Ich Verzweifle! Wieso dauert die Akteneinsicht so lange?

5 Antworten

Aus Sicht eines (u.a. auch mit Ermittlungen befassten) Polizisten kann ich nur sagen, dass der oft geäußerte Rat eines Rechtsanwalts, nicht zur Vernehmung zu gehen/sich nicht zu äußern und erstmal Akteneinsicht zu beantragen, oft genug zu Lasten des Beschuldigten geht, denn:

Bevor die Akte zur Staatsanwaltschaft geht (und diese somit erstmals Kenntnis von einem Sachverhalt erhält), müssen wir erstmal alle be- und entlastenden Fakten ermitteln. Und wenn dann die Leute - egal, ob Zeugen oder Beschuldigte - nicht zur Vernehmung kommen (in den meisten Fällen, ohne wenigstens vorher abzusagen oder der Anwalt teilt im NACHHINEIN, also nach dem Termin, mit, dass er erst mal Akteneinsicht beantragt), dauert das eben etwas länger und wird auch nicht gerade einfacher. In Deinem Fall: Woher sollten die Kollegen wissen, dass Dein Ex eventuell Spielprobleme hat (möglicher Ermittlungsansatz zu Deinen Gunsten ["Vortäuschen einer Straftat"/"Falsche Verdächtigung"])? Oder dass er Dir gegenüber geäußert hat, dass er sich einen Zeugen "besorgen" will? Und leider haben wir nicht nur einen Ermittlungsfall auf dem Tisch :( Hier in Berlin sind wir gehalten, eine Anzeige möglichst innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten und an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Aber selbst diese drei Monate sind in einigen Fällen nicht zu schaffen.

OK - und dann geht die Akte zur Staatsanwaltschaft. Aber auch die kann sich nicht über mangelnde Arbeit beklagen. Ich bin hier mal unangemeldet bei einem Staatsanwalt ins Büro reingeplatzt - und habe mich gewundert, dass er auf seinem Schreibtisch inmitten der Aktenberge noch Platz zum Schreiben gefunden hat :( Also auch hier kann es u.U. dauern, bis der Staatsanwalt die Akte bearbeitet und dann dem Anwalt die Akteneinsicht gewähren kann.

Klar ist es für Dich unangenehm - kann ich nachvollziehen. Aber

Es ist doch nicht normal dass es 4 Monate dauert..

Leider doch :(

Der Zeitpunkt der Akteneinsicht wird nicht vom Rechtsanwalt, sondern von der Staatsanwaltschaft bestimmt. Eine lange Zeit, in der sich nichts tut, ist im Strafverfahren nicht negativ, sondern positiv. Denn ein langes Verfahren widerspricht dem Beschleunigungsgrundsatz, dem Grundsatz des fairen Verfahrens und dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts, dem Du unterliegst. Vier Monate sind allerdings noch keine lange Zeit, solche Verfahren dauern eher ein bis zwei Jahre.

lala2500 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 23:48

ich unterliege mit 18 doch nicht mehr dem jugendstrafrecht oder?...Wieso dauert "solche" Verfahren so lange? Ich habe doch nichts getan und der hat sich das nur ausgedacht,,

LeonardNeun  27.12.2012, 23:50
@lala2500

Zwischen 18 und 20 bist Du strafrechtlich eine Heranwachsende. Das Gericht hat die Möglichkeit, Jugendstrafrecht anzuwenden. Falls die Tat noch mit 17 begangen wurde, muss das Gericht sogar Jugendstrafrecht anwenden.

Die Verfahren dauern so lange, weil die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt ermittelt und neben Deiner Akte noch ein paar tausend andere dort liegen.

Ob Du etwas getan hast oder nicht, ist jetzt erst einmal nicht entscheidend. Vertraue Deinem Anwalt - der macht soetwas häufiger und weiß, was er tut.

Aus Sicht eines Anwalts kann ich mich nur den Vorrednern anschließen: Durch den Weg der Akte über Polizei und StA (und manchmal wieder zurück) können Monate vergehen. An den Polizisten aus Berlin: Netter Versuch, aber bleiben wir doch mal bei der faktischen Wahrheit, dass eine Vorladung zur Vernehmung des nicht (durch Akteneinsicht und Vorwurfskenntnis) gebrieften Beschuldigten NIEMALS NICHT zu dessen Vorteil gereicht, zudem wenn er geschulten und versierten Polizisten gegenüber sitzt, die ja gerade im Vorteil der Aktenkenntnis sind. Also lieber zum Anwalt gehen, Akteneinsicht holen, DANN kann man sich ggf. immer noch einlassen. Guten Rutsch, Bastus

Tja, ich glaube Du wirst verurteilt uns deswegen dauert es so lange! hätte es nur 2 Monate gedauert wären die chancen besser und bei einem Monat wärst Du unschuldig ? Quatsch, wie Du jetzt selber merkst., oder ...

Allerdings sind 4 Monate auch quatsch - Akteneinsicht heisst, dass er das sieht was zu dem Zeitpunkt in der Akte existiert, kann mir nicht vorstellen das hierzu noch groß ermittelt wird, aber viel Zeit die vergheht ist eher gut ....

immer keine Sorgen machen, wenn Du unschuldig bist kommt das auch raus und Gott sieht sowieso alles ...

nv
Outlaw1  31.01.2019, 18:42

Ich warte auch schon 3 Mpnate mit meinem Anwakt auf Akteneinsicht

lala2500 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 23:47

Ja ich mach mir nur Sorgen weil es so lange dauert..da es halt keine zeugen gibt usw...Danke für die Antwort

Es gibt keinen Grund zur Eile! Schau dir mal an, warum hier jeder Hirni Anzeige erstatten will oder gar hat! Dieser ganze Berg von Akten mußt auf Steuerkosten bewegt werden! Ob du nun morgen oder an Ostern angeklagt oder freigesprochen wirst, interessiert nur dich. Lediglich bei einer Untersuchngshaft muß innerhalb von 6 Monaten eine Anklage erfolgen.

Greenfox1  28.12.2012, 07:41

Es gibt keinen Grund zur Eile!

Im Prinzip hast Du Recht - aber versetz Dich mal in Ihre Lage! Kein sehr hilfreicher Post :(

RoBingi  28.12.2012, 07:53
@Greenfox1

Ist sie unschuldig oder kann ihr die Tat nicht nachgewiesen, wird sie freigesprochen werden. Andernfalls könnte man hier noch von einer Bewährungsstrafe ausgehen, insbesondere, wenn durch den Geschädigten begünstigende Umstände geschaffen waren, auch wenn 6000 Euro kein Pappenstiel sind. Gleichwohl wird ein geeigneter Anwalt auch die richtigen Fragen an den mutmaßlich Geschädigten richten, um die Glaubwürdigkeit zu prüfen.

Zuweilen könnte man der Justiz auch geheime Rechenkünste unterstellen. Wenn die Aktenlage eine Bewährungsstrafe erwarten lässt und die Bewährungszeit auf ein Mittel von z.B. 3 Jahren festgesetzt würde, führt eine späte Verhandlung dazu, dass die Bewährungszeit eben erst auch ab Rechtskraft des Urteils in Kraft tritt, wobei "Erwischte" oft schon aufpassen, sich in der Wartezeit nicht erneut bei Taten erwischen zu lassen, so dass man hier länger den Druck des Bewährungswiderrufs ausüben kann.

Gleichwohl ist die Wartezeit für Unschuldige natürlich unangenehm. Der Anwalt wirds aber in geeigneter Weise richten.