Führungszeugnis - Anzeige Körperverletzung

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Im ("polizeilichen") Führungszeugnis werden nur Verurteilungen eingetragen, keine Ermittlungsverfahren. Und auch hier nur Verurteilungen ab einer bestímmten Größenordnung. In Deinem Fall bedeutet das, daß die Schlägerei definitiv (noch) nicht drin steht.

Nein es steht  definitiv nichts davon drin!

Erst wenn es zur Verurteilung kommt  und die rechtskräftig ist und mit Berufung , Revision  ( die allerdings zu 95%abgelehnt wird ) hast du noch einige  Werkzeuge  um den Eintrag  rauszuzögern. 

im KLEINEN -was du bekommst-stehen nur die verurteilungen mit § drin und im GROßEN- haben nur die justizbehörden und polizei zugriff-stehen die genauen beschreibungen des eintrages bis an dein lebensende drin.

Sicher nein. Nur wenn du verurteilt bist. Du kannst ja Revision einlegen und selbst dann sehst du nicht darin. Erst wenn deine Mittel ausgeschöft sind. Mache keine Dummheiten. Bist du Schläger und mehr, such Hilfe.

Frag bei der Polizei nach, es ist gesetzlich festeghalten dass du jederzeit das Recht auf Einblick in deine Akten hast.