Kann man eine Strafanzeige wegen Körperverletzung zurücknehmen?
Kann Mann eine Anzeige wegen Körperverletzung zurücknehmen auch nach der erste Termin vor Gericht?
5 Antworten
ja, das kann man machen. angefallene kosten hat dann derjenige zu tragen, der die anzeige gestellt hat
Nein, eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen, außer es handelt sich um eine Bagatelle, dann würde es sich aber um einen Strafantrag handeln.
Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann man nicht zurückziehen. Warum willst du diese denn zurückziehen ?
Nach 3 Jahre hab keine Zeit mehr, Arbeit und weitere Projekte wo ich reisen muss.
Nach 3 Jahre hab keine Zeit mehr, Arbeit und weitere Projekte wo ich reisen muss.
Nach 3 Jahren schon keine Rückmeldung mehr ? Dann wird es kaum Zeugen gegeben haben bzw, Aussage gegen Aussage stehen. Kann dir sagen, dass das Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit einfach eingestellt wird. Kannst aber auch bei Staatsanwaltschaft nachfragen. Habe ich schon alles selbst erlebt
Du kannst nur den Strafantrag zurück nehmen. Aber ein wenig spät, wenn die Verhandlung schon läuft. Dürfte trotzdem weiter verfolgt werden, da Offizialdelikt.
Einfache KV ist kein Offizialklagedelikt.
Das Problem ist hier, dass es schon vor Gericht ist. Da wird da Gericht wahrscheinlich vermuten, das die Rücknahme nicht ganz freiwillig erfolgte, und einer Eisntellung nicht zustimmt.
Ach ja, die schwere KV, stimmt.
Ja, kann man.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Sache damit gegessen ist.
Wenn die Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse bekundet, dann ändert das gar nichts, dann läuft das Verfahren ganz normal weiter.
Ok. Dann du sagst ich kann diese Anzeige zurücknehmen auch nach der erste Einladung zu Gericht (ich bin auch zu der Einladung gewesen)
Was kann diese " Interesse " sein?
beispielsweise eine schlägerei in der öffentlichkeit.
du stellst gegen den schläger eine anzeige, ziehst sie dann zurück ... dann kommt aber der staatsanwalt und sagt "nene, so geht das nicht. es hätten ja auch andere verletzt werden können" und dann wird das verfahren fortgesetzt
Du kannst im Prozess aussagen, dass du kein Interesse mehr an der Verfolgung/Bestrafung des Angeklagten hast. Das er Staatsanwalt jedoch öffentliches Interesse an der Bestrafung sieht! wird deine Aussage nicht zum Abbruch der Verhandlung führen.
€ €€ €€€ €€€€?