Was darf die Polizei an der Schule?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo xxCreweffectxx,

die Polizei darf Personen und die mitgeführten Sachen durchaus durchsuchen, wenn es Hinweise gibt, dass viele Schüler Drogen konsumieren und dementsprechend Drogen mit in die Schule bringen.

Das ist sicherlich nicht der Fall, weil wie Du schreibst:


An meiner Schule meinte einer so kiffen zu müssen.

Ich gehe eher davon aus, dass bei Euch an der Schule Drogen ein Problem da stellen.

Die Durchsuchung richtet sich nach dem jeweiligen Polizeigesetz des Bundeslandes in dem die Durchsuchung stattfinde,  in Niedersachsen lautet das Gesetz wie folgt:



§ 22 - SOG - NDS Durchsuchung und Untersuchung von Personen

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person durchsuchen, wenn

  1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann,
  2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,
  3. sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
  4. sie an einem in § 13 Abs. 1 Nr. 2 genannten Ort angetroffen wird oder
  5. sie in einem Objekt im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen wird und die weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.


§ 23 SOG - NDS Durchsuchung von Sachen

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Sache durchsuchen, wenn

  1. sie von einer Person mitgeführt wird, die nach § 22 durchsucht werden darf,


Jedes Bundesland hat zwar seine eigenen Polizeigesetze, aber den gleichen Gesetzestext findest Du in den anderen Bundesländern auch. Vielleicht sind die Nummer der Paragraphen dort anders und der Text ist anders geschrieben, aber Inhaltlich tut sich dort nichts.

Und übrigens, anders als in der Antwort von Benny8915, kannst Du Dich gegen die Maßnahme nicht wehren. Auch muss diese Maßnahme nicht durch einen Richter angeordnet werden.

Eine Durchsuchung ist dann durch einen Richter anzuordnen, wenn sich die Durchsuchung nicht zur Gefahrenabwehr, sondern zur Sicherung des Strafverfahrens nach der Strafprozessordnung bezieht. Sprich, wenn Du schon beschuldigt wirst eine Straftat begangen zu haben, dann muss die Durchsuchung ein Richter Anordnung und selbst hier gibt es die Ausnahme, nämlich die wenn Gefahr in Verzug vorliegt, kann sie auch der Polizist vor Ort anordnen.

Schöne Grüße        

TheGrow

Euer Schulhof ist aktuell ein Ort, an dem Straftaten verabredet und verübt werden. Daher darf die Polizei nach den jeweiligen PolG alle Personen dort durchsuchen. Da es nach dem PolG gemacht wird, ist da kein Staatsanwalt oder Richter zwischen geschaltet!

Die Schulleitung hat das Hausrecht. Wenn sie die Polizei bittet, Kontrollen durchzuführen, ist das vollkommen OK.

Ist ja auch keine gute Idee, in der Schule zu kiffen

TheGrow  05.03.2015, 07:40

Oh mal wieder eine Antwort von DerHans zum Thema Recht


Die Schulleitung hat das Hausrecht. Wenn sie die Polizei bittet, Kontrollen durchzuführen, ist das vollkommen OK

und wie immer ist die Antwort verkehrt.

Die Durchsuchung von Personen und der mitgeführten Sachen hat mit dem Hausrecht absolut nichts zu tun.

Nur weil Jemand meint, die Personen die sich auf seinem Grundstück aufhalten müssten mal Durchsucht werden, bedeutet das nicht, dass die Polizei das Recht oder gar die Pflicht hat die Personen zu durchsuchen.

Im Gegenteil, die Polizei hat gar keine Befugnis Personen nur zu durchsuchen, nur weil die Schulleitung meint mit dem Hausrecht eine Durchsuchung zu veranlassen zu müssen.


xxCreweffectxx 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 22:02

Mir geht's nur darum dass ich als Unauffälliger Schüler nicht kontrolliert werden will und was ich tun kann um mich zu wehren. Das es keine gute Idee ist, ist klar aber es gibt immer "coole Gangster" die sich von der Masse abheben wollen

Kaen010  04.03.2015, 22:06
@xxCreweffectxx

Wieso keine gute Idee? Das ist dein gutes Recht. Ich würde soetwas immer verweigern weil ich solche pauschalaktionen nicht gut heiße.

Sag einfach "Nein, ich möchte nicht das sie meine Sachen durchsuchen". Einfach "nein" zu allem sagen. Sie werden dich schon darauf hinweisen wenn du keine wahl hast.

