Straße rückwärts fahren

5 Antworten

In einer solchen Situation stehen § 8 StVO ("Vorfahrt") und § 9 StVO ("Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren") nebeneinander.

Einerseits hat also der von rechts kommende die Vorfahrt, auch wenn er rückwärts fährt, andererseits muss er sich als Rückwärtsfahrender so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss er sich einweisen lassen.

Kommt es in einer solchen Situation zu einem Unfall, sind beide Beteiligten zu einem Teil dafür verantwortlich. Gegen beide kann ein Bußgeld verhängt werden und beide müssen einen Teil des Schadens ihres Unfallgegners ersetzen.

Richtiges Verhalten:

Als Rückwärtsfahrer hat man zwar die Vorfahrt, muss aber vorsichtig an die Kreuzung heranfahren und prüfen, ob der Wartepflichtige auch tatsächlich anhält und die Vorfahrt gewährt. Erst dann darf man sein Vorfahrtsrecht ausüben.

Als Wartepflichtiger muss man anhalten und dem Rückwärtsfahrer die Vorfahrt gewähren.

smiley1313 
Beitragsersteller
 10.08.2013, 13:42

Dankeschön jetzt bin ich um einiges schlauer :)

Hallo smiley1313,

mit Ausnahme von Einbahnstraßen, Kraftfahrtstraßen und Autobahnen ist es durchaus zulässig auch eine ganze Straße rückwärts zu befahren.

Es gibt auch keine generelle Pflicht einen Einweiser einzusetzen.

Verursacht der rückwärtsfahrende Transporter allerdings einen Unfall ist er mit 100,00 Euro Bußgeld und 2 Punkten dabei. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob er einen Einweiser hatte oder nicht.

Auch wenn es nicht zum Unfall kommt, er beim rückwärtsfahren dabei aber andere gefährdete kostet ihm das immer noch 80,00 Euro und ebenfalls zwei Punkte.

Aber wer beim Unfall schuld hat kann man nicht pauschal sagen. Egal ob PKW, LKW oder der von Dir beschriebene Transporter sind mit Rückfahrscheinwerfer ausgestattet, so dass es Euch durchaus zuzumuten ist so aufmerksam zu fahren, dass Ihr rechtzeitig seht, dass sich ein Fahrzeug rückwärts bewegt.

Aber ganz klar, der rückwärts fahrende Transporter muss natürlich beim rückwärtsfahren ganz besonders drauf achten, dass er dabei niemanden übersieht. In der Regel dürfte er auch die Schuld bei einem Unfall tragen. Aber in der Regel bedeutet natürlich, dass es auch ausnahmen gibt. Wenn Ihr zum Beispiel nicht bremst, wenn Euch ein Transporter rückwärts entgegen kommt und so gesehenen auf den rückwärts fahrenden Transporter auffährt, trift Euch zumindest eine gewisse Mitschuld an dem Unfall.

Schöne Grüße
TheGrow

TheGrow  09.08.2013, 09:32

PS: Nochmal als Ergänzung zum Einweiser:

Auch wenn der Einweiser gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, so kann es trotzdem bedeuten, dass zum Beispiel die Vollkaskoversicherung des Transporters den Schaden bei einem Unfall am eigenen Fahrzeug nicht reguliert, weil dem Fahrer eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, wenn er z.B. an einer unübersichtlichen Stelle ohne Einweiser rückwärts gefahren ist.

Das gilt aber nicht nur für grüße Fahrzeuge, sondern das gilt auch für PKW´s. Auch dort muss man sich einen Einweiser suchen, wenn man den rückwertigen Bereich nicht vollständig übersehen kann

Franticek  09.08.2013, 15:56
@TheGrow

Und noch eine Ergaenzung ... wenn der Transporter Vorfahrt hat, dann aendert der Umstand, ob er vorwaerts oder rueckwaerts faehrt, nichts an seiner Vorfahrt. Das muss man ebenfalls beruecksichtigen.

Schuld hat meistens der, der den Unfall verursacht hat. Wenn dein Vater auf sein Recht pocht, und dadurch verursacht er einen Unfall, trifft ihn zumindest eine Mitschuld.

Wenn rechts vor links gilt ist es egal ob der von rechts kommende vorwärts oder rückwärts fährt. Die Tatsache das er ohne Einweiser gefahren ist ändert an der Vorfahrtsregel nichts.

Mal eine kurze Frage: Um was für einen Transporter handelt es sich denn? Ein normaler Transporter mit Fenstern zum Beispiel benötigt KEINEN EInweiser, dieser ist nur dann vorgeschrieben, wenn die Sicht des Fahrers so behindert ist, dass er nicht sehen kann, was hinter seinem Fahrzeug geschieht. An einem Unfall hat immer der Schuld, der gegen die Regeln verstoßen hat, kommt also immer auf die einzelne Situation an, wenn der Fahrer eines PkW pennt und vorwärts in einen rückwärts fahrenden Sprinter knallt, ist der PKW-Fahrer ganz sicher schuld, denn die Rückfahrtlichter zeigen ihm ja bereits an, dass das Fahrzeug vor ihm rückwärts fährt.