Ebay Kleinanzeigen Laptop verkauft , Käufer will sein Geld zurück, weil er angeblich defekt ist ?
Ich habe vergangene Wochen einen Laptop bei eBay Kleinanzeigen verkauft gestern kam der Laptop bei dem Käufer an . Heute schrieb er mir das dieser defekt sei und nicht funktioniert.Jetzt möchte der Herr sein Geld zurück . Was soll ich tun ? Im der Beschreibung habe ich reingeschrieben : Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung . Kann der Käufer mich anzeigen?
7 Antworten
Der Käufer kann dich nicht anzeigen, da keine Straftat vorliegt, aber verklagen könnte er dich.
Es wurde bereits von Gerichten festgestellt, dass der Ausschluss der Gewährleistung unzulässig ist, wenn es um die Übergabe geht. Du als Verkäufer hast dem Käufer ein mangelfreies Gerät zu verschaffen. Im Zweifel musst du beweisen, dass das Gerät bei Gefahrenübergang funktioniert hat.
Im Privatverkauf erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers. Du musst also beweisen, dass vor Versand alles funktioniert hat. Kannst du das nicht, dann musst du das Gerät zurücknehmen oder reparieren lassen.
Warum hast du nicht, wie von eBay Kleinanzeigen empfohlen, das Gerät direkt vor Ort übergeben? Dann hätte es der Käufer getestet, du hättest dein Geld genommen und du hättest dir das Geschiss erspart.
Der Verkäufer wollte das ich versende .
Abholung war er nicht bereit
Die Gewährleistung auszuschließen befreit dich nicht davon ein mängelfreies Produkt entsprechend der Beschreibung zu liefern.
Die Beweislast liegt aber nicht bei dir.
Ja kann er! Du hast angegeben dass der Laptop funktioniert! Das tut er aber nicht! Mir fällt zwar gerade den Namen der Anzeige ein aber ja!
Das musst du beweisen können.
Das er funktioniert habe ich nicht rein geschrieben .
Er war aber vorher nicht defekt und funktionierte
War er Defekt vorher,wen ja hättest dazuschreiben müssen.
Da privatverkauf keine Rücknahme sollte auch dazugeschrieben werden .
Wüsste jetzt nicht ob du dazu verpflichtet bist Geld zurückzugeben.
Solltest du den Defekt aber nicht angegeben haben ,kannst deswegen schon Probleme kriegen Google mal unter Ausschluss der Gewährleistung da steht alles genau.
Trotzdem bist du natürlich verpflichtet, den Artikel wie beschrieben zu liefern. Nun wirst du vermutlich beweisen müssen, dass der Laptop
funktioniert hat, als du ihn versendet hast.
Genau aus solchen Gründen sollte man sich auch als Verkäufer an die Grundsätze bei ebay Kleinanzeigen halten - niemals (!) etwas versenden, was hinterher aufgrund des Zustands und der vor dem Kauf nicht möglichen Prüfung des Käufers noch Ärger bereiten könnte.
Ja, das ist doch klar. Aber das musst du im Ernstfall eben auch beweisen können. Da das oft nicht so einfach möglich ist, geht man da als Verkäufer beim Versand ein unkalkulierbares Risiko ein, da man nicht weiß, wie der Käufer "tickt". Sicherlich sind auch die meisten Käufer nicht auf Ärger aus, aber wenn man an einen solchen gelangt, wird es schnell unangenehm.
Jetzt stehst du da, weißt nicht was passiert ist, ob der Käufer vielleicht sogar lügt oder ob eventuell auch ein Versandschaden den Defekt verursacht hat.
Im der Beschreibung habe ich reingeschrieben : Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung .