Muss die Polizei mich darauf hinweisen?
Hallo zusammen,
anngenommen ich werde von einer Polizeistreife angehalten, weil ich z.B. über eine rote Ampel gefahren bin oder zu schnell war.
Wenn sie mich nun auf mein Vergehen ansprechen, sind sie dann verpflichtet, mir zunächst zu sagen, dass ich nur Angaben zu meiner Person machen muss, jedoch nicht zur Straftat?
Falls ja und sie würden dies nicht machen, wäre dies ein Grund eine Dienstbeschwerde einzureichen?
Vielne Dank,
mm201
8 Antworten
Also um das mal zum Abschluss zu bringen.
Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit und die Beamten sind, bevor sie dich zur Sache vernehmen belehren. Hier konkret: "Es steht Ihnen frei sich zu der Sache zu äußern, oder nichts zu