Ich Verzweifle! Wieso dauert die Akteneinsicht so lange?
Hey...
also ich habe wegen einer Strafsache ( näheres unten), einen Anwalt im September beauftragt. Der riet mir nicht zur Vorladung zu gehen ( Polizei hat gegen mich ermittelt) und dass er erstmal Akteneinsicht nimmt und er sich dann meldet. Nun vor 4 Wochen schrieb ich ihm ob sich was getan hat, es kam nur "noch nicht usw" zurück....Es ist doch nicht normal dass es 4 Monate dauert..ist das ein Zeichen, dass ich verurteilt werde??
Zur Sache. Mein damaliger Freund beschuldigt mich 6000 Euro aus seiner Schublade geklaut zu haben. Es war halt so, dass er morgens zur Arbeit ist und ich danach zur Schule und am Nachmittag fing er an mich zu beschuldigen usw. Auf dem Briefumschlag in dem angeblich das Geld drin war, sind auch meine Fingerabdrücke. Da er mir diesen Briefumschlag noch am Abend davor zeigte und da waren paar 50 euro Scheine drin und diese waren komischer weise noch da in dem Umschlag, jedoch 6000 euro geklaut. ( also das ist nur dass was ich aus seinen erzählungen weiß)...Ich bin so verzweifelt, ich habe kein geld um ein gerichtsverfahren zu bezahlen-bin schülerin, grade 18 geworden..
Was meint ihr wieso dauert die Akteneinsicht so lange? Die Polizei kann ja auch kaum was ermitteln...Die haben Fingerabdrücke genommen, Wohnung auf Einbruchsspuren untersucht ( waren keine), und die Vermiterin die unten wohnt befragt ob sie was gehört.hat Komischerweise waren alle Haustüren auf, als mein freund nachhause kam..Ich kann mich nicht erinnern eine aufgelassen zu haben. . Das kann doch nicht sein, dass er mit der Lüge durchkommt. Der hat mich so ausgetrickst...Und das viele Geld hat er angeblich im Casino beim Poker gewonnen. Er geht jedes Wochenende Pokern...
Das kann doch nicht sein..woher hätte ich wissen sollen dass er so tut als wären in dem umschlag 6000 euro gewesen und mich beschuldigt. das ding ist auch dass er einen aus seiner familie bestimmt anstiftet wird, dass derjenige mal 6000 euro gesehen hat- meinte er zu mir. Er wohnt aber nicht mehr zuhause, sondern alleine in einer wohnung..
Was meint ihr? Wieso dauert das so lange und werde ich jetzt wirklich unschuldig verurteilt?
5 Antworten
Aus Sicht eines (u.a. auch mit Ermittlungen befassten) Polizisten kann ich nur sagen, dass der oft geäußerte Rat eines Rechtsanwalts, nicht zur Vernehmung zu gehen/sich nicht zu äußern und erstmal Akteneinsicht zu beantragen, oft genug zu Lasten des Beschuldigten geht, denn:
Bevor die Akte zur Staatsanwaltschaft geht (und diese somit erstmals Kenntnis von einem Sachverhalt erhält), müssen wir erstmal alle be- und entlastenden Fakten ermitteln. Und wenn dann die Leute - egal, ob Zeugen oder Beschuldigte - nicht zur Vernehmung kommen (in den meisten Fällen, ohne wenigstens vorher abzusagen oder der Anwalt teilt im NACHHINEIN, also nach dem Termin, mit, dass er erst mal Akteneinsicht beantragt), dauert das eben etwas länger und wird auch nicht gerade einfacher. In Deinem Fall: Woher sollten die Kollegen wissen, dass Dein Ex eventuell Spielprobleme hat (möglicher Ermittlungsansatz zu Deinen Gunsten ["Vortäuschen einer Straftat"/"Falsche Verdächtigung"])? Oder dass er Dir gegenüber geäußert hat, dass er sich einen Zeugen "besorgen" will? Und leider haben wir nicht nur einen Ermittlungsfall auf dem Tisch :( Hier in Berlin sind wir gehalten, eine Anzeige möglichst innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten und an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Aber selbst diese drei Monate sind in einigen Fällen nicht zu schaffen.
OK - und dann geht die Akte zur Staatsanwaltschaft. Aber auch die kann sich nicht über mangelnde Arbeit beklagen. Ich bin hier mal unangemeldet bei einem Staatsanwalt ins Büro reingeplatzt - und habe mich gewundert, dass er auf seinem Schreibtisch inmitten der Aktenberge noch Platz zum Schreiben gefunden hat :( Also auch hier kann es u.U. dauern, bis der Staatsanwalt die Akte bearbeitet und dann dem Anwalt die Akteneinsicht gewähren kann.
Klar ist es für Dich unangenehm - kann ich nachvollziehen. Aber
Es ist doch nicht normal dass es 4 Monate dauert..
