Was tun, wenn man unwissentlich eine Fälschung verkauft?
Hallo
ich habe einen Anhänger von "Thomas Sabo" geschenkt bekommen .. - nun hab ich es bei Ebay reingestellt und es wurde verkauft .. und der Käufer schrieb mich nun an - das es ja eine Fälschung wäre .. nur habe ich es nie behauptet .. auf Anfragen hab ich immer geantwortet das ich es geschenkt bekam und hinten Thomas Sabo drauf steht sowie TS925, das ich es aber nicht schätzen ließ (also die Echtheit nicht bestätigen kann) das war alles wahrheitsgemäß .. Was ist nun zu tun ? Kann der Käufer mir was ??
12 Antworten
Natürlich, wenn er dich anzeigt.
Unwissenheit - erst recht gespielte - schützt vor Strafe nicht.
Das bedeutet, du bist nicht ehrlich in Deiner Aussage gewesen, da würde ich Dich anzeigen bei der Polizei wegen Betrug. Musst Du mit rechnen. Die Gegenpartei bekommt in solchen Fällen immer Recht. 20 StundenSozialdienst, 1 Woche Kanst und das schlimmst ist, Du bis Vorbestraft. Steht 12 jahre in Deinen Akten für Arbeitgeber und Banken.
Wieso denn nicht ehrlich gewesen ?
Du muß das zurück nehmen und dem Käufer den Kaufpreis und Kosten ersetzen. Du hast ihn getäuscht/betrogen, dabei ist es egal ob du das wußtes oder nicht. Es können auch noch Forderungen des Markeninhabers auf dich zu kommen (Abmahnung).
soweit ich weiß ja... da nicht nur das herrstellen gefälschter waren sondern auch das vertreiben gefälschter ware Strafrechtlich geandet werden kann. Hierbei komt es nicht darauf an ob man es mit absicht tat oder nicht.
Du bist voll verantwortlich für Artikelbeschreibung und Angebot. Wenn man sich über die Herkunft und damit der Originalität eines Artikels nicht hundertprozentig sicher ist, dann sollte man auf das Einstellen verzichten. Ebay weist darauf ausdrücklich hin.
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-ov.html
Der Käufer kann auf Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages bestehen. Kannst Du kein Original liefern alternativ den regulären Kaufpreis erstatten. Zum Thema Markenrecht hast Du ja schon einen Link erhalten.