Wie hoch ist die Ersatzfreiheitsstrafe für 1500 Euro?
Im Strafbefehl steht, dass wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird, man dann in Ersatzfreiheitsstrafe kommt.
Was bedeutet das? Angenommen man muss 1500 € "absitzen", wie viele Tage oder Wochen sind das dann genau?
Und könnte ich freiwillig nach Rechtskräftig werden des Strafbefehls einfach zur JVA gehen, dort klingeln und sagen 'Hier bin ich. Ich will rein.'?
Und wenn man dann eingesessen hat, muss man dann trotzdem noch die Geldstrafe zahlen? Oder habe ich das Wort "statt" in dem Zusammenhang richtig verstanden?
4 Antworten
Eine Geldstrafe wird in Deutschland in Tagessätzen bemessen (wo bei ein Tagessatz die Höhe von einem 30stel des Nettoeinkommens hat) und die Freiheitsstrafe als Ersatz ist ebenso so viele Tage, wie die Geldstrafe an Tagessätzen hoch ist. Und ja, die Freiheitsstrafe tritt an Stelle der Geldstrafe, nach der Freiheitsstrafe gilt die Geldstrafe als beglichen. Man kann auch die Freiheitsstrafe antreten und zum Beispiel nach der Hälfte der Tage die verbleibende Hälfte der Geldstrafe zahlen.
Ergänzung zur Frage
Und könnte ich freiwillig nach Rechtskräftig werden des Strafbefehls einfach zur JVA gehen, dort klingeln und sagen 'Hier bin ich. Ich will rein.'?
Nein. Die Ersatzfreiheitsstrafe muss zuerst angeordnet werden.
Ja.
Was bedeutet das?
Dass du in den Knast gehst, wenn du die Geldstrafe nicht bezahlst, bzw. vor Fristablauf Einspruch einlegst, womit es zur mündlichen Verhandlung käme.
Angenommen man muss 1500 € "absitzen", wie viele Tage oder Wochen sind das dann genau?
Das kann man nicht beantworten. Geldstrafen werden in Tagessätzen gemessen. Jeder Tagessatz entspricht einem Hafttag.
Und könnte ich freiwillig nach Rechtskräftig werden des Strafbefehls einfach zur JVA gehen, dort klingeln und sagen 'Hier bin ich. Ich will rein.'?
Nope.
Du kannst die Geldstrafe zahlen mehr nicht. Nur wenn du dich kategorisch weigerst oder keine Kohle hast, würde die Ersatzfreiheitsstrafe fällig, sofern du keinen Antrag auf freie Arbeit stellst (6 Stunden Arbeit tilgen einen Tagessatz).
Und wenn man dann eingesessen hat, muss man dann trotzdem noch die Geldstrafe zahlen?
Nein das Absitzen hat abgeltende Wirkung.
Eine Strafe wird immer in Tagessätzen ausgesprochen. In deinem Fall wären das etwa 50 zu 30 € oder 30 zu 50 €. Das müsste aber in deinem Strafbefehl drin stehen.
Ne. Da steht "Zu Ziffer 1: 90 Tagessätze á 15 € und Zu Ziffer 2: 15 Tagessätze á 15 €."
90 zu 15 wären ja 1.350 €.
Aber wenn die Anzahl Tagessätze drin stehen, weiß man ja, wie lange man "absitzen" muss.
Probiere es doch bitte aus, und berichte uns dann von deinen Erfahrungen. Ich fände das sehr spannend.
OK. und dann wären das bei 90 + 15 Tagessätzen insgesamt 105 Tage Knast, ja?