Anzeige wegen Betrug - Käufer will/kann nicht bezahlen.
Ich habe bei Ebay einen Artikel für ca. 75 € verkauft, der Käufer war anscheinend Feuer und Flamme für den Artikel und hat das Höchstgebot abgegeben. Leider hat er dann gemerkt, dass er den Artikel gar nicht bezahlen kann. Habe ein Angebot an unterlegene Bieter gemacht und ihm gesagt, wenn es einer kauft, dann brauch er es nicht bezahlen. Wollte aber niemand haben. Seitdem warte ich auf mein Geld. Laut Ebay Bewertungen hat er das schon mehrfach gemacht.
Wie kann ich jetzt juristisch handeln? Anzeige wegen Betrug? Welche Möglichkeiten um doch noch an mein Geld zu kommen? Ebay ist da ja leider eher faul.
6 Antworten
Das Geld kannst du vergessen, hab das auch schon öfter erlebt. ich rate dir folgendes.
Geh auf Problem klären, somit bekommst du deine Gebühren von Ebay wieder und dann setz es nochmal rein und verkaufe es erneut. Juristisch ist das ganze total schwer und bei 75 € legst du am Ende noch drauf. Denn wenn er kein Geld hat, dann ist das einfach so. Mich hat fas auch immer genervt es bei Ebay wieder rein zu stellen und zu warten, hab das schon drei mal hinter einander gehabt.
das ist kein betrug, sondern nerviges spaßbieten. ich hoffe, du hast noch nix verschickt?
jetzt mußt du folgendes machen:
- problem melden (nach 4tagen kannst du den verwarnen lassen + kriegst die gebühren wieder)
- dem käufer per ebay-mail eine frist von 10tagen setzen und daraufhinweisen, das du mit ablauf der frist wirksam vom kaufvertrag zurück trittst (musterschreiben gibts im www). das ist wichtig, weil der kaufvertrag sonst weiter besteht und der theoretisch in 3 monaten ankommen + das teil einfordern könnte.
- den käufer sperren, so dass der nicht mehr bei dir kaufen kann
das ist so nicht korrekt.
Der Rücktritt von einem Kaufvertrag ist nur unter besonderen Umständen möglich. § 323 BGB sieht ein Rücktrittsrecht immer dann vor, wenn die fällige Leistung einer Partei nicht oder nicht so wie vereinbart erbracht wurde. Jedoch muss der nicht- bzw. schlecht leistenden Partei eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung eingeräumt werden.
Erst wenn diese Frist verstrichen ist oder sie unter den besonderen Voraussetzungen des Absatzes 2 von § 323 BGB entbehrlich ist, besteht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Der gesetzliche Rücktritt vom Kaufvertrag setzt also eine Vertragspflichtverletzung des Verkäufers voraus.
Anzeige wegen Betrug?
Die wird ins Leere laufen. Betrug setzt die Vorspiegelung falscher Tatsachen voraus. Daran mangelt es hier. Es gibt zwar auch den Eingehungsbetrug, bei den man die Vorspiegelung von Zahlungsfähigkeit als falsche Tatsache betrachtet, aber die Hürden sind hier hoch. Einfach nur schlechte Zahlungsmoral wie in diesen Falle reicht keinesfalls aus.
Wie kann ich jetzt juristisch handeln?
Natürlich können sie das Geld einklagen. Dazu müssen sie ihn zunächst einmal in Zahlungsverzug setzen. D.h. sie müssen eine Frist setzen bis zu der zu zahlen ist. Wenn er dann nicht zahlt, können sie gerichtliche Schritte einleiten. D.h. sie müssen einen Vollstreckbaren Titel gehen ihn erwirken.
Die einfachste Form ist der gerichtliche Mahnbescheid. Wenn er dem nicht wiederspricht, haben sie einen Titel und können einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Widerspricht er dem, müssen sie eine Klage einreichen. Dann gibt es ein Urteil und sie haben ebenfalls einen Titel, den sie vollstrecken können.
Als Gegenmaßnahme kann er aber einfach einen Widerruf machen. Dies ist bei gewerblichen Verkäufern zulässig. Genauer gesagt, hat er eigenlich schon einen Wideruf gemacht. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Auch wenn sie sich als privater Verkäufer angemeldet haben ist eine Widerruf für sie problematisch. Wenn sie klagen, kann das Gericht sie als gewerblich handeltn einstufen. Ob das möglich ist, hängt davon ab, was und wieviel sie auf ebay verkaufen.
All dies ist natürlich aufwendig und kostet sie erst einmal Geld im Falle eines Gerichtsverfahrens haben sie ferner ein Prozesskostenrisiko.
Mein persönlicher Rat wäre, stellt das Teil einfach nochmal ein.
Betrug? Du tickst wohl nicht richtig. Wenn du ihm Betrug unterstellst kann es für dich ganz schnell unangenehm werden. Erkundige dich mal was Betrug im juristischen Sinne ist.
Ich habe auch genug Spaßbieter, ist aber keinProblem mehr. Melde bei Ebay einfach einen nicht bezahlten Artikel, dann entstehen dir zumindest keine Kosten mehr. Du musst dem Käufer aber trotzdem schriftlich eine letzte Frist setzen und ihn darauf aufmerksam machen, dass bei Nichterfüllung der Vertrag ungültig ist.
Machst du das nicht hast du ev. einen zweiten Käufer aber nur einen Artikel.
Hast du den Artikel schon versendet? So wie ich das rausgelesen habe nicht. Also würd ichs dabei belassen. Hier die Rechtliche Lage dazu: http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_6.html
Wenn du Privat Verkäufer bist..
setz es einfach noch mal rein, wird ja nicht das Problem sein. Was willst du sonst machen? Ihn verklagen wegen 75€? Ne Anzeige wirds nicht da er ja keine Straftat begangen hat.
Man muß keine Frist setzen, wenn er bereits deutlich gemacht hat, das er vom Kaufvertrag zurücktreten will, kann man seinen Rücktritt einfach annehmen.