Muß nach einem Hauskauf der neue Hauseigentümer die offene Stromrechnung des Alteigentümers zahlen?
Wir wollen ein Haus kaufen, das uns vor dem Zwangsversteigerungstermin im freihändigen Erwerb angeboten ist. Nun haben wir erfahren, dass der Alteigentümer noch hohe Stromrechnungen offen hat (er ist im Insolvenzverfahren). Müssen wir nach dem Hauskauf seine offenen Stromrechnungen zahlen oder wird uns sonst der Strom abgeschaltet?
3 Antworten
Ihr habt den Stromverbrauch nicht verursacht, also müsst Ihr den auch nicht bezahlen. Euer Vertrag mit dem Energielieferanten läuft auf Euren Namen-- nehme ich doch wohl an. Ihr habt vielleicht die sogenannte Abnahmestelle mit dem Alten Vertrag übernommen, aber die Schulden des Alteigentümers gehen Euch nichts an, wenn der Vertrag bisher auf seinen Namen lief.
Meines Wissens nicht, da das ein Privater Vertrag mit dem ehem. Eigentümer ist. Anders hat es sich bei uns allerdings mit der Grundsteuer verhalten, die mußte ich nachbezahlen, da diese auf dem Grundstück liegt, nicht auf dem Eigentümer.
Aber hast Du nicht im Kaufvertrag einen Passus drin, in dem der Verkäufer die Lastenfreiheit (Grundsteuer, sonstige Abgaben) zusichert? Ok, man müsste das notfalls einklagen... und ob es das wert ist?
Beim zuständigen Bürgermeisteramt nachfragen. Dort ebenfalls mal nach offenen Wasserkosten fragen, aber dies müßte wieder ein Privatvertrag sein.
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Ihr seid nie Vertragspartner des Stromversorgers gewesen, also warum solltet ihr zahlen müssen? nein, das ist Sache des Alt-Eigentümers.
Danke für die Antwort. Wie kann ich erfahren, ob noch Grundsteuer offen ist?