Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeibeamten?

13 Antworten

Auf verlangen müssen Sie dir den Dienstausweis zeigen. Eine Beschwerde kannst du machen, ist aber immer fraglich ob das was bringt, weil die ja eh unter einer Decke stecken. Hatte das mal durch, aber begründet und nicht wegen son larifari. In deinen kofferraum dürfen sie nicht ohne weiteres gucken, nur wenn gefahr in vollzug.

Du hast das recht alk- und drogentest vor Ort zu verweigern, dann haben sie das recht dich mit auf die Wache zu nehmen und es da zu machen. Das passte.

In aller Regel legen Polizisten ein solches Verhalten an den Tag, wenn sie auf querulanten treffen, wie du wahrscheinlich einer bist. Denk dran,... So wie es in den Wald hineinschallt....

In meiner ganzen Zeit und ich wurde als Jugendlicher sehr oft angehalten, haben sich die Polizisten immer korrekt verhalten, wenn man mit ihnen vernünftig sprach und ihnen mit dem Respekt gegenüber tritt den sie verdienen. Also Arschbacken zusammen und das nächste mal mit:"Guten Tag" anfangen. ;)

Mfg

PepsiMaster  05.02.2015, 23:04
Auf verlangen müssen Sie dir den Dienstausweis zeigen.

Uniformierte Polizeibeamte sind in den meisten Bundesländern nicht verpflichtet den Dienstausweis vorzuzeigen. Die Uniform ist ausreichend.

In deinen kofferraum dürfen sie nicht ohne weiteres gucken, nur wenn gefahr in vollzug.

Falsch. Gefahr im Verzug muss nicht vorliegen, es muss auch nicht unbedingt einen Verdacht geben. In den Polizeigesetzen der Bundesländer gibt es entsprechende Ermächtigungsgrundlagen für verdachtsunabhängige Kontrollen, die auch die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen mit einschließen können (vgl. §§18, 36, 37 HSOG).

icebabe91 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 20:43

Hey ich bin kein Querulant :-D Aber mal im Ernst, ich habe wie gesagt nichts gegen die Polizei. Aber ich finde es manchmal eine Frechheit das die sich mehr rausnehmen als sie überhaupt dürfen. Z.B. ohne begründeten Anfangsverdacht ins Handschuhfach oder Kofferaum zu gucken. Und das sie dann auch noch ungeschoren damit davon kommen, kann doch einfach nicht sein. Immerhin werde ich ja auch dafür belangt wenn ich mich nicht an eine Höchstgeschwindigkeit halte und geblitzt werde.

Kann ich nun rechtlich gegen die Polizisten oder die Dienststelle vorgehen?

Nein.

Die haben ihre Arbeit gemacht und das ist auch gut so.

So bald Du etwas erwachsener und reifer bist, wirst Du das möglicherweise auch verstehen.

icebabe91 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 20:09

Auf so eine Antwort habe ich natürlich nur gewartet. Klar hätten die nur ihre Arbeit gemacht, das wäre auch nicht das Problem. Sondern eher, das die mich dann zu unrecht verdächtigt hätten. Und auch z.B. der Blick in den Kofferaum ohne rechtliche Grundlage würde doch einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht darstellen oder nicht? Es würde ja nicht nach Cannabis aus meinem Kofferraum riechen, lol.

Ballerbirne  05.02.2015, 20:28
@icebabe91

auch z.B. der Blick in den Kofferaum ohne rechtliche Grundlage würde doch einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht darstellen oder nicht?

Nein.

Kann ja sein, dass Du Dein Warndreieck und Deinen Verbandskasten noch nicht gezeigt hast - auch viele andere Verdachtsmomente berechtigen die Polizei, genauer nachzuschauen (zumindest dann wenn der Fahrer herum zickt, ist das schon ein eigener Verdachtsmoment).

Immerhin ist man ja zu Unrecht beschuldigt worden

Unsinn. Niemand hat Dich beschuldigt. Man hat Dir Gelegenheit gegeben, einen vagen Verdacht auszuräumen.

und wurde seiner Freiheit beraubt, sowie ist man ja zu unrecht gegen meine "Körperliche Unversehrtheit" vorgegangen.

