Streichen bei Rissen in Gipskartonwänden?

2 Antworten

Die Risse sind völlig normal, weil das Material speziell in Dachgeschossen bedingt durch die Temperaturen arbeitet, dafür gibt es Fugenbänder um das Problem zu mindern, ich würde das einfach mal mit meinem Vermieter besprechen, weill es unter anderem vom Aufwand der reperatur abhängig ist wer zuständig ist ( siehe Kleinreperaturen im MV )

Hallo,

Sie haben keine Rechtspflicht, die Wände zu malen. Grundsätzlich hat der Vermieter die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Diese Pflicht kann mietvertraglich auf den Mieter abgewälzt werden. Eine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht jedoch nur, soweit die Wohnung bei Einzug renoviert gewesen ist - dies ist jedoch bei Ihnen nicht der Fall gewesen.

Unabhängig davon, ob und inwieweit Ihnen die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auferlegt wurde, müssen Sie die Wände daher nicht malen.