Sirius66  05.03.2015, 06:24
@xxCreweffectxx

Du bist eben nicht unauffällig. Wärest du es, würdest du dich nicht so aufregen. Außerdem ist kein Beamter scharf auf dein bestes Stück (sehr bezeichnend, besseres hast du nicht? Dann kiff weiter) und gerade weil ihr denkt, da darf mich keiner anpacken, steckt ihr es dahin. Die Polizei ist auch nicht blöd, weißt du! Ein begründeter Verdacht ist schnell da.

Du kannst nein sagen. Wenn Du nein sagst und körperlichen Zwang ausüben wollen, muss ein Untersuchungsrichter her

Frenzel  04.03.2015, 21:51

Wer sich weigert durchsucht zu werden, braucht sich nicht wundern, wenn er sich auf der Wache wiederfindet. Immerhin gibt es an der Schule genug Gründe um einen Verdacht gegen die Schüler zu begründen.

xxCreweffectxx 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 21:52
@Frenzel

Heißt also wenn ich den Polizisten mein bestes Stück nicht zeige, dass ich auf der Wache lande?

Benny8915  04.03.2015, 21:54
@Frenzel

wenn einige bei Dir an der Schule kiffen, werden die vlt mal verlangen, dass Du pusten sollst. Hier ganz klar nein sagen. Wenn Du es nicht machst, gilt schweigen als Ja. Du musst aber wissen, wie Du Dich verhälst. Nein sagen in der Regel nur wenige, d.h. sie werden Dich dann genauer kontrollieren und stinkig sein. Wenn Du gerade in dem Moment Spaß dran hast die Polizei zu ärgern, dann mach es einfach. Es ist Dein gutes Recht!

MarcelDavis321  04.03.2015, 21:56
@xxCreweffectxx

Ja das wird er dann sagen aber auch das musst du nicht machen du kannst s auch verneinen. Das Problem ist keiner kennt die Deutsche rechtsgrundlage und die Polizisten erlauben sich fast alles.
Schau dir mal das Video an: 
https://www.youtube.com/watch?v=6XcCLNu6aSk

Kaen010  04.03.2015, 21:50

Wobei dazu zusagen wäre das sie die erlaubnis zu 100% bekommen, es geht also mehr um den Symolischen Akt des widerstandes.

MarcelDavis321  04.03.2015, 21:53
@Kaen010

nein. Wenn man sowas ablehnt muss ein Staatsanwalt ein okay geben. Dann muss der Polizist ihn anrufen um die Erlaubnis zu beklommen. Wenn es keine konkreten anzeichen auf Canabis Konsum gibt wird er nein sagen und nebenbei macht sich der Polizist damit auch noch Stafbar (Ich such heute Abend den Link...)

Kaen010  04.03.2015, 21:57
@MarcelDavis321

"nein. Wenn man sowas ablehnt muss ein Staatsanwalt ein okay geben"

Und das gibt er immer. Der Staatsanwalt ist ja garnicht an ort und stelle. Er kann also nur dem Polizisten vertrauen, das er etwas verdächtiges bemerkt hat.

Kaen010  04.03.2015, 21:58
@MarcelDavis321

Bitte genauen Zeitpunkt herraussuchen den du meinst.

TheGrow  05.03.2015, 07:54
Wenn Du nein sagst und körperlichen Zwang ausüben wollen, muss ein Untersuchungsrichter her

Diese Antwort ist zwar schön, nur schlichtweg falsch.

Die Anordnung der Durchsuchung obliegt nur bei einer strafprozessualen Durchsuchung nach § 102 StPO dem Richter. Und selbst das gilt nicht, wenn Gefahr im Verzuge vorliegt, sprich wenn die Anordnung der Maßnahme solange dauern würde, dass der Zweck der Maßnahme gefährdet würde.

Die Durchsuchung zur Gefahrenabwehr richtet sich aber nach dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes und bedarf keiner richterlichen Anordnung.

Es wäre ja auch unsinnig, wenn ein Richter an einer Schule die vielleicht tausend Schüler für jeden Schüler der Durchsucht werden soll einen Durchsuchungsbeschluss anfordern sollte

Oder man stelle sich mal eine Großveranstaltung mit einer Million Besucher vor. Soll der Richter, selbst wenn nur an den Kontrollstellen jeder zehnte durchsucht wird, mal eben 100.000 Durchsuchungen anordnen?