Kurve geschnitten bekommen. Und ich trage die Alleinschuld?
Hallo ihr Lieben, folgendes ist vor Kurzem passiert: Ich fuhr auf einer Nebenstraße. Auf der Vorfahrtsstraße waren die Bahnschienen dicht. Es standen mehrere Autos davor und warteten. Ich wollte nach rechts abbiegen und da ich wusste von links könnte nichts kommen und ich mich auch noch mehrfach durch Gucken abgesichert hatte, fuhr ich im Schritttempo auf die Vorfahrtsstraße ein. Der Abbiegevorgang war noch nicht einmal beendet da krachte es auch schon. Ein Rollerfahrer, der die wartenden Autos überholen und in meine Straße einbiegen wollte, hatte mich dermaßen geschnitten, dass es auch schon gleich krachte. Die Straße ist normalerweise breit genug, dass auch drei Fahrzeuge problemlos durchpassen. Er hätte also einfach die Fahrzeuge überholen und im rechten Winkel in meine Straße ohne Weiteres einbiegen können. Aber nein, er fuhr mitten auf meiner Fahrbahn (noch nicht mal mehr 1/2 Meter vom Bordstein entfernt) und wollte auch auf meiner Fahrspur in die Straße einbiegen. Er hat mir also dermaßen die "Kurve geschnitten" das selbst die Zeugin ausgesagt hatte: "Das Mädchen hätte nicht mehr machen können, als eine Vollbremsung einzulegen und zu hoffen, das nichts passiert! Der Mann hatte sie so dermaßen geschnitten...". Ich war ja noch nicht einmal ganz abgebogen (die Motorhaube guckte grade so auf die Vorfahrtsstraße raus als es passierte. Mit den Hinterrädern stand ich noch auf der Nebenstraße!) als es schon krachte. Auf der rechten Seite stand ein Wohnhaus, was die Ecke halt recht unübersichtlich machte. Aber es stand dort kein STOP-Schild. Also habe ich langsam (im Schritttempo) abbiegen wollen (wie man es auch in der Fahrschule gelernt hatte!) Polizei sofort verständigt, die auch wenige Minuten später kam. Aussage des Polizisten: Es hätte sich in Deutschland so eingebürgert, das Kurven geschnitten werden, damit hätte ich rechnen müssen. Das Ding ist jetzt folgendes: Die Polizisten haben keine Fotos oder irgendwelche Notizen zu dem Ganzen gemacht. Ich habe bis heute weder von der Polizei, noch von der gegenseitigen Versicherung irgendetwas gehört. Das ganze ist jetzt über zwei Wochen her. Wie lange dauert denn so etwas? Meine Versicherung hatte sich bei ihm schon zwei Tage nach dem Unfall gemeldet und bis heute noch nichts von ihm gehört! Da er ein paar Kratzer hatte, kann ich auch noch mit einer fahrlässigen Körperverletzung rechnen... Wer hat sich denn bitte fahrlässig verhalten? Ich bin abgebogen, wie ich es gelernt habe... Da ich auch noch in der Probezeit bin kommt die ganze andere Scheiße, wie Nachschulung, etc. auch noch mit zu. Hat er denn noch nicht mal eine Teilschuld? Wie seht ihr das? Laut Polizei trage ich die Alleinschuld. § 8, Abs. 2 StVO ist mir bekannt. Aber da er mir die Kurve geschnitten hat, trifft dieser doch als Begründung gar nicht mehr zu, oder?
5 Antworten
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Seit wann ist eine stehende Kolonne überholen und Kurven schneiden erlaubt? Übrigens sieht man an den Fahrzeugschäden, was passiert ist. Die Versicherungen regeln das untereinander.
das problem liegt wohl daran, dass du kaum aus der nebenstrasse heraus bist. du bist eine kurze strecke gefahren (aus der neben- auf die hauptstrasse) und wenn du dann jemanden anfährst, heisst das, dass der beim deinem einbiegen nicht weit genug entfernt war. die strasse war also nicht frei, du hättest warten müssen. wenn dir die polizei die schuld gibt, würde ich das so verstehen. allerdings ist die schilderung der verkehrssituation schwer vorstellbar für mich. frage doch freunde und bekannte, ob sie mit dir die stelle aufsuchen. dann erklärst du ihnen den ablauf. und je nach dem, wie die das beurteilen, entscheidest du dich dann für widerspruch oder nicht.
Hi, recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Und vor Gericht kriegste auch kein Recht, sondern ein Urteil. Du hättest ein Foto machen sollen. Zeichne eine Skizze aus dem Gedächtnis, fotografiere, versuche, Adressen, Aussagen von Zeugen zu kriegen. Den Versicherungen ist das egal. Wirst halt hochgestuft. Und die Polizei nimmt den bequemsten Weg, den ohne größere Mühen. Wärste bei ADAC mit Rechtschutz, könnteste klagen. Gruß Osmond http://www.justanswer.de/verkehrsrecht/?r=ppc%7Cga%7C8%7CLaw%7CVerkehrsrecht&JPKW=verkehrsrecht%20online&JPDC=S&JPST=&JPAD=6819403464&JPMT=b&JPNW=g&JPAF=txt&JPCD=20110829&JPRC=1&JPOP=AntoniaKwinsertionON&gclid=CMfs5e27-aoCFUbwzAodn0dM2g
Schalt einen Anwalt ein. Du hast ja hoffentlich Rechtsschutzversicherung, falls nicht, bodenloser Leichtsinn als Autofahrer.Die Polizei ist kein Verkehrsgericht,
Ja, wir haben eine. Aber die greift nicht bei Verkehrsunfällen.