Was tun, wenn man unwissentlich eine Fälschung verkauft?

12 Antworten

Natürlich, wenn er dich anzeigt.

Unwissenheit - erst recht gespielte - schützt vor Strafe nicht.

Das bedeutet, du bist nicht ehrlich in Deiner Aussage gewesen, da würde ich Dich anzeigen bei der Polizei wegen Betrug. Musst Du mit rechnen. Die Gegenpartei bekommt in solchen Fällen immer Recht. 20 StundenSozialdienst, 1 Woche Kanst und das schlimmst ist, Du bis Vorbestraft. Steht 12 jahre in Deinen Akten für Arbeitgeber und Banken.

Stiza 
Beitragsersteller
 18.05.2011, 16:38

Wieso denn nicht ehrlich gewesen ?

Du muß das zurück nehmen und dem Käufer den Kaufpreis und Kosten ersetzen. Du hast ihn getäuscht/betrogen, dabei ist es egal ob du das wußtes oder nicht. Es können auch noch Forderungen des Markeninhabers auf dich zu kommen (Abmahnung).

soweit ich weiß ja... da nicht nur das herrstellen gefälschter waren sondern auch das vertreiben gefälschter ware Strafrechtlich geandet werden kann. Hierbei komt es nicht darauf an ob man es mit absicht tat oder nicht.

Du bist voll verantwortlich für Artikelbeschreibung und Angebot. Wenn man sich über die Herkunft und damit der Originalität eines Artikels nicht hundertprozentig sicher ist, dann sollte man auf das Einstellen verzichten. Ebay weist darauf ausdrücklich hin.

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-ov.html

Der Käufer kann auf Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages bestehen. Kannst Du kein Original liefern alternativ den regulären Kaufpreis erstatten. Zum Thema Markenrecht hast Du ja schon einen Link erhalten.