Führungszeugnis - Anzeige Körperverletzung
Ich hab folgende Frage an euch (bitte auch nur Antworten, wenn man wirklich etwas weiß und nicht wenn man vermutet)
Wenn man vor vielen Monaten eine Anzeige bekommen hat wegen einer Schlägerei(Also Körperverletzung) und die Verhandlung noch nicht stattgefunden hat, steht dann schon was im polizeilichen Führungszeugnis darüber?
Eigentlich dürfte das ja nicht sein, solange keine Schuld bewiesen wurde oder irre ich mich?
6 Antworten
Im ("polizeilichen") Führungszeugnis werden nur Verurteilungen eingetragen, keine Ermittlungsverfahren. Und auch hier nur Verurteilungen ab einer bestímmten Größenordnung. In Deinem Fall bedeutet das, daß die Schlägerei definitiv (noch) nicht drin steht.
Nein es steht definitiv nichts davon drin!
Erst wenn es zur Verurteilung kommt und die rechtskräftig ist und mit Berufung , Revision ( die allerdings zu 95%abgelehnt wird ) hast du noch einige Werkzeuge um den Eintrag rauszuzögern.
im KLEINEN -was du bekommst-stehen nur die verurteilungen mit § drin und im GROßEN- haben nur die justizbehörden und polizei zugriff-stehen die genauen beschreibungen des eintrages bis an dein lebensende drin.
Sicher nein. Nur wenn du verurteilt bist. Du kannst ja Revision einlegen und selbst dann sehst du nicht darin. Erst wenn deine Mittel ausgeschöft sind. Mache keine Dummheiten. Bist du Schläger und mehr, such Hilfe.
Frag bei der Polizei nach, es ist gesetzlich festeghalten dass du jederzeit das Recht auf Einblick in deine Akten hast.