Beides hast Du Deiner Verweigerung der Zustimmung zur Durchführung des Schnelltests selbst zuzuschreiben.

Wenn Deine Fahrkünste nicht ausreichen, dass Du einen PKW so bewegen kannst, dass die Wachtmeisterchen Dich anhalten - sind DIE dann auch noch daran schuld ?

Bub, werde erwachsen !
icebabe91 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 20:32
@Ballerbirne

Nur weil ich nicht kooperativ oder "zickig" bin, begründet das doch noch lange keinen Anfangsverdacht?! Ist beim Alkoholtest auch genau so:

Zitat: Bezüglich Atemalkoholtest (Durch den Link von Priesterlein) "Verweigert man die Mitwirkung, hat der Polizist ein Problem. Nach vertretbarer Rechtsmeinung reicht nämlich die Weigerung ohne hinzutreten irgendwelcher weiterer Umstände noch nicht aus, einen Anfangsverdacht zu begründen."

icebabe91 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 20:54
@icebabe91

"Ein Polizist darf dich nicht mit auf die Wache nehmen, nur weil du dich wenig kooperativ zeigst. Meint ein Polizist etwas anderes, so kannst du auch hier erklären: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §239 StGB der Freiheitsberaubung strafbar.“ Also habe ich mir das durch die Verweigerung des Alkoholtestes, doch NICHT selbst zu zuschreiben.

priesterlein  05.02.2015, 21:40
@icebabe91

Schlangenlinien fahren reicht zur Verdachtsbildung und ist durchaus ein Umstand, der eine zeitnahe Feststellung deines Zustandes begründet.

Dass Polizisten auch gerne mal lügen um ihr Vorgehen zu vereinfachen, habe ich leider auch oft genug erlebt. Da helfen nur Zeugen oder du hast keine Chancen.

user353737  06.02.2015, 08:26
@icebabe91
Sondern eher, das die mich dann zu unrecht verdächtigt hätten

Was soll das denn eigentlich heißen? Ein verdacht ist ein Verdacht. Ob der sich bestätigt, stellt sich dann irgendwann heraus. Man kann niemanden "zu recht" oder "zu Unrecht" verdächtigen. Der Polizist geht zu Recht einem wie auch immer begründeten Verdacht nach.

PepsiMaster  08.02.2015, 14:15
@icebabe91

@icebabe91

Verweigert man die Mitwirkung, hat der Polizist ein Problem. Nach vertretbarer Rechtsmeinung reicht nämlich die Weigerung ohne hinzutreten irgendwelcher weiterer Umstände noch nicht aus, einen Anfangsverdacht zu begründen

Das stimmt sogar ... die Weigerung, den Atemalkoholtest zu machen ist aber auch nie der einzige Grund für eine anschließende Blutentnahme!! Es kommen ja noch die Gründe hinzu, die überhaupt zum Angebot des freiwilligen Atemalkoholtests geführt haben ... der wird ja nicht einfach so bei jedem durchgeführt!!

Es kommen immer mehrere kleine Gründe zusammen .. und die reichen dann aus, eine Blutentnahme anzuordnen und hierfür ist es erforderlich, die Person mit zur Dienststelle zu nehmen.

Mal angenommen ich werde im Rahmen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten und kontrolliert.

Was soll dieses Spielchen? Du beziehst Dich auf ein konkretes Erlebnis. Aber der Reihe nach:

Ein uniformierter Polizist muss sich nicht ausweisen. In Kofferraum und Handschuhfach dürfen sie nur mit Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug schauen. Bei (behaupteten) Schlangenlinien besteht ein (behaupteter) Anfangsverdacht. dann dürfen sie Dich für eine angeordnete Blutprobe mitnehmen. Mit Freiheitsberaubung und körperlicher Unversehrtheit hat das nichts zu tun. Klar kannst Du Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Allerdings ist die nur wegen Kofferraum und Handschuhfach begründet. Die Dienststselle hat Dir nichts getan, gegen die kannst Du nicht vorgehen. Nur gegen den konkreten Polizisten.

