Was für Strafe bei Handel mit 300 Kilo Crystal Meth und Kokain?
Beschuldigter ist 20 Jahre alt, welche Strafe ist realistisch bei der Menge?
7 Antworten
Ich gehe davon aus, dass es bei solch einer Menge mehrere Beteiligte gibt .Dann wären wir bei Erwachsenen bei einer Mindeststrafe von 2 Jahren http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__30.html Sollte es eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht geben, dann gibt es keine Mindeststrafe, aber die Höchststrafe von 10 Jahren. Hier müsste man wohl - ohne Kenntnis der Einzelheiten - von einer Strafe ausgehen, die kaum unter 3 Jahren liegt. Auf eine Strafaussetzung zur Bewährung zu hoffen, wäre bei diesen Mengen jedenfalls sehr unrealistisch.
Bei Erwachsenenstrafrecht ist eine Strafe oberhalb von 10 Jahren realistisch, weniger wird es kaum sein.
Ich hoffe dieser Penner wird nach Erwachsenen-Recht verurteilt und bekommt eine hohe Haftstrafe. Crystal-Meth ist mit Abstand eine der schlimmsten Drogen die es gibt.
Falls es um den Fund in Völklingen geht, der Mitte März in den Medien war: Der Beschuldigte sollte sich dazu äußern, weswegen er beschuldigt wird. Wie sollte man die Strafe abschätzen können, wenn weder die Tat noch die Anzahl der Täter und ihre einzelnen Rollen sowie ihre Vorstrafen oder Polizeiakten dabei benannt werden? "Handel mit 300kg" ist in dem Fall wohl unzutreffend, denn das dort lagerte bei Auffindung nur und wurde noch nicht gehandelt.
http://www.bild.de/regional/saarland/saarland/300-kilo-kokain-gefunden-40183090.bild.html
Ok, also der vom .. oh, auch im März. Man, was muss das für ein blöder Monat gewesen sein. Der sollte mal lieber seinen Anwalt fragen, denn es geht nicht nur um ihn und du schreibst null Informationen.
Meinst du Bewährung ist noch drin? Ne, oder?
Hoffentlich nicht. Wenn man da noch Bewährung bekommt, verliert man den Glauben an Getechtigkeit
Hat er denn mit Drogen verkaufen jemanden geschadet? Ich glaube nicht.
Ist das dein Ernst? Er hat denen geschadet, denen er es verkauft hat, und sich selber auch.
Ich halte eine Strafaussetzung auf Bewährung für äußerst unwahrscheinlich. Immerhin zeigte der in den Medien genannte 20jährige nicht gerade passives Verhalten und von anderen ausgenutzt zu werden sowie Unzurechnungsfähigkeit wegen eines unterentwickelten Gehirns schließe ich ebenfalls aus.
300KG... Im Ernst? Weißt du wie viel das ist??? Wir können und dürfen keine Rechtsberatung geben, aber generell liefert das BtMG mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe bei nicht geringen Mengen. In schweren Fällen deutlich mehr nach Ermessen des Gerichts.
Ich glaube, dass bei so ner Menge der Spaß aufhört, da geht es ja auch um enorme Geldsummen. Übrigens Jugendstrafrecht im BtMG wird oft nur bei Besitz oder kleinen Handelstätigkeiten im Gramm-Bereich angewendet
Quatsch Nicht geringe Menge: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr Maximalatrafe für BtmG-Verstöße: 5Jahre
Korrekt
Aber bis 21 Jahren kann ja noch Jugendstrafrecht verhängt werden.
Kann ist hier das entscheidende Stichwort.
Es geht um Leipzig.