Leider doch :(
Der Zeitpunkt der Akteneinsicht wird nicht vom Rechtsanwalt, sondern von der Staatsanwaltschaft bestimmt. Eine lange Zeit, in der sich nichts tut, ist im Strafverfahren nicht negativ, sondern positiv. Denn ein langes Verfahren widerspricht dem Beschleunigungsgrundsatz, dem Grundsatz des fairen Verfahrens und dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts, dem Du unterliegst. Vier Monate sind allerdings noch keine lange Zeit, solche Verfahren dauern eher ein bis zwei Jahre.
Zwischen 18 und 20 bist Du strafrechtlich eine Heranwachsende. Das Gericht hat die Möglichkeit, Jugendstrafrecht anzuwenden. Falls die Tat noch mit 17 begangen wurde, muss das Gericht sogar Jugendstrafrecht anwenden.
Die Verfahren dauern so lange, weil die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt ermittelt und neben Deiner Akte noch ein paar tausend andere dort liegen.
Ob Du etwas getan hast oder nicht, ist jetzt erst einmal nicht entscheidend. Vertraue Deinem Anwalt - der macht soetwas häufiger und weiß, was er tut.
Aus Sicht eines Anwalts kann ich mich nur den Vorrednern anschließen: Durch den Weg der Akte über Polizei und StA (und manchmal wieder zurück) können Monate vergehen. An den Polizisten aus Berlin: Netter Versuch, aber bleiben wir doch mal bei der faktischen Wahrheit, dass eine Vorladung zur Vernehmung des nicht (durch Akteneinsicht und Vorwurfskenntnis) gebrieften Beschuldigten NIEMALS NICHT zu dessen Vorteil gereicht, zudem wenn er geschulten und versierten Polizisten gegenüber sitzt, die ja gerade im Vorteil der Aktenkenntnis sind. Also lieber zum Anwalt gehen, Akteneinsicht holen, DANN kann man sich ggf. immer noch einlassen. Guten Rutsch, Bastus
Tja, ich glaube Du wirst verurteilt uns deswegen dauert es so lange! hätte es nur 2 Monate gedauert wären die chancen besser und bei einem Monat wärst Du unschuldig ? Quatsch, wie Du jetzt selber merkst., oder ...
Allerdings sind 4 Monate auch quatsch - Akteneinsicht heisst, dass er das sieht was zu dem Zeitpunkt in der Akte existiert, kann mir nicht vorstellen das hierzu noch groß ermittelt wird, aber viel Zeit die vergheht ist eher gut ....
immer keine Sorgen machen, wenn Du unschuldig bist kommt das auch raus und Gott sieht sowieso alles ...
nvIch warte auch schon 3 Mpnate mit meinem Anwakt auf Akteneinsicht
Ja ich mach mir nur Sorgen weil es so lange dauert..da es halt keine zeugen gibt usw...Danke für die Antwort
Es gibt keinen Grund zur Eile! Schau dir mal an, warum hier jeder Hirni Anzeige erstatten will oder gar hat! Dieser ganze Berg von Akten mußt auf Steuerkosten bewegt werden! Ob du nun morgen oder an Ostern angeklagt oder freigesprochen wirst, interessiert nur dich. Lediglich bei einer Untersuchngshaft muß innerhalb von 6 Monaten eine Anklage erfolgen.
Es gibt keinen Grund zur Eile!
Im Prinzip hast Du Recht - aber versetz Dich mal in Ihre Lage! Kein sehr hilfreicher Post :(
Ist sie unschuldig oder kann ihr die Tat nicht nachgewiesen, wird sie freigesprochen werden. Andernfalls könnte man hier noch von einer Bewährungsstrafe ausgehen, insbesondere, wenn durch den Geschädigten begünstigende Umstände geschaffen waren, auch wenn 6000 Euro kein Pappenstiel sind. Gleichwohl wird ein geeigneter Anwalt auch die richtigen Fragen an den mutmaßlich Geschädigten richten, um die Glaubwürdigkeit zu prüfen.
Zuweilen könnte man der Justiz auch geheime Rechenkünste unterstellen. Wenn die Aktenlage eine Bewährungsstrafe erwarten lässt und die Bewährungszeit auf ein Mittel von z.B. 3 Jahren festgesetzt würde, führt eine späte Verhandlung dazu, dass die Bewährungszeit eben erst auch ab Rechtskraft des Urteils in Kraft tritt, wobei "Erwischte" oft schon aufpassen, sich in der Wartezeit nicht erneut bei Taten erwischen zu lassen, so dass man hier länger den Druck des Bewährungswiderrufs ausüben kann.
Gleichwohl ist die Wartezeit für Unschuldige natürlich unangenehm. Der Anwalt wirds aber in geeigneter Weise richten.
ich unterliege mit 18 doch nicht mehr dem jugendstrafrecht oder?...Wieso dauert "solche" Verfahren so lange? Ich habe doch nichts getan und der hat sich das nur ausgedacht,,