Welche Strafe erwartet mich? Pfefferspray auf Nachbarn.
Hallo,
welche Strafe erwartet mich wenn Nachbarn mehrfach an meiner Tür klingeln und diese belager, ich sie darauf hin mehrfach auffordere das belagern und klopfen an meiner Tür zu unterlassen. Diese verschwinden aber nicht. Sie klopfen weiter und ich sage, dass ich mich gezwungen sehe mich selbst zu verteidigen wenn sie nicht aufhören. Das spiel geht ca. 30 Minuten so weiter.
Daraufhin würde aggressiver weiter geklopft etc. im weiteren Verlauf habe ich die aufdringelichen Nachbarn mit Pfefferspray abgewehrt.
15 Antworten
Dann erwartet einem ein Ermittlungsverfahren wegen Koerperverletzung unter Einsatz von Waffen. Das kann heftig werden. Es lag keine Notwehr vor und Pfefferspray ist nur zur Abwehr von Tieren erlaubt. Der richtige Weg waere, die Polizei zu rufen. Selbstjustiz ist in unserem Land verboten.
Notwehr haette es sein koennen, wenn die Nachbarn z.B. die Wohnungstuer aufgebrochen haetten und sich Einlass zu verschaffen. Dann waere auch Pfefferspray unter Umstaenden okay gewesen (kaeme auf die Krafteverhaeltnisse an, wenn man die Wohnung anders verteidigen kann, dann nicht).
Aber nur klopfen und klingeln stellt ja keinen Grund zur Selbstverteidigung dar, da sagt man einmal, dass man nicht gewillt ist, zu oeffnen und dass sie gehen sollen und dann laesst man die sich die Finger wund klopfen und die Klingel stellt man ab und fertig. Irgendwann haben die dann keinen Bock mehr und gehen auch wieder.
Das kann durchaus als Rechtfertigungsgrund durchgehen. Schließlich sind 30 Minuten sehr lange und lassen auf Gefahr schließen.
Blödsinn. 30 Minuten geben auch sehr viel Zeit die Polizei zu rufen.
Hier war der Grund nur dass man ruhe haben wollte, da ist keine Notwehr zu sehen.
Verstoß gegen das Waffengesetz und vorsätzliche Körperverletzung. Gibt eine nette Ermittlung im Strafverfahren.
Wenn es ohne Notlage vorsätzlich gegen Menschen eingesetzt wird, wird es schwierig die Zweckbestimmung als Tierabwehrspray zu verargumentieren.
@freejack75: Da hast du schon Recht mit deiner Aussage. Aber grundsätzlich ist der Besitz eines Tiervertreibungssprays kein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Besitz nicht, aber auch der Selbstbau von Waffen ist ja ein Verstoß. Und hier ist ja offensichtlich, dass das Spray als Waffe beschafft und benutzt wurde.
Falsch! Tiervertreibungsspray ist keine Waffe und man darf es legal erwerben und besitzen.
Und von irgendeinem Selbstbau war hier nie die Rede, das geht am Thema vorbei.
Es wird in diesem Moment als Waffe gewertet weil es gegen eine Menschen eingesetzt wurde. Deswegen ist das ganze auch eine gefährliche Körperverletzung.
Durch Notwehr war es nach der Schilderung des Fragestellers nicht gerechtfertigt.
Zunächst mal ist es keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, ob es eine Waffe im Sinne des 224 ist, sei dahingestellt. Dagegen spricht, dass der Behälter selbst nur eine Sprühvorrichtung zum gezielten Verteilen des gesundheitsschädlichen Stoffes ist, persönlich fände ich Nr. 1 demnach naheliegender.
"Verstoß gegen das Waffengesetz" ... entfällt, wenn es sich um Tiervertreibungsspray handelte!
Und wenn er sich in einer Notwehrsituation befand, wird das Verfahren zwar eröffnet, aber früher oder später eingestellt.
Wenn jemand beim Klopfen an der Tür eine Waffe einsetzt, dann ist dies keine Notwehr.
