Hallo,
ich brauche dringend Hilfe. Anfang dieses Jahres bin ich betrunken Fahrrad gefahren und erwischt worden bei einem Wert von 1,67. Als die Beamten mich mitnehmen wollten beleidigte ich sie und werte mich. Im Auto schnappte ich nach der Hand von einem Polizisten (erwischt diese aber nicht wirklich), weil er mich so stark festhielt dass ich keine Luft mehr bekam. Nun habe ich drei Anzeigen auf dem Hals, nämlich fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung gemäß §§316. Ich bereue das alles sehr, bitte jetzt keine Moralpredigen, ich weiß was für einen Mist ich gebaut habe.. Habe deswegen auch zwei ernst gemeinte Entschuldigungsschreiben verfasst und ein Entschuldigungstelefonat mit den beteiligten Beamten geführt.
So, nun erreichte mich heute nach langer Zeit der Brief. Ergänzend muss noch gesagt werden, dass ich 18 Jahre alt bin und da irgendwas von Jugendrichter steht, weshalb ich annehme, dass das Ganze jugendstrafrechtlich verurteilt wird. Aus dem Brief werde ich allerdings nicht ganz schlau. Er wurde vom Staatsanwalt verfasst, er enthält seine Anklageschrift. Am Ende dieser Anklageschrift und des Briefes steht: "Ich erhebe die öffentliche Anklage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.
Was bedeutet das und was muss ich jetzt tun? Wird es zu einer richtigen Verhandlung im Gerichtssaal kommen? Bedeutet öffentlich, dass einfach jeder Mensch, den es interessiert, dort in dem Saal zusehen kann? Wenn da Leute kommen die mich kennen... Dann kann ich mich ein Leben lang nicht mehr draußen blicken lassen, so peinlich ist das... Welche Beamten werden beteiligt sein? Derjenige der die Anklageschrift verfasst hat? Lohnt es sich einen Anwalt zu holen oder was muss ich jetzt tun?
Ich danke euch sehr fürs durchlesen und hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Lara