Flasche aus dem Fenster geworfen, welche Strafe erwartet mich? Geld oder Freiheitsstrafe?

Unwissender2022  26.12.2021, 01:01

Waren Menschen in der Nähe beim Abwurf der Plastikflaschen?

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 01:06

Ne nur der der eine ältere Mann, Der mich erwischt hat und die Polizei gerufen hat

Unwissender2022  26.12.2021, 01:08

Also stand er in der Nähe? Wie weit stand er entfernt? Befand er sich in der Nähe während des Abwurfes?

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 01:10

Er unten im Erdgeschoss und bestimmt 50-100 Meter von mit weg ich und mein Kumpel haben niemanden getroffen

3 Antworten

Hallo A2222222222,

eine Plastik-Flasche mit Flüssigkeit, kann als gefährliches Werkzeug angesehen werden.

Quelle: https://www.soester-anzeiger.de/lokales/wickede/wickede-gefaehrliche-koerperverletzung-6571100.html

Es ist daher sehr entscheidend, ob Menschen in der Nähe waren und ihr diese hättet treffen können.

Möglich wäre dann StGB 224 (versuchte) Gefährliche Körperverletzung:

https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Da du allerdings erst 20 Jahre alt bist, käme für dich möglicherweise das Jugendstrafrecht in Frage. Beim Jugendstrafrecht gibt es als Strafe u.a. Arrest, Sozialstunden, Jugendstrafe.

Was ist also die beste Lösung?

> Warte ab, ob es überhaupt eine Anzeige gibt. Vielleicht wird es nicht als versuchte Straftat gewertet.

> Es handelt sich möglicherweise um ein Offizialdelikt. Dass keine Personalien aufgenommen wurden von dir, spricht gegen eine Anzeige.

> Falls Du ein Schreiben von der Polizei bekommen solltest, sofort reagieren. In diesem unwahrscheinlichen Fall, solltest Du dann mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt treten und um eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage und Weisungen bitten, gemäß StPO 153a:

https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html

Damit wärst Du nicht vorbestraft.

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 12:11

Und ja auch wenn die Flasche aus dem 4 Stock aus dem Balkon rausgeworfen wurde (12-14 m) und niemand getroffen wurde, bleibt das bei ner Müllentsorgung oder ist das versuchte gefährliche Körperverletzung?

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 12:09

Unwissender2022

Also wenn der Fall jetzt so ist, wie ich es beschreiben habe

Wird dann nichts passieren wenn ich aufgehört habe (wir machen sowas nie wieder)

oder wird die Polizei die nächste Zeit einen Brief nachhause schicken bzw. Die Wohnung von mir und meinem Kumpel durchsuchen und uns Festnehmen

Die waren ja da und haben bestimmt mein Wasser und sein Urin mitgenommen. Und der Ältere Mann konnte uns einigermaßen gut beschreiben und hatte und fotografiert

Also ob die Polizei mich und mein Kump in Ruhe lässt, hängt davon ab, ob wir mit dieser Scheiße aufhören oder ob der uns Angezeigt hat oder nicht ?

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 02:53

Ja es hätten auch Leute in der Nähe sein können klar, aber wir haben nur geworfen, wenn wirklich keiner da war.

Das Einzige was wir treffen haben können wären die Autos ist aber nicht passiert. Aber dann tauchte plötzlich und unerwartet der ältere Mann auf

Unwissender2022  26.12.2021, 02:54
@A2222222222

Ja, weshalb dann deine Sorge?

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 03:04
@Unwissender2022

Ich möchte nicht ins Gefängnis

Unwissender2022  26.12.2021, 03:06
@A2222222222

Wirst Du nicht. Da wird wahrscheinlich gar nichts passieren.

Unwissender2022  26.12.2021, 03:25
@A2222222222

Wenn niemand anwesend war und der Mann weit genug entfernt war und keine Gefährdung vorlag, würde ich mir keine Sorgen machen. Vielleicht hat der Mann die Polizei gerufen, damit ihr damit aufhört.

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 13:48
@Unwissender2022

Ok aber wenn der uns jetzt angezeigt hätte,

ist es nur damit wir aufhören oder werden sie dann auf jeden Fall mit einem Brief oder Durchsuchungsbeschluss oder gar ne Festnahme melden

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 02:30

Ok ich frage Mal welche Straftat wäre das in diesem Fall ?

