Strafverfahren. Kein geld für den Anwalt was tun?

10 Antworten

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Einige scheinen hier etwas zu verwechseln, bzw. Strafrecht mit dem Zivilrecht zu vermengen. Richtig ist, dass man in Zivilsachen einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat und damit einen Anwalt als PKH-Anwalt bekommen kann, aber das gilt nicht in Strafsachen. In Strafsachen gibt es zwar vergleichbares: den Pflichtverteidiger. Einen solchen bekommt man aber nur zugewiesen, wenn es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung handelt. Stellt man also einen solchen Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers und das Gericht ist der Ansicht, dass die Angelegenheit so einfach ist, dass man keinen Anwalt braucht, dann wirds nichts mit dem Pflichtverteidiger. Wenn Du den Sachverhalt einräumst, also wenn klar ist, dass Du es warst, kannst Du Rechtsmittel einlegen beschränkt auf die Strafhöhe, wenn also der Tagessatz nicht dem 30. Teil Deines Einkommens entspricht. Ansonsten kannst Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen. In Strafsachen gilt dieser Schein aber nur für eine mündliche Beratung durch einen Anwalt und nicht für die Vertretung in dem Strafverfahren.

Ein Pflichtverteidiger scheint hier auszuscheiden, da es vor das Amtsgericht geht. Ich würde mich aber trotzdem ans Gericht mit dem Antrag auf einen Pflichtverteidiger wenden. Die Mindesttagessatzhöhe ist in der Regel übrigens 10 EUR. Das dürfte hier einschlägig sein, bei dem Verdienst.

Gerad als azubi steht dir gerichtskosten Beihilfe zu. Ich würde Widerspruch gegen das Urteil einlegen sprich in Revision gehen. Wenn du kein Geld für en Anwalt hast dann wird dir einer gestellt da jeder Mensch das Recht auf eine ordentliche Verhandlung und auf eine Verteidigung hat

kosy3  29.06.2012, 16:12

Wie soll man in Revision gehen, wenn es keine Verhandlung gab?

Fredde324 
Beitragsersteller
 29.06.2012, 16:17
@kosy3

bei geringfügigen straftaten muss keine Hauptverhandlung zugelassen werden . Es kann nach einholung der aussagen direkt ein strafbefehl erlassen werden der dann eine geldstrafe oder sozialstunden enthält. Wenn man diesem widerspricht kommt es zur verhandlung. Man kann aber auch nur einzelnen punkten widersprechen und einer neuen Strafbefehl zustimmen. Dieser darf dann nicht zu meinem Nachteil gewertet werden und ich entgehe eventuelle prozesskosten. Ich brauche nur einen rechtsbeistand der jetzt mir mir meinen widerspruch aufsetzt damit er möglichst wirkungsvoll ist.

Fredde324 
Beitragsersteller
 29.06.2012, 16:20
@Fredde324

Und der mir natürlich sagt ob diese gesetzte so überhaupt auf mich anwendbar sind. Da mir in meinen augen eine spezielle sache nachgewiesen werden müsste, was nicht möglich ist.

Fredde324 
Beitragsersteller
 29.06.2012, 16:05

Ich brauche aber erstmal jemanden der mit mir den Strafbefehl durchgeht dem ich wiedersprechen muss. Wenn ich komplett widerspreche kommts zur hauptverhandlung und da wirds dann richtig teuer wenn ich den prozess verliere. Daher brauche ich vorab jemanden der mich berät in welchen punkten ich genau widersprechen soll. Man kann nämlich auch nur gegen einzelne punkte widersprechen und dann wird meistens erst garkeite hauptverhandlung eröffnet.

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du da leider nicht viel machen. Allerdings bekommst Du einen Pflichtverteidiger gestellt, wenn Du dich in einem Gerichtsverfahren von einem Anwalt verteidigen lassen musst. Dieser wird von der Staatskasse bezahlt, jedoch kann die Staatskasse das Geld von dir zurückfordern, wenn Du den Prozess verlierst oder sich herausstellt, dass Du über ein Einkommen verfügst, von dem Du den Anwalt selbst bezahlen kannst.

Irgendwas stimmt da nicht...

Wie kann man verurteilt werden ohne Anhörung?

Und wieso bekommst du keine Prozesskostenhilfe? Warst du schon dort an der zust. Stelle und hast gefragt?

Pennylane11  29.06.2012, 15:52

Strafbefehl. Ist durchaus üblich.

Joey55  29.06.2012, 15:55
@Pennylane11

Aber gegen den kann man Widerspruch einlegen bevor er rechtsgültig wird...

Fredde324 
Beitragsersteller
 29.06.2012, 15:59
@Pennylane11

die polizei wollte natürlich das ich bei denen eine Aussage mache. Die habe ich verweigert. Es geht auch nur um die höhe der tagessätze etc und ob die von bei überhaupt was verlangen können da ich eben nur meine ausbildungsvergütung habe usw.

Joey55  29.06.2012, 16:05
@Fredde324

Dann musst du bei Gericht Widerspruch gegen die Höhe usw. einreichen...

Fredde324 
Beitragsersteller
 29.06.2012, 16:08
@Joey55

wenn ich das so wollte dann würde ich das so tun. Was ich möchte ist einen anwalt der den strafbefehl mal mit mir durchgeht und mir sagt in welchen punkten man widersprechen kann. Und da ich mir den aber nicht leisten kann suche ich nach einer lösung.

Joey55  29.06.2012, 16:11
@Fredde324

Wir drehen uns im Kreis....

Nochmals:

Zu Gericht gehen und fragen ob du Beratungshilfe bekommst

dann Anwalt fragen

oder

geht mal zu einem sog. Gerichtspfleger und frage dort was du machen kannst...die helfen machmal auch gut weiter...und kostet nichts

Fredde324 
Beitragsersteller
 29.06.2012, 16:13
@Joey55

oke danke.