Strafrecht nicht wissend ein Plagiat verkauft
Hallo Leute,
die Frage bereits vorhin gestellt aber leider nur eine Antwort erhalten.
Ich habe nicht wissend auf Ebay ein Plagiat Longshirt von D&G verkauft. Da ich es mir vor einigen Jahren selbst im Internet gekauftz hatte und es mir nie richtig gefallen hat, habe ich es nun bei Ebay verkauft aber wie gesagt, ich wusste nicht, dass es eine Fälschung ist.
Nun will der Käufer das Tshirt umgehend an D&G weiterleiten. Was kann ich jetzt tun? Was kommt auf mich zu?
Ich habe micht bereits beim Käufer entschuldigt und ihn um seine Bankverbindung gebeten um das Geld zurück zu überweisen.
LG
Liebe/r ich1131,
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Fred vom gutefrage.net-Support
5 Antworten
Der Käufer kann Anzeige wg. Betruges erstatten, falls er es nicht schon gemacht hat. Da wird dann ein Ermittlungsverfahren gg. Dich eröffnet, weil der Geschädigte unterstellt, Du hättest wissentlich ein Fake verkauft.
Das wird aber nicht sehr heftig wenn Du nachweisen kannst, daß Du das Teil selbst unwissentlich erworben hast. Wird eingestellt ohne weitere Folgen.
Der Käufer schickt das Teil an den Markenrechteinhaber. Die stellen fest, daß es ein Fake ist und vernichten es.
Der Rechteinhaber kann nun wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht eine Anzeige erstatten, aber nur der weil dafür eine Strafantrag erforderlich ist, den wiederum nur der Rechteinhaber stellen kann.
Wird er aber nicht machen wenn Dur nur das eine Teil verkauft hast und das nicht mal aus der aktuellen Kollektion ist. Dann ist die Produktfälschung Dir nicht anzulasten.
Wenn er dumm tun will, dann kann er Alarm schlagen, weil Du das Teil nicht verkaufen durftest. Da es sich aber um ein Einzelstück und dazu noch ein gebrauchtes handelt, kann er das auch stecken lassen und wird nichts unternehmen.
Bleibt nur der erste Punkt, Verdacht des Betruges. Aber dazu siehe oben.
Was vor gericht rauskommt, weiß niemand! Wenn du es selbe gekauft hast, auch vor paar jahren, dann kanns Ärger geben. "Dummheit schützt vor Strafe nicht" - Sagte immer mein Rechtsprof.
Sollte man Dir Betrug vorwerfen, so wäre eine Bestrafung nur möglichz, wenn Du mit Vorsatz gehandelt hast. Immerhin kann man als Behörde ermitteln, um dann zu sehen, ob es sich tatsächlich um eine vorsätzlich Tat handelt.
Günstig, wenn Du nicht mehrfach solche Artikel verkauft oder weiter verkauft hast.
Günstig. wenn Du sagen kannst, wer der Verkäufer war, der dir das Shirt verkaufte. Vielleicht ist der schon bekannt?
Du weisst doch, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Prinzipiell stimmt auch hier die Weisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Der Verkauf von Plagiaten ist in Deutschland verboten - auch wenn es unwissentlich passiert.
Dass der Käufer unbedingt das Shirt zu D&G schicken will und sich nicht auf eine Rückerstattung einlässt, macht mich aber etwas hellhörig, was seine Motivation betrifft.
Gibts du mir bitte mal die Artikelnummer, um die es geht und den account-Namen des Käufers - dann schau ich mir den mal näher an.
Wenn du es nicht veröffentlichen willst, dann schick es mir per Freundesantrag oder per email (mail-addy auf dem Profil, nimm dann bitte die von outbay.ch
Die Jeans habe ich damals mit dem Tshirt zusammen gekauft, war ein Packet. Ich war mir bis heute sicher, dass es Originale sind. Würde niemals wissentlich etwas schrafbares tun, bin auch sonst noch nie mit dem Gestzt in Konflikt gekommen. Nur habe ich Angst, wenn es wirklich so ist wie es der Käufer schreibt, sprich eine Fälschung. Wie gesagt ich bin bis heute davon ausgegangen, dass es echte Markeware ist.
Ach ja, bei Ebay habe ich es nicht gekauft. Ich glaube das war bei netmoms wenn mich nicht alles täuscht
Ja und das viele Zeug kommt davon das ich meinen Kleiderschrank endlich ausgemistet habe
Das Profil des Käufers ist in Ordnung - nicht was ich vermutet habe.
Wieso bist du jetzt eigentlich so sicher, dass es ein Plagat ist? Nur weil der Verkäufer das "behauptet"? Und was ist mit der D&G Jeans?? Ist die wenigstens "sicher" echt (denn 2 solcher Anzeigen können dann doch problematisch werden).
WENN du sicher bist, dass es ein Plagiat ist: Schreib den Käufer noch mal freundlich an mit dem Angebot, Kaufpreis, Hin- und Rücksendkosten zu erstatten.
Du deinerseits kannst übrigens DEINEN Verkäufer belangen (bei Ebay hast du das aber nicht gekauft!?).
Grundsätzlich rate ich dir, nicht in diesem "Tempo" mengenmäßig weiterhin soviel Zeugs einzustellen, sonst flattert dir möglicherweise irgendwann noch die Kostennote eines Abmahnanwalts ins Haus - wegen fehlender Pflichtangaben (angenommen Gewerblichkeit).