Strafe für mehrfachen Betrug
Hey, ein Freund hat mehrfachen Internetbetrug begangen (Sachen verkauft die er nicht hatte, ca. 5x für je 2.000€ - alle 4 der 5 Leute haben das Geld aber zurück bekommen).
Er ist der festen Überzeugung, dass ihm keine hohe Strafe erwartet, da er 4/5 das Geld zurückgezahlt hat.
Wie sieht es wirklich aus ?
9 Antworten
Hi,
da hat er Unrecht.
Das ist eindeutig Betrug nach §263 StGB. da er es auch gehäuft gemacht hat und nicht gerade kleine beträge und auch nicht mehr jugendlich ist, kann es schon bis zur Höchststrafe gehen.
Kann bis zu 5 Jahre Gefägnis werden im schlimmsten Fall. das sind ja auch hohe Summen, da ist nicht von minderschwerem Fall auszugehen.
dass er das Geld zurückzahlt, zeigt zwar etwas Reue, aber mehr auch nicht. Etwas kann das das Straßmaß reduzieren, aber kommt auch auf den Richter an.
Er hätte es eh zurückzahlen müssen.. das macht also keinen große Unterschied. den 5.muss er auch noch auszahlen.
red ihm gut zu, Ohne Anwalt sollte er nicht hingehen. das ist schon ziemlich happig, was er da getrieben hat.
die nicht vorhandenen vorstrafen spielen sicher eine (kleine) rolle - aber der soziale hintergrund? will er die karte mit der "schlechten kindheit" spielen? ich hoffe doch sehr stark, das die nicht zieht
Keine Vorstrafen ist natürlich immer ein Pluspunkt. der soziale Hintergrund eher egal in dem alter.
Kann auch sein, dass er mit Bewährung rauskommt (wie gesagt, das kommt sehr auf die individuelle Situation an), aber so oder so wäre er vorbestraft, hat eine Eintragung im Strafregister. Bei späteren Jobs ist das ein Minus (Vorstrafen müssen angegeben werden, wenn sie irgendwie im Zusammenhang stehen) und natürlich auch wenn er ein Führungszeugnis vorlegen muss (musste ich zB auch bei Nebenjobs)
Dazu kann noch Geldstrafe kommen und Sozialstunden.
die Vorstrafe wird auch bei einer Bewährung sein Leben auf den Kopf stellen können..
Hier geht man eben nicht von "jugendlichem Leichtsinn" aus..
Ohne Anwalt reden sich die meisten um Kopf und Kragen und kennen sich nicht aus, was sie wie wann wo sagen sollen. Und schon wird das negativ ausgelegt. Ein früherer Kumpel wurde das sogar vom Richter als "Desinteresse" ausgelegt. Da war es Körperverletzung und ich hab als Zeuge gesehen wie schnell man ohne Anwalt da "schwimmen" kann.
Wenn er sich so überlegen fühlt und sich auch so äußert und vllt sogar so sagt "ach was soll´s. Fast alle haben das Geld ja zurück bekommen" wird von Unrechtsempfinden ausgegangen und keine Reue. Dann bleibts vllt nicht bei einer Bewährungsstrafe.
Danke für die tolle Antwort
Das einzigste was ich dazu sagen kann, entfern dich von solchen Leuten und auch dir neue Freunde!
Im Strafrecht (z.B. Betrug gemäß § 263 StGB) gibt es nicht - wie im Verkehrsrecht - einen "Bußgeldkatalog". Die Festlegung der Strafe erfolgt durch das Gericht unter Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles. Dabei wird auch berücksichtigt, ob der Täter den Schaden wieder ausgeglichen hat, ob er Reue zeigt, ob es sich um die erste Tat handelt etc. Vielleicht fallen einem Anwalt noch Dinge ein, die im Ergebnis zu einer milden Strafe führen. Jedenfalls ist die "Wiedergutmachung" stets positiv zu bewerten.
Ahh wenn er noch Jugendlich ist und keine Vorstrafen hat.. Einfach von einer blöden Kindheit reden dies das Reue zeigen.. Dem Richter immer in die Augen schauen! Macht viel aus! Wenn er glück hat muss er paar sozial Stunden machen! Und villt ne Geldstrafe zahlen...immer easy bleiben und reue zeigen! Wie gesagt wenn er Jugendlich ist siehts eigentlich nicht schlecht aus!
Kann es auch passieren das man bei mehrfachen Betrug oder bei einfachen Betrug ins Jugendgefängnis kommt?
Wenn er vorbestraft wäre und vllt auch noch Fluchtgefahr bestände dann ja.Ansonsten nicht.Nur ein paar Sozialstunden o. Geldstrafe!
Wie alt ist er? Das ist Betrug, deshalb kann er angezeigt werden bzw. seine Eltern.
Er ist Ende 20, denke damit sind seine Eltern raus.
Finde es töricht von ihm ohne einen Anwalt vor Gericht gehen zu wollen in so einer Sache
toericht war, so etwas ueberhaupt zu tun. er scheint sich ueberhaupt nicht ueber sein unrecht bewusst zu sein. kopfschuettel halt dich von diesen leuten lieber fern, nicht dass er sich sagt: " bin ja glimpflich davon gekommen, auf ein neues" und dich mit reinzieht. und sozialer hintergrund? die story von der "schlechten kindheit". diese karte zieht doch hoffentlich vor gericht nicht mehr
Ok prima, danke.
Was für einen Einfluss hat es, dass er keine Vorstrafen hat und einen soliden sozialen Hintergrund ?
Er ist sich ganz sicher, dass er maximal etwas Bewährung bekommt....