Ticket auf Ebay verkauft - Konzert abgesagt - Käufer will Ticket zurücksenden und Erstattung?
Hallo!
Ich habe ein Ticket für ein Konzert auf Ebay verkauft. Also Privatverkauf. Das Ticket selbst hatte ich bei Ticketmaster erworben. Ich habe ca. 80 Euro bezahlt (OVP). Der Käufer jetzt hat es für 120 Euro ersteigert. Er zahlte per Paypal und ich versendete per Einschreiben. Am selben Tag (Vormittags versendet) Nachmittags wurde das Konzert abgesagt.
Nun meine Frage: Muss ich dem Käufer das Ticket erstatten? Steht nicht in den Ebay-Bedingungen oder allgemeinen Rechtbedingungen, dass Tickets vom Umtausch ausgeschlossen sind?
Wie muss ich mich jetzt verhalten? Über Ebay hat der Käufer mir geschrieben, dass er auf Grund von Ausfall das Ticket zurückschicken + erstattet haben möchte.
- kann ich ja nichts dafür, dass das Konzert abgesagt wurde
- kam der Verkauf (und Versand) nachweislich VOR der Konzertabsage zustande
Bei Ticketmaster steht folgendes:
Abgesagte oder verschobene Events".....Nach erfolgreicher Prüfung wird der Auftrag von unseren Kundendienstmitarbeitern storniert und der Ticketpreis bei ursprünglicher Kreditkartenzahlung automatisch auf Ihre beim Einkauf genutzte Kreditkarte erstattet. Sollten Sie nicht der ursprüngliche Käufer der Tickets sein, benötigen wir eine schriftlichen Erstattungsantrag mit Angabe Ihrer Kontodaten. ......."
Meine Frage ist nun, ob der Käufer das Recht hat? Er will wahrscheinlich das Geld wieder, was er bezahlt hat und nicht das, was es Original gekostet hat. Aber das ist ja nicht mein Problem eigentlich. Privatverkäufe sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Kann ich ihm bei Ebay antworten und diese Ticketmaster AGBS weiterleiten?
Der Käufer ist übrigens ein gewerblicher shop, der Tickets teurer weiterverkauft ... das weiß ich vom ebaynamen und die Homepage /adresse.
4 Antworten
Du hast nicht ein Stück Papier, sondern ein Recht auf eine Dienstleistung verkauft. Dieses wurde nicht erfüllt. Folglich steht dir das Entgelt auch nicht zu. Du musst es komplett erstatten.
Lass es drauf ankommen - ich vermute einmal, dass hier der Käuferschutz von PP nicht greift.
Und sei Dir sicher dieser Höker würde die Karten vom Kunden auch nicht zurücknehmen.
https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/6114-verkauf-konzertkarten-konzertausfall.html
Der Käufer könne daher den Veranstalter in Anspruch nehmen. Von diesem kann der Käufer aber nur den aufgedruckten Kartenpreis erstattet bekommen. Der Beklagte dürfe als Wiederverkäufer den Mehrpreis als Gewinn behalten.
DU bekommst ja dein Geld vom Veranstalter zurück.
Was glaubst du, berechtigt dich, dich an dem Ersteigerungsbetrag des Käufers zu bereichern?
Der Käufer hat ein ungültiges Ticket erhalten, und somit das Recht auf Rückerstattung vom Geld. Und zwar vom gesamten. Du kannst den doch nicht mit deinen zurückerhaltenen 80€ abspeisen... .
Kopfschüttel...
Legst du solchen Wert auf eine negative Bewertung?
Auch als Privatverkäufer bist du verpflichtet, das zu liefern, was du anbietest in deinem Fall ein Ticket, das zum Eintritt in das Konzert X berechtigt). Nachdem das Konzert abgesagt wurde, hast du das nicht getan, weil das Ticket nicht mehr zum Eintritt berechtigt.
Zahl das Geld zurück, wenn du Schwierigkeiten vermeiden willst.
Ich verstehe dich auf der einen Seite, und weiß, dass es da auch Klauseln gibt. Aber auf der anderen Seite ist dein Ebayaccount dein guter Ruf, um in der Zukunft weiter Waren bei Ebay verkaufen zu können. Glaubst du ernsthaft, dass du eine positive Bewertung bekommst, wenn du vom Käufer erwartest, dass er sich selber mit der Ticketfirma rumschlagen soll, und nur zweidrittel von seinem Kaufpreis zurück bekommt?
Überlegs dir, ob du die negative Bewertung in deinem Account haben willst. Man kann auch all zu sehr auf seine Rechte pochen... .
Ich würde behaupten, dass dies ein Fall des § 313 BGB ist, der Wegfall der Geschäftsgrundlage. Daher kann er den auf widerrufen und sein Geld zurück fordern. Er ist somit meiner Meinung nach im Recht.
Wozu habe ich denn die Klausel oben kopiert von Ticketmaster? Die nehmen das Ticket zurück, egal ob man original Käufer ist oder ein Käufer vom 1. Käufer.
Was du schreibst kann so nicht stimmen, da das Konzert zum Zeitpunkt des Verkaufs ja noch nicht abgesagt war. Der Veranstalter trägt Pflicht, wenn es abgesagt wird. Nur weil der Käufer am Liebsten das gesamte Geld wiederhaben will und nicht das, was er bekommen wird? Ist doch nicht mein Problem. Wenn das Konzert statt gefunden hätte, hätte er das 3fache dafür bekommen, denn er wollte es weiterverkaufen -war ja ein Tickenhändler, der es kaufte.