Wie erkläre ich meinem Arbeitgeber einen Gerichtstermin?
Hallo Leute,
Unzwar hab ich schlechte Laune seitdem ich ein Brief vom Amtsgericht bekommen habe das ich zu einem Gerichtstermin eingeladen werde und ich angeklagt werde (ich werde beschuldigt wegen Diebstahl). Ich werde mich zwar gut rechtfertigen können weil ich es WIRKLICH Nicht war!! Problem ist aber wie ich es mejnem Arbeitgeber erklären soll da ich erst seit 1 monat in einem Praktikum bin und im laufe der woche mein Vertrag unterschrieben wird.
Theoretisch gesehen brauche ich keine Angst zu haben weil ich ja auf der guten seite bin... Aber wie bringe ich es meinem arbeitgeber bei ohne das er falsch von mir denkt??
Kosten für ein anwalt hab ich keine nur anspruch auf Jugengerichtshilfe!
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Man lässt sich, wie jeder normale Mensch, einen Tag/Vormittag aus persönlichen Gründen freistellen. Ob das ne standesamtliche Trauung eines Freundes ist, die Beerdigung des Großvaters, ein Gerichtstermin wegen eines Nachbarschaftsstreits oder die Einschulung des Kindes - das alles hat den gar nichts anzugehen. Die Angabe, dass du einen wichtigen Termin hast, den du nicht umlegen kannst, muss reichen.
Es gibt wohl keine schonende Art, dies seinem Arbeitgeber beizubringen. Wenn du es deinem Arbeitgeber sagen willst, dann wirst du wohl komplett mit der Sprache rausrücken müssen.
Wenn du es deinem Arbeitgeber nicht sagen willst, dann nimm doch einfach einen Tag Urlaub. Für einen Tag Urlaub brauchst du dich nicht zu rechtfertigen.
Du musst es ihm nicht sagen (außer der Termin ist während deiner Arbeitszeit)
Sag einfach du hast einen Gerichtstermin, die genaueren Infos gehen den Arbeitsgeber dann eigentlich nichts an.
Es ist genau während der arbeitszeit das ist ja das blöde....
Einfach sagen das Du einen Gerichtstermin hast. MeinerMeinung nach musst du keinen weiteren Grund angeben - jedenfalls war es bei mir so (als Zeugin).
Natürlich muss der Fragesteller die genauen Gründe nicht angeben.
Aber als Nachweis könnte der Arbeitgeber eine Kopie der Vorladung verlangen.
Weiter wird der Arbeitgeber auf eine Nachfrage wohl kaum "Das geht Sie nichts an!" hören wollen.
Die Wahrheit sagen.
Zu einer Anklage kommt es im übrigen nur, wenn ausreichender Tatverdacht besteht. So glasklar scheint die Sache also nicht zu sein.
Falls du freigesprochen wirst ist es ja dann kein Problem, kannst deinem Arbeitgeber ja dann das Urteil zeigen.