Mhmm.. leider kenne ich mich bei diesem Theme nicht genau mit der Rechtslage aus.
Allerdings sehe ich hier keine notwenidgkeit eines Pfeffersprays im zusammenhang mit einer Notwehr.
Nur in absoluten Notfällen darf man Pfefferspray gegen einen Menschen einsetzen, sollte es nicht aus Notwehr* eingesetzt werden, kann man eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung bekommen.
Aber damit hat es nicht leider noch nicht ganz. Auch aus Notwehr kann der Einsatz von Pfefferspray rechtliche Konsequenzen haben, und zwar spricht man dann von "Überschreitung der Notwehr". Man unterscheidet nämlich bei einem tätlichen Angriff in Eskalationsstufen. Wenn man im Zuge der Notwehr eine höhere Eskalationsstufe hat als der Angreifer, ist man potentiell gefährlicher als der Angreifer und die Notwehr gilt schnell als überzogen.
Alles in allem bleibt zusammenfassend nur noch zu sagen, dass das Pfefferspray immer nur dann zur Verteidigung eingesetzt werden darf, um sich gegen eine überlegene Eskalationsstufe des Angreifers verteidigen zu können.
Es wäre besser gewesen die Polizei zu rufen und eine Anzeige wegen belästigung zu stellen.
Vielleicht hilft ein klärendes Gespräch und wenn er unerfahren ist auf den rechtlichen gebiet könntest du sagen das du keine anzeige stellen wirst wenn sich die Sache erledigt hat und er dich nicht weiter belästigt.
Hoffe ich konnte helfen!
MfG. icekeuter
Die Antwort von icekeuter ist die einzige, umfassende Antwort, die alle Eventualitäten betrachtet. Meinen Respekt.
Danke! :)
Wenn jemand eine Antwort von mir schätzt finde ist dies immer ein Grund zur Freunde für mich! :)
dass das Pfefferspray immer nur dann zur Verteidigung eingesetzt werden darf, um sich gegen eine überlegene Eskalationsstufe des Angreifers verteidigen zu können.
Du darfst es sogar benutzen um einen Dieb daran zu hindern den Fernseher aus deiner Wohnung heraus zu tragen. Woher hast du die Eskalationsstufen?
Hier aber war gar keine Notwehrsituation gegeben.
Zu Diebstahl kann ich leider nichts sagen. Da habe ich kein wissen drum.
Ich habe doch geschrieben das keine Notwer vorliegt. Und Pfefferspray ist glaube auch in dieser Situation (im falle eines Diebstahles) erlaubt.
nicht erlaubt*
Doch ist es, wenn du kein anderes Mittel hast ihn abzuhalten. Wie zB. "Hey lass das liegen" zu rufen.
Du darfst auch mit Gewalt Jemanden davon abhalten dein Auto zu beschädigen, wenn er nicht durch andere Mittel davon abzubringen ist.
Sogar wenn es nur das Auto deines Nachbarn ist.
Interessanter weise aber nicht wenn es ein Streifenwagen ist....
Wo hast du die Eskalationsstufen her ?
Ich stimme dir zu dass hier keine Notwehr vorgelegen hat.
Aber ansonsten stimme ich diesem Satz von dir besonders zu.
Mhmm.. leider kenne ich mich bei diesem Theme nicht genau mit der Rechtslage aus.
Wenn schon so ne Antwort kommt dann werde ich diese Frage nicht weiter Supporten.
Es ist echt schade dass das Niveau so stark gesunken ist.
Bitte lies nochmal StGB §32 durch und erklär mir dann, wie Du aus einer Sachbeschädigung einen Angriff auf dich oder einen Dritten konstruieren willst.
Habe ich doch gar nicht geschrieben?
Warum ruft man in so einer Situation nicht die Polizei???
Da sie dich nicht angeriffen haben warst du in keiner Notwehrsituation
Was wollten sie denn von dir
Verstoß gegen das Waffengesetz? Blödsinn!