Alte Straftat neue Gesetze?

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Kommt drauf an... @uni1243 hat den Paragraphen schon gepostet.

Wird z.B. der Strafrahmen erhöht, wird das alte Recht angewendet. Wird der Strafrahmen verringert, wird das neue Recht angewendet.

Wird man jetzt nach dem alten Gesetz bestraft oder nach dem neuen?

.

Nach dem Alten.

Genau so kannst Du nicht für einen Tat bestraft werden, wenn nach der Tat diese durch ein neues Gesetz strafbar wäre, das es dann zur Tatzeit keine Straftat war.

Gegen ein nicht vorhandenes Gesetz kann man nicht verstoßen.

Analog dazu:

Eine zur Tatzeit nicht vorhandene Verschärfung gibt/gab es dann auch nicht.

Dein Kumpel hat Recht. § 2 StGB sagt hierzu ausdrücklich folgendes:

§ 2 Zeitliche Geltung
(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.
(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
(4) 1Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. 2Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.

Man wird nach dem alten Gesetz bestraft.

Dein Kumpel hat recht.

Und wenn die "Tat" nach altem Gesetz nicht strafbar war, geschieht überhaupt nichts. Der Staatsanwalt würde Dich in Frieden lassen.