Musik hören bei Gartenarbeit?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ruhestörender Lärm im Freien - inwiefern fült sich der Mieter in seiner Wohnung gestört? Eine Lärmpegel über 45 bB muss er bei geschlossenem Fenster nicht hinnehmen und kann um Abhilfe nachsuchen. Auf deinem Smartphon kannst du eine app. herunterladen, die das einmessen kann.

Ist euer Haus ein Zweifamilienhaus, dann hat der Eigentümer nach §573 a BGB ein erleichtertes Kündigungsrecht mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist ohne Begründung! Das solltest du dem Schreihals mal unter die Nase reiben.

Wenn der Mieter mindesten 12 Monate schon Mieter ist, dann kann ein Mieterhöhnungsverlangen erfolgen, was die Miete bis zu 20% erhöhen könnte unter Beachtung der Gesetzeslage.

Wenn ihr aber auf die Mieteinnahmen angewiesen seid, sollte es nur bei der Drohnung bleiben.

Das kann Euch nun niemand verbieten. Lasst den Mieter reden.

Oder gebt ihm Kopfhörer.

Da es sich bei dir um ein Zweifamilienhaus handelt, in welchem außer dir nur noch dein Mieter wohnt, hast du ja notfalls den  § 573a BGB im Hut. Nach diesem darfst du ohne Begründung mit um drei Monaten verlängerter Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen. Lass ihn deshalb verstehen, dass er durch sein Verhalten Gefahr läuft, sich eine andere Wohnung suchen zu müssen.

Hessen001 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 18:18

Drei Familien Haus. Aber die anderen Mieter beschweren sich nie.

albatros  02.04.2020, 19:30
@Hessen001

Da entfällt diese Möglichkeit den Mieter loszuwerden.

Trotzdem sehe ich es nicht gerade freundlich, sich gegen seinen Vermieter so zu verhalten. I

In dem Fall hast du ja aber noch die Möglichkeit, die Netto-Miete dieses Mieters um bis zu 20% zu erhöhen. Dabei musst du natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen (Vergleichsmiete oder Mietspiegel) beachten. Das Nötige findest du im BGB bzw. im Netz.

"Musik ist vermeidbarer Lärm", der auch nicht außerhalb der Ruhezeiten zu dulden ist. Musik ausmachen ist aber nicht verhältnismäßig.

Die Technik hat sich seit Opas Zeiten mächtig entwickelt!

Es gibt für den individuellen Musikgenuß hervorragende Kopfhörersysteme, die niemanden stören müssen.

Nervt ein Mieter grundlos und wohnt mit Ihnen in einem Zweifamilienhaus, können Sie ihn ohne Begründung einfach rauskündigen