Welche Strafe steht azf Irreführung der Polizei?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Welcher Straftatbestand sollte denn erfüllt worden sein, aufgeben kann man ja vieles.

nach dem was du hier schreibst (und aus dem sehr wenig hervorgeht) liegt hier keine Straftat vor. Die Polizei hört sich die Sache bei einer Anzeige(?) an und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, wenn niemand nachweislich einen Schaden erlitten hat(?).

Hier geht es ja nicht darum ob es eine Partnerbörse ist oder nicht, sondern um die Tatsache dass du ihren Namen benutzt hast.

Denn meine schlaue Tante beschuldigt mich dass ich ihren Namen auf einer
Webseite verwendet haben soll, die eine Partnerbörse sein soll, obwohl
ich beweisen kann dass diese Webseite keine Partnertauschbörse ist!!!

was ist das denn für ein unfug?

meinst du, die polizei hat nichts wichtigeres zu tun?

Es ist vollkommen egal, was es für eine Seite ist. Wenn Du den Namen Deiner Tante verwendest - egal ob auf einer Partnertauschseite oder in einem Forum für Gartenzwerge, dann bist Du dran. Anscheinend ist Deine Tante also schlauer als Du.