Darf der Mieter eine Innenwand durchbohren, um Kabel durchzuführen?
Hallo,
darf ich als Mieter eine Innenwand durchbohren, um da ein Kabel durchzuführen? Gibt's hier eine Rechtssprechung? Muss ich die Löcher wieder schließen bei Auszug?
Danke im Voraus!
7 Antworten
zu 1): JA; zu 2): (auch) JA
Der Mieter darf geringfügige Durchführungen durch Wände einer Mietwohnung (Durchbohrungen) ausführen, solange damit nicht das Bauwerk selbst in unangenmessener Weise beinträchtigt (beschädigt) wird. Werden diese Wanddurchführungen mit Auszug aus der Wohnung (regelmäßig) nicht mehr benötigt, sind sie vom ziehenden Mieter zu verschließen. Auch wenn inzwischen gilt, daß ziehende Mieter von ihnen vorgenommene Wanddübelungen in üblichem Umfang nicht mehr zu verschließen verpflichtet sind. Das Gericht ließ sich bei dieser Entscheidung wohl davon leiten, daß die Instandhaltung bzw. hier konkret die Instandsetzung der Wohnung zur Neuvermietung ja eine Hauptpflicht des Vermieters ist. Nachzulesen im BGB § 535 ff.
Das Vorhaben solltest du unbedingt mit dem VM vorher absprechen. Denn ob damit eine Bausubstanzschädigung einherginge weiß nur der, der Aufbau und Funktion (Lärmschutz) dieser Wand kennt.
Und das wäre auch nicht alternativlos: Flachkabel, Verlegung hinter Wandleisten und um den Türstock, W-LAN, ...
G imager761
Wahrscheinlich nicht, deswegen frage ich auch nicht. Aber denk daran das du dann auch für eventuelle Schäden durch unsachgemäße Verlegung verantwortlich bist. Die Versicherung des Vermieters wird da nichts übernehmen. Und natürlich müssen Löcher wieder zugemacht werden, warum soll das denn dein Nachmieter machen müssen?
Ja, du darfst. Musst allerdings drauf achten, dass keine Strom- oder Wasserleitungen angebohrt werden. Das Loch solltest du bei Auszug verschließen, es sei denn der Vermieter meint, dass der nächste dort auch Kabel durchführen will (Telefon, PC, TV usw.) Dübellöcher dagegen müsstest du nach Rechtsprechung BGH nicht verschließen.
Also im normalfall darfst du löcher bohren, musst sie aber hinterher wieder zu machen. Es sei denn dein Vermieter sagt das es ok ist und die löcher offen bleiben dürfen. in dem fall würd ich mir das aber von dem vermieter schriftlich geben lassen.
lg