Ich mache das mal die Fakten hier stichpunktartig

-Ich und ein Kumpel von mir hatten gestern und Heute paar Flaschen aus dem Balkon geworfen

-Ich hatte 2-3 Plastik Pfandplaschen mit Wasser drinnen geworfen

-Mein Kumpel hatte 2 Flaschen mit seinem Urin geworfen

-Ein Älterer Mann in der Nähe, aber weit von der Flasche entfernt

-Niemand getroffen, niemand verletzt

-Wir wurden von dem älteren Mann erwischt, er hatte uns Fotografiert und hatte die Polizei angerufen

-Die Polizei war dann da mit nem Sprinter und der ältere Mann hat es dann den Beamten gesagt was Sache ist (zwei junge Männer um die 20 und die wären gestört oder so ka)

-Unsere Daten wurden noch nicht aufgenommenen

Wenn Sie mir das beantworten könnten, welche Straftat das in diesem Fall ist, wäre nett ?

Und eventuell, ob man hier mit einer

Geldstrafe, Sozialstunden, Bewehrung, Arrest oder Gefängnis rechnen muss

Unwissender2022  26.12.2021, 02:43
@A2222222222

Mach dich nicht verrückt. Vielleicht passiert gar nichts. Ich habe die Frage bereits beantwortet. Wenn niemand gefährdet wurde, ist es möglicherweise eine Müllentsorgung, und somit eine Ordnungswidrigkeit (keine Straftat), die mit Bußgeld sanktioniert werden kann.

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 02:49
@Unwissender2022

Also ich mache mir schon Sorgen und mein Kumpel auch und ja

Also in diesem Fall ist wirklich nur der Unterschied

Wie in diesem Fall niemand verletzt MÜLLENDSORGUNG

Wenn jemand verletzt gewesen wäre

GEFÄHRLICHE KÖRPERVERLETZUNG

Ist nur das der Unterschied ?

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 02:12

Und in diesem Fall wurde niemand getroffen

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 02:12
@A2222222222

Bleibt das bei einer gefährlichen Körperverletzung oder ist das dann Sachbeschädigung?

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 02:09

In diesem Fall war nur dieser ältere Mann da aber ich und mein Kumpel hatten in eine andere Richtung geworfen so dass ich den älteren nicht getroffen habe

ZuumZuum  26.12.2021, 09:06
@A2222222222

Och da findet sich bestimmt etwas, um eine solche Dummheit zu ahnden, wie wäre es zum beispiel mit

§ 118 OWiG, Belästigung der Allgemeinheit?

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Hat es jemand mitgekriegt ? Hat sie jemand/etwas getroffen ? Hat jemand dir gesagt , dass er dich anzeigen wird ? Wenn nichts davon geschehen ist , mach dir da mal keine Sorgen. Wegen einmal Flasche aus dem Fenster werfen , wirst du schon keine Seife aufheben müssen , höchstens Geldstrafe , was ich aber bezweifel , deine Mitbewohner müssen dafür schon ziemliche Hampelmänner sein um dich wegen soetwas an zu zeigen

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 00:57

Ich hatte so paar Flaschen mal aus dem Fenster geworfen und ja ein Kumpel von mir hatte auch eine ganz normale Plastik Pfand Flasche geworfen aber mit seinem urin drinnen was könnte er für ne Strafe kriegen er hat das auch zum ersten Mal gemacht

Birke44  26.12.2021, 01:00
@A2222222222

Seid ihr fünf? Wer macht denn so was Bloedes? 🙄

Wenn es niemanden verletzt hat entweder garnix oder mit viel Pech ein paar Euro Geldstrafe.

Vielleicht eine Belehrung oder so.

A2222222222 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 00:59

Belehrung oder Bewehrung?

Wir reden zum ersten Mal ein paar plastik pfandFlaschen und der Kumpel hatte in 2 Flaschen reingepinkelt und rausgeworfen beide zum ersten Mal

Bokken  26.12.2021, 01:07
@A2222222222

Mach dir keinen Kopf, evtl. erklärt dir ein Polizist das man sowas nicht macht usw. Aber in den Knast musst du deswegen nicht. Mit viel Pech vielleicht ne kleine Geldstrafe.