Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Hallo
mein Lebenspartner wurde zu einem Strafverfahren wegen ,,Verletzung der Unterhaltspflicht´´ geladen, das vermutlich seine Ex-Freundin veranlasst hat von der er auch das Kind hat. Letztes Jahr saß er wegen einer Geldstrafe 1 Monat im Gefängnis das zu einem Jahr Bewehrung ausgesetzt wurde. Nun meine Frage: Muss er nach der Verhandlung wieder ins Gefängnis?
11 Antworten
Wegen Unterhaltspflichtverletzung wird er nur dann verurteilt, wenn festgestellt wird, daß er nicht bezahlt hat, obwohl er hätte bezahlen KÖNNEN!. Die Prüfung dieser Voraussetzung (Leistungsfähigkeit) macht in der Praxis erhebliche Probleme.
Wenn er verurteilt wird, dann hängt die Strafe sicher davon ab, ob und wie er sich bisher gegenüber seinem Kind verhalten hat. Er sollte zahlen, was möglich ist und auch ankündigen, vom neuen Einkommen gleich den Unterhalt abzuführen. Eine neue Strafaussetzung zur Bewährung (mit Auflage: Unterhaltsszahlung!) scheint dann realistisch.
Mit einem Widerruf der laufenden Bewährung (über die das neue Gericht jetzt übrigens nicht entscheidet) ist ja auch dem Kind nicht gedient.
Das kann man ohne Kenntnis der Akten kaum vorhersagen. Wegen was für einer Tat wurde denn die Bewährungsstrafe verhängt? Und hat er damals Auflagen bekommen (Geldbuße, Arbeitstunden oder ähnl.), die er erfüllt hat?
Wegen einer Geldstrafe. Nein er musste nichts machen er hat nur die einjährige Bewehrung bekommen.
Nein, ich meinte die Tat, die Anlaß für das Urteil war. Also Diebstahl oder betrug oder Körperverletzung. Er muß ja irgendwas "angestellt" haben damals.
Das kommt auf den Richter an ob er die Bewährung aufhebt und er muß die Reststrafe absitzen.Aber da es nicht das gleiche Delikt ist kann eine andere Strafe erwartet werden.'Wenn er wegen Unterhalt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird muß er die offene Bewährung mit absitzen.
Könnte sein, aber die Entscheidung des Richters kann hier natürlich niemand vorhersagen. Evtl. sollte dein Partner mal an seiner Zahlungsmoral arbeiten, damit so etwas nicht mehr vorkommt.
hallo ich bin in der misslichen lage das ich meinen ex angezeigt habe wegen verletzung der unterhaltspflicht, er hat seit 2,5 jahren keinen unterhalt gezahlt und sich auch nicht gekümmert in keinster weise. ich habe eigentlichdamit gerechnet das sie das verfahren einstellen weil er gesaht hat er hätte nnix aber es kam anders. er lebt mit seiner neuen freundin zusammen und die beiden habenein gemeinsames kind ok nun hat er sich im januar wieder gemeldet und die kinder waren regelmäßig bei ihm, ich wollte die anzeige zurück ziehen dies wurde mir aber verwährt, da es sic um eine verhandlung im öffentlichem intresse handeln würde. nunja er ist zu 6 monaten auf bewärung verurteilt worden mit auflage den vollen unterhalt für beide kinder zu zahlen. jetzt will er seine kinder nicht sehen. also es liegt auch am richter und ob dieser gut gestimmt ist. aja und es ist bicht immer die ex schuld! hätte er unterhalt geahlt hätte ich nicht soweit gehen müsssen.
Ich verstehe diese Frauen nicht wenn er ins Gefängnis geht fliesst da einen cent an Unterhalt. Es werden bei Gericht so oft fiktives Einkommen beim Vater angerechnet was er hinterher nicht zahlen kann. Dann kommt es zur Anzeige, das ganze Unterhaltsrecht ist ein Witz, das gibt es nur in Deutschland.
Also meinst du er muss nicht in Gefängnis?
Vielen Dank für deine Bemühungen. Also meinst du das seine alte Bewehrung die noch läuft nicht widerrufen wird?