Welche Strafe steht azf Irreführung der Polizei?
Servus liebe Community.
Hat jemand eine Ahnung was auf Irreführung der Polizei steht? Denn meine schlaue Tante beschuldigt mich dass ich ihren Namen auf einer Webseite verwendet haben soll, die eine Partnerbörse sein soll, obwohl ich beweisen kann dass diese Webseite keine Partnertauschbörse ist!!! Sie hat zur Polizei gesagt dass diese Seite eine Partnertauschbörse sein soll, obwohl ich beweisen kann dass dem nicht so ist! Also ist diese Aussage bei der Polizei eine Falschaussage gewesen! Und daher möchte ich gerne Wissen was meine Schlaue Tante hierfür erwarten kann?, obwohl ich es ihr vergönnt bin, wenn das für sie ein Bummerang wird! Mfg, Koala41
8 Antworten
Welcher Straftatbestand sollte denn erfüllt worden sein, aufgeben kann man ja vieles.
nach dem was du hier schreibst (und aus dem sehr wenig hervorgeht) liegt hier keine Straftat vor. Die Polizei hört sich die Sache bei einer Anzeige(?) an und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, wenn niemand nachweislich einen Schaden erlitten hat(?).
Hier geht es ja nicht darum ob es eine Partnerbörse ist oder nicht, sondern um die Tatsache dass du ihren Namen benutzt hast.
Denn meine schlaue Tante beschuldigt mich dass ich ihren Namen auf einer
Webseite verwendet haben soll, die eine Partnerbörse sein soll, obwohl
ich beweisen kann dass diese Webseite keine Partnertauschbörse ist!!!
was ist das denn für ein unfug?
meinst du, die polizei hat nichts wichtigeres zu tun?
Es ist vollkommen egal, was es für eine Seite ist. Wenn Du den Namen Deiner Tante verwendest - egal ob auf einer Partnertauschseite oder in einem Forum für Gartenzwerge, dann bist Du dran. Anscheinend ist Deine Tante also schlauer als Du.