Stimmt es, daß man als Großmutter auch für leibliche Pflegekinder keine Rentenpunkte erhält, sie quasi umsonst großzog?
6 Antworten
Es kommt darauf an, wann die Oma das Kind als Pflegekind annimmt (den Begriff "leibliche Pflegekinder" gibt es allerdings nicht).
Kindererziehungszeiten gibt es nicht einfach pro Kind, sondern für die Zeiten der Kindererziehung innerhalb der ersten 30 bzw. für ab 1992 geborene Kinder die ersten 36 Monate.
Wenn die Großmutter die Pflegekinder innerhalb der ersten 30 bzw. 36 Monate (anstelle der leiblichen Mutter oder des leiblichen Vaters) erzogen hat, bekommt sie auch die Kindererziehungszeiten angerechnet.
Vermutlich gibt es -bei Tod der Mutter-auch noch einen Vater, der sich um die Kinder gekümmert hat.
Dann steht diesem die Zeit der Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zu.
Dann müsste die leibliche Mutter diese Punkte an die Großmutter abtreten. Doppelt zahlt der Staat natürlich nicht.
Das ist sehr tragisch.
Entscheidend ist die Frage: Wie alt war das Kind zum Zeitpunkt des Todes der Mutter? War es bereits 3 Jahre alt, sind die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto der Mutter gespeichert. Sie werden anteilig bei der Halbwaisenrente angerechnet - ggf. auch bei der Witwerrente, falls es einen Witwer gibt.
Die Punkte gibt es nur einmal. Entweder Mutter, Vater oder Großmutter. Die Punkte müssen dann abgetreten werden.
Wenn man sich nur wegen der Rentenpunkte um seine Enkel kümmert, dann war das wirklich umsonst.
Das steht da nicht! Es ist aber die gleiche Arbeit wie mit eigenen Kindern! Eine Schande ist es, daß der Staat dies nicht honoriert! Die Kinder müßten dann ins Heim!
Das stimmt so nicht. Die Kindererziehungszeiten bekommt derjenige, der die Kinder in den ersten 3 Jahren erzieht (das kann die eigene Mutter, der Vater oder die Pflegemutter sein).
wobei Kindererziehung länger wie 3 Jahre dauert, aber anderes Thema :-)
Richtig, anderes Thema.
Die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten sollen keine „Belohnung" für Kindererziehung sein, sondern ein Ausgleich dafür, dass man nach der Geburt eines Kindes eine Weile zu Hause bleibt und vielleicht in den ersten 10 Jahren nach der Geburt durch die Kindererziehung weniger Einkommen hat.
Die leibliche Mutter ist tot, an Krebs gestorben!