Darf mein Vermieter die Stromkosten verlangen?
Hallo,
ich habe folgendes Problem ich wohne seit etwa einem halben Jahr alleine in einer Wohnung. Als ich die Besichtigung hatte, hat mir mein Vermieter nichts davon erzählt von wegen Strom Anmeldung. Jetzt ein halbes Jahr später schreibt er mir das ich ein halbes Jahr kein Strom gezahlt habe, sondern er und verlangt jetzt von mir mehr als 300€, die ich nicht bezahlen kann, da ich Azubi bin. Was soll ich tun??? Ist er im Recht, muss ich ihm das zahlen?
9 Antworten
Du solltest ein Gespräch mit dem Vermieter führen. Wenn in der Miete (siehe Mietvertrag) die Stromkosten nicht enthalten sind, wirst du deinen Stromverbrauch auch zusätzlich zur Miete bezahlen müssen. Existiert kein Mietvertrag, dann ist ebenfalls der Strom extra zu bezahlen.
Kann der Vermieter den Verbrauch nicht nachweisen, weil z.B. kein Zähler existiert, dann wird es kompliziert. Sprich mit dem Vermieter und bei weiteren Fragen kannst du hier erneut das/ die Problem(e) schildern.
Selbstverständlich geht Strom extra.
Normalerweise meldet man den Strom selbst an und zahlt. Der ist nicht in den Nebenkosten enthalten.
Es gibt Verträge in denen alles drin ist. Aber das ist eine Ausnahme und eher für Studentenwohnheime und sowas.
Äußerst seltsam. Wo der Vermieter bei der Wohnungsübergabe doch mit Sicherheit zeigt, wo die Zähler sind und dabei den Zählerstand notiert und bestätigen lässt, damit er nicht dem Versorger gegenüber in der Pflicht ist und den Zähler für sich abmelden kann. Hat er dies nicht getan, so ist es sein Versäumnis.
Natürlich musst Du Deinen Strom selber anmelden. Die Verpflichtung dazu sollte im Standard-Mietvertrag stehen. Aber bezahlen musst Du nur das, was Du verbrauchst (plus Zählermiete).
Wenn es keine Dokumentation darüber gibt, in welcher Du den Zählerstand bestätigt hast, dann hat der Vermieter eigentlich erst einmal Pech gehabt. Ohne Nachweis sollte der Vermieter nicht mehr zurück bekommen als den 6-fachen monatlichen Durchschnitt, welcher nun durch stetiges Ablesen des Zählers zu ermitteln wäre.
Letztendlich hilft nur reden und verhandeln, was auf eine Ratenzahlung hinausläuft. Den Klageweg würde ich mir verkneifen, wenn hier nicht von Betrug auszugehen ist.
Vielleicht hilft Dir ja ein Gespräch bei der Verbraucherberatung weiter.
damit er nicht dem Versorger gegenüber in der Pflicht ist und den Zähler für sich abmelden kann
Der Vermieter kann seinen Vertrag kündigen. Kennt der Grundversorger den neuen Nutzer nicht, fällt der Eigentümer automatisch wieder in die Grundversorgung.
Wenn im Mietvertrag nicht davon steht, dass der Strom inkl. ist (was in den meisten Fällen so ist), dann musst Du Dich selbst darum kümmern. Da hilft es jetzt auch nicht zu sagen, ich wusste das nicht.
Musst Dir sonst Geld ausleihen.
Melde den Strom bei einem Versorger an und gebe den Zählerstand beim Einzug an, welcher bei der Übergabe der Wohnung notiert wurde.
Das Geld geht normalerweise dann direkt an den Versorger/Stadtwerke und nicht an den Vermieter.
Was genau steht denn in Deinem Vertrag?
Und wer zahlt die 6 Monate die Grundgebühr?