Musik hören bei Gartenarbeit?
Ich bin es eigentlich von Kleinauf gewöhnt, dass wir bei der Gartenarbeit Musik hören. Schon mein Opa hatte immer ein kleines Kofferradio draußen, wenn er was im Garten gemacht hat. Heute gab es allerdings einen handfesten Streit zwischen uns und unserem Mieter, der darauf gepocht hat, dass wir umgehend die Musik ausmachen.
Es war weder in einer Ruhezeit, noch war die Musik sehr laut. Es war auch keine nervende, anstrengende Musik, es waren ganz normale Oldies, wie sie auf jedem Radiosender laufen.
Bei allem Respekt, den ich für unsere Untermieter habe, finde ich, dass das Haus immer noch UNS gehört und es UNSER Grundstück ist. Wir stellen dem einen Mieter schon Sachen zur Verfügung, die sonst wahrscheinlich kein normaler Mieter bekommt. Die müssen auch weder Straße kehren oder irgendeine Gartenarbeit machen. Meine Oma putzt sogar das Treppenhaus.
Und da finde ich doch, dass man da als Mieter auch mal ein bisschen toleranter gegenüber dem Hausbesitzer sein kann. Schließlich sind wir in vielen Dingen auch total tolerant gegenüber unseren Mietern. Die Wohnung ist sogar günstiger vermietet, als wir eigentlich für die Wohnung verlangen können.
Das haben wir dem Mieter auch so gesagt, worauf der Streit dann allerdings immer lauter wurde. Wenn mein Opa noch da wäre, der hätte dem was gehustet und gesagt: "Dann hall dir die Ohrn zu, banns dich stört!" Mein Papa ist da etwas dialogbereiter.
Aber ich würde gerne mal eure Meinung zu diesem Thema hören.
8 Antworten
Ruhestörender Lärm im Freien - inwiefern fült sich der Mieter in seiner Wohnung gestört? Eine Lärmpegel über 45 bB muss er bei geschlossenem Fenster nicht hinnehmen und kann um Abhilfe nachsuchen. Auf deinem Smartphon kannst du eine app. herunterladen, die das einmessen kann.
Ist euer Haus ein Zweifamilienhaus, dann hat der Eigentümer nach §573 a BGB ein erleichtertes Kündigungsrecht mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist ohne Begründung! Das solltest du dem Schreihals mal unter die Nase reiben.
Wenn der Mieter mindesten 12 Monate schon Mieter ist, dann kann ein Mieterhöhnungsverlangen erfolgen, was die Miete bis zu 20% erhöhen könnte unter Beachtung der Gesetzeslage.
Wenn ihr aber auf die Mieteinnahmen angewiesen seid, sollte es nur bei der Drohnung bleiben.
Das kann Euch nun niemand verbieten. Lasst den Mieter reden.
Oder gebt ihm Kopfhörer.
Da es sich bei dir um ein Zweifamilienhaus handelt, in welchem außer dir nur noch dein Mieter wohnt, hast du ja notfalls den § 573a BGB im Hut. Nach diesem darfst du ohne Begründung mit um drei Monaten verlängerter Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen. Lass ihn deshalb verstehen, dass er durch sein Verhalten Gefahr läuft, sich eine andere Wohnung suchen zu müssen.
Da entfällt diese Möglichkeit den Mieter loszuwerden.
Trotzdem sehe ich es nicht gerade freundlich, sich gegen seinen Vermieter so zu verhalten. I
In dem Fall hast du ja aber noch die Möglichkeit, die Netto-Miete dieses Mieters um bis zu 20% zu erhöhen. Dabei musst du natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen (Vergleichsmiete oder Mietspiegel) beachten. Das Nötige findest du im BGB bzw. im Netz.
"Musik ist vermeidbarer Lärm", der auch nicht außerhalb der Ruhezeiten zu dulden ist. Musik ausmachen ist aber nicht verhältnismäßig.
Die Technik hat sich seit Opas Zeiten mächtig entwickelt!
Es gibt für den individuellen Musikgenuß hervorragende Kopfhörersysteme, die niemanden stören müssen.
Nervt ein Mieter grundlos und wohnt mit Ihnen in einem Zweifamilienhaus, können Sie ihn ohne Begründung einfach rauskündigen
Drei Familien Haus. Aber die anderen Mieter beschweren sich nie.