Alte Straftat neue Gesetze?
Moin,
Mein Kumpel und ich hatten gestern eine deftige Diskussion über Strafen und Straftaten.
Es geht darum: wenn jemand vor einem Jahr eine Straftat begangen hat (z.b Betrug, Körperverletzung oder was auch immer) die Straftat wird aufgedeckt und der beschuldigte wird bestraft. Die Tat war am 1.8.19 und das Gesetz hat sich am 7.3.20 geändert (fiktive Zahlen)
Wird man jetzt nach dem alten Gesetz bestraft oder nach dem neuen?
Ich sage, dass man nach dem neuen bestraft wird. Mein Kumpel, nach dem alten. Wer hat recht?
8 Antworten
Kommt drauf an... @uni1243 hat den Paragraphen schon gepostet.
Wird z.B. der Strafrahmen erhöht, wird das alte Recht angewendet. Wird der Strafrahmen verringert, wird das neue Recht angewendet.
Nö, das nennt sich Rückwirkungsverbot und gehört zu den Grundsätzen eines Rechtsstaates.
Die rückwirkend ist nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn es zu einem günstigeren Ergebnis für den Bürger führt.
Doch finde ich schon interessant. Wusste nicht das es solche Regelungen gibt.
Du sagst "ausnahmsweise", wann ist das denn nicht erlaubt?
Zum Rechtsstaat gehört es, dass der Bürger aus die aktuellen Gesetze vertrauen kann.
Es ist völlig normal, dass wenn etwas heute nicht strafbar ist, dass es dann morgen strafbar wird, aber eben erst ab morgen.
Daher gibt es das Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
Das BVerfG hat jedoch eine Rückwirkung zugelassen, wenn der Bürger dadurch nicht negativ beeinträchtigt wird.
Bist Du heute im Besitz von Drogen in einem Umfang der verboten ist und morgen wird es erlaubt, dann müsstest Du angeklagt und verurteilt werden und Du müsstest die Strafe absitzen. Da die Rückwirkung für diesen Fall erlaubt ist, wird das Strafverfahren aufgehoben.
Wenn heute die Höchststrafe für Drogenbesitz zwei Jahre ist, und sie wird morgen auf "Geldstrafe" geändert und Du wirst erst morgen verurteilt, dann darfst Du maximal zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Auch hier ist die Rückwirkung erlaubt.
Sehr gut erklärt 👌 also wird im Grunde immer zugunsten des Angeklagten entschieden. Zumindest was die Gesetzeslage betrifft.
Wird man jetzt nach dem alten Gesetz bestraft oder nach dem neuen?
.
Nach dem Alten.
Genau so kannst Du nicht für einen Tat bestraft werden, wenn nach der Tat diese durch ein neues Gesetz strafbar wäre, das es dann zur Tatzeit keine Straftat war.
Gegen ein nicht vorhandenes Gesetz kann man nicht verstoßen.
Analog dazu:
Eine zur Tatzeit nicht vorhandene Verschärfung gibt/gab es dann auch nicht.
In diesem fiktiven Fall war es eine richtige Straftat.
Also bedeute das, wenn sich das Gesetz verschärft hat, gilt trotzdem das zur tatzeitpunkt geltende Gesetz?
Nur - zum Zeitpunkt der Tat - geltende Gesetze können angewandt werden.
siehe auch.
Antwort von uni1234 vor 1 Stunde, 14 Minuten
Dein Kumpel hat Recht. § 2 StGB sagt hierzu ausdrücklich folgendes:
§ 2 Zeitliche Geltung
(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.
(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
(4) 1Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. 2Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
Man wird nach dem alten Gesetz bestraft.
Dein Kumpel hat recht.
Und wenn die "Tat" nach altem Gesetz nicht strafbar war, geschieht überhaupt nichts. Der Staatsanwalt würde Dich in Frieden lassen.
Die Tat wäre in dieser Konstellation strafbar. Sonst würde die Diskussion wenig Sinn machen 🙃 trotzdem vielen Dank für die Antwort
Das ist krass. Vielen Dank für die Antwort