oder den Nachmieter zu senden. Den Streß kannst du so wunderbar umgehen, und jeder zahlt das, was er wirklich verbraucht (hat).
Sollte kein Auszugszählerstand vorliegen, würde ich dennoch mit dem Netzbetreiber sprechen, und um eine Schätzung zum Datum x (Auszug Schlüsselübergabe) bitten. Sofern er das nicht bereits getan hat. Den Auszug kannst Du ja sicherlich nachweisen. Damit sollte es auch möglch sein eine sehr gute Schätzung, und damit eine Rechnungskorrektur zu erhalten.
Nachdem ich mal länger für einen namhaften Stromanbietrer arbeitete, kann cih nuir sagen: bloss immer alle Zählerstände selber ablesen udn selber abmeöden.
Verwalter, Nachmieter unhd Co vergessen das so oft.. man legt die Ohren an.
Auch,w enn dann erstmal nen Lehrstand erfolgt.. und die Energiekosten für Renovierung aber alle fröhlich auf den Ex-Mieter laufen.
ich weiss, dass von meinen Kunden damals einer per Anwalt gegen den NAchmieter vorging, als der sagte "Pech gehabt" (der ahtte es wirklich darauf angelegt)..was daraus wurde,w eiss ich allerdings nicht.
Erstmal ist der verantworlich, der offiziell auf die Zähler gemeldet ist.
Man sollte sich halt nicht auf andere verlassen. Abmelden dauert keine minute. Immerhin hast hoffentlich was draus gelernt
Ich habe auf jeden Fall daraus gelernt
Ganz einfach: Du hattest eine Vertrag mit dem Stronanbieter und hast diesen nicht gekündigt: Somit lief dieser Vertrag weiter und Du musst zahlen.
Dein Verschulden. Hak es als Lehrgeld ab und lerne draus.
Normal muss sich der nächste Mieter anmelden und zahlt ab dann. Wenn dieser auf Deine Kosten Strom bezogen hat müßtest Du ihn klagen. Zuerst so probieren, ob er es zurückzahlt. Wenn die Wohnung leer ist kannst Du nichts machen.