Angebliche Unfreundlichkeit mit Zickigkeit zu beantworten hat keinen Sinn.

Es steht nirgendwo geschrieben, dass Polizisten freundlich sein müssen. Das Gesetzt verlangt es ja auch nicht von dir ; - )

Deinen PKW dürfen sie nach den div. Polizeigesetzen durchsuchen, da ein PKW lediglich eine mitgeführte Sache ist und keinen sonderlichen Schutz nach dem Grundgesetzt genießt.

Ein Richter hat die Blutprobenentnahme angeordnet, weil die Polizisten gesehen haben/behaupten, das du nicht geradeaus gefahren bist. Somit ist die Maßnahme rechtens. Jeder Jurist wird dir vorhalten, dass du durch einen Schnelltest vor Ort deinen "Schaden" hättest abwenden können. Du hast von deiner Freiheit gebrauch gemacht und die Konsequenzen solltest du dann auch tragen.

Aber ja: eine Dienstaufsichtsbeschwerde darfst du jeder Zeit stellen: form- und zwecklos.

Darf ich auf Verlangen den Ausweis des Polizisten bzw. seine Dienstnummer einsehen? (Wegen eventueller Beschwerde?)

Wenn die Polizisten in Uniform sind, darfst Du deren Dienstausweis erbitten. Diese müssen diesen jedoch nicht zwingend zeigen.

In allen Fällen gilt jadoch, Du bekommst den Ausweis nicht in die Hand und hast darauf auch kein Anrecht.

Wenn die Polizisten nicht in Uniform sind, darfst Du diesen erbitten und diese müssen ihn zeigen - werden das jedoch bereits zu Beginn der Maßnahme von sich aus so einleiten.

Polizisten haben keine Dienstnummer. Die haben Namen.

Du darfst von jedem Polizisten, welcher eine Maßnahme durchführt, die Dich betrifft (nein, nicht einfach so von jedem) den Namen verlangen und ihn Dir notieren.

Dürfen die Polizisten ohne einen Grund in mein Kofferraum oder zB. ins Handschuhfach schauen, obwohl ich dies ablehne? (Kein Gefahr in Verzug) Tun dies dann aber einfach von selbst und genehmigen sich ein Blick. (Rechtlich vertretbar?)

Kommt auf den Einzelfall an. Je nach rechtlicher Begründbarkeit der Maßnahme der Kontrolle ist auch ein Blick in Deinen Kofferraum möglich.

Es reicht hierbei aus, dass Du Dich in der Nähe eines gewissen Objektes, innerhalb eines bestimmten Bereiches befindest und schon sogar eine Durchsuchung Deiner Person incl. Deiner mitgeführten Sachen - da zählt auch das Fahrzeug dazu - rechtlich möglich.

Ohne ganz genaue Angaben kann in Deinem Fall eine rechtlich fundierte Aussage nicht möglich, ob dem so war oder nicht.

ich wäre Schlangenlininen gefahren (Dringender Tatverdacht) und solle einen Atemalkohol und Drogentest machen.

Tja, und schwupp haben wir einen Grund, Dich zu kontrollieren und auch mal in den Kofferraum zu schauen.

Schlangenlinienfahren, das kannst Du kaum verneinen. Wenn einem Polizisten eine "unsichere Fahrweise" auffällt, egal mal aus welchen Grund ob Du am Handy oder am Autoradio herumgespielt hast, die während der Fahrt angeschnallt hast oder sonstwie kurz abgelenkt oder nur einen kurzen Moment unaufmerksam warst, das reicht für einen Verdacht bereits aus.

Schlangenlinien - das muss zudem nicht über die ganze Straßenbreite gehen. Da reichen schon weit geringere Abweichungen, z.B. Nachlenken in Kurven (also diese nicht flüssig und gleichmäßig durchfahren sondern mehr eckig), Kursabweichungen bereits innerhalb Deines Fahrstreifens, erhöhte oder vermindete oder auch ungleichmäßige Geschwindigkeit, bereits aus, um diese anzunehmen.

Polizisten haben ein sehr gutes Auge für sowas, es ist deren täglich Brot, selbst auf Kleinigkeiten zu achten.

solle einen Atemalkohol und Drogentest machen.

Ist freiwillig, musst Du nicht. Jedoch aufgrund der zuvor wahrgenommenen Schlangenlinien bedeutet dies, dass man weitere Maßnahmen durchführt. Nur weil Du nicht willst ist das Ding damit nicht beendet sondern fängt erst an.

Lehne dieses Schnelltests dennoch ab, ..... und mir einfach etwas vorwerfen, was nicht stimmt.

Mag ja sein, dass das nicht stimmt, das steht auch gar nicht zur Debatte. Es kommt nur drauf an, wie lässt sich eine Maßnahme rechtlich begründen. Dass das stimmen muß hierfür, davon steht mal nirgendwo etwas.

Andersrum, stell Dir jetzt mal vor, die sehen jemanden mit einer, wenn auch leicht auffälligen Fahrweise und machen nichts. War der doch besoffen und knallt wo drauf und das kommt raus, sind die sowas von der Mops.

Die suchen sich nicht aus, was sie machen, die dürfen gar nichts, die müssen!

Also aus Prinzip abgelehnt.

Schweres Eigentor. Wenn Du tatsächlich weder berauscht noch besoffen bist, würde das im angebotenen Test rasukommen und die Maßnahme währe soglech und noch vor Ort beendet.

Selbstverständlich darf das Ablehnen eines Tests nicht nachteilig gewertet werden, was jedoch nicht bedeutet, dass man dann nicht weiterforscht.

Hättest Du das mal fein angenommen das nette Angebot und die Tests gemacht, wäre es gar nicht weiter gekommen, denn diese können nicht nur belasten, sondern auch entlasten, eben um die unausweichlichen Folgemaßnahmen von vorne herein auszuschließen und sich diese zu ersparen.

Lehnst Du ab, müssen die weiter machen, in jedem anderen Fall wären die Polizisten hinterher strafrechtlich zu belangen, wenn sie das nicht machen würden.

Nun nehmen die mich mit auf die Wache....

Wie gesagt, unweigerliche Folge Deiner Weigerung, nicht wegen der Weigerung an sich sondern deswegen, weil man immer noch nicht ausschließen kann, dass Du nichts intus hast.

Du wurdest also unter dem Tatverdacht der Trunkenheit im Verkehr festgenommen. Normal.

zwecks einer richterlich angeordneten Blutabnahme. Darf ich bevor dies statt findet, das gültige Dokument einsehen, oder reicht allein ein Anruf beim Richter von der Polizei und das rechtlich geltend zu machen?

Es wird kein Dokument ausgestellt. Die Polizei ruft den Richter (oder den Staatsanwalt) an, erzählt, die Vorgeschichte (Du- Schlangenlinien - Test verweigert), der spricht dann seinen Beschluß - .... weiter im Kommentar

fastlink  06.02.2015, 10:18

... (weiter) .... also ordnet der eine Blutentnahme an.

Da gibt es kein Dokument und das gilt komplett ohne.

Nun stellt sich heraus, das ich weder Drogen noch Alkohol zu mir genommen habe. Kann ich nun rechtlich gegen die Polizisten oder die Dienststelle vorgehen?

Klar stellt sich das nun raus, wenn Du nichts getrunekn hasttest, was auch sonst.

Das hätte sich auch zuvor schon rausgestellt, schon am Kontrollort, wenn Du Dich nicht so bochsbeinig angestellt und in das Alkotestgerät gepustet hättest.

Hast Du nicht gemacht, selber schuld.

Und nein, dagegen kannst Du nichts machen.

Andersrum, wenn die nach Deiner Weigerung das nicht weiter durchgezogen hätten, wären die dran, wegen des Verdachtes der "Strafvereitelung im Amt". Nochmal, die Polizei darf überhaupt gar nichts, die muß! Das ist keine Bitte, keine Wahlmöglichkeit, das ist ein Befehl.

Zudem, was willst Du noch? Selbst ein Richter hat der Maßnahme zugestimmt. Erwartest Du jetzt, dass ein Richter den Beschluß seines Kollegen in Zweifel zieht? Das wäre die logische Folgerung.

Vergiss es.

Immerhin ist man ja zu Unrecht beschuldigt worden...

Falsch. Die Anhaltspunkte ließen den Verdacht zu und das reicht aus. Ob man dann hinterher auch tatsächlich sich etwas zu Schulden hat kommen lassen, das ist hierbei rechtlich völlig belanglos.

Du bist demnach nicht zu Unrecht beschuldigt worden, sondern Du bist aufgrund vorliegender Anhaltspunkte beschuldigt worden. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

und wurde seiner Freiheit beraubt ...

Das hat eine Festnahme nunmal so an sich, dass die Freiheit eingeschränkt wird. Es kommt nur drauf an, ist das aus dem Gesetzestext heraus ok oder nicht.

In Deinem Fall scheint das ok gewesen zu sein - sonst hätte bereits der Richter auf der Dienststelle den Polizisten die Leviten gelesen anstatt sogar eine Blutentnahme anzuordnen.

sowie ist man ja zu unrecht gegen meine "Körperliche Unversehrtheit" vorgegangen.

Auch richtig, bis auf das Wort zu Unrecht. Wie gesagt, nicht das Ergebnis ist hierbei entscheident sondern alleine die Umstände.

weil die Polizisten total unfreundlich sind

Es gibt freundliche und weniger freundliche Mitmenschen, auch in den Reihen der Polizei.

Je nachdem was der zuvor alles auf dem Buckel hatte, kann das schonmal sein, dass der nicht mehr so ganz freundlich drauf ist, ist nur menschlich.

Hinzu kommt, Wenn Du anfängst, herum zu zicken bei einer ansonsten ganz normalen Maßnahme - Anhalten, Kontrolle, ins Röhrschen pusten, wiedersehen.... - ist der nicht mehr so freundlich drauf.

Und was erwartest Du, dass der die Festnahme lächelnd durchführt? Spätestens dann ist sowieso schluss mit Lustig.

FAZIT:

Wenn man Dich das nächste mal anhält und Dir anbietet, in ein Röhrchen zu pusteln, dann machs halt und gut ist. Der ganze Rattenschwanz geht alleine auf Dein Konto.

Du hattest vor Ort bereits die Chance, Dich komplett zu entlasten.

Und das nächste mal komm denen nicht mit Prinzipien, schwätz einfach normal mit denen, dann wird das auch was.

oder machst halt nicht, aber beschweren brauchst Du Dich dann auch nicht.

fastlink  06.02.2015, 10:33
@fastlink

Weitere Anmerkung.

Kannst Du Dir vorstellen, wie oft ein Alkotest vor Ort nach Anhalten begründet durch eine zuvor unsichere Fahrweise ohne Ergebnis ausfällt?

Mehr als 90% der Tests gehen Ergebnislos oder zumindest mit zu wenig Ergebnis aus.

Aber kein Test ist unnötig, nicht einmal ein einziger denn er stellt auch ohne Ergebnis etwas sicher, dass entgegen dem, was man zunächst annehmen könnte und folgerichtig dann befürchten muß, dann glücklicher Weise doch alles ok ist.

Wie bereits ausgeführt - wenn zuvor etwas an der Fahrweise auffällig ist muss das noch lange nicht heißen, dass das Jenige auch wirklich voll ist. Der Verdacht lässt sich jedoch begründen, rechtlich, gesetzlich.

In den allermeisten Fällen ist dem nicht so, in einigen Fällen ist das jedoch dann doch so, dass der voll ist und anders kann man die besoffenen nicht von der Straße klauben, als alles durch die Bank zu kontrollieren, was irgendwie absonderlich oder abweichend ins Auge fällt.

In meinen 25 Jahren in genau dem Beruf allerdings ist es mir nur ein einiges Mal passiert, dass jemand so viel Terz für nichts hervorgerufen hat, wie Du das in dem von Dir beschriebenen Fall geschafft hast, in sicherlich weit über Tausend solcher Kontrollen.

Normal ist: Anhalten, Kontrolle, ein Schwätzchen, ein Pusterchen, erledigt, gute Weiterfahrt.

Du kannst Dich also glücklich schätzen, Du bist etwas ganz besonderes .......