Streichen bei Rissen in Gipskartonwänden?
Moin,
ich wohne seit 6 Jahren in einer ausgebauten Dachgeschosswohnung (Pseudo-Maisonnete, da ich eine Wendeltreppe zur Dachspitze habe, wo eine Fläche bei 1,4m für mein Bett steht).
Ich habe die Wohnung, in einem unrenovierten Zustand übernommen; steht leider nicht im Mietvertrag, aber ist so gewesen.
Über die Jahre haben sich nun fast an allen Schrägen und Wänden gerade Risse gebildet, die wohl von einer schlechten Verlegung der Gipskartonwände rührt.
Muss ich diese Wände malen ? Oder müssen die "Schäden" durch den Vermieter bereinigt werden, ehe ich malen darf. Muss ich überhaupt malen ?
2 Antworten
Die Risse sind völlig normal, weil das Material speziell in Dachgeschossen bedingt durch die Temperaturen arbeitet, dafür gibt es Fugenbänder um das Problem zu mindern, ich würde das einfach mal mit meinem Vermieter besprechen, weill es unter anderem vom Aufwand der reperatur abhängig ist wer zuständig ist ( siehe Kleinreperaturen im MV )
Hallo,
Sie haben keine Rechtspflicht, die Wände zu malen. Grundsätzlich hat der Vermieter die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Diese Pflicht kann mietvertraglich auf den Mieter abgewälzt werden. Eine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht jedoch nur, soweit die Wohnung bei Einzug renoviert gewesen ist - dies ist jedoch bei Ihnen nicht der Fall gewesen.
Unabhängig davon, ob und inwieweit Ihnen die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auferlegt wurde, müssen Sie die Wände daher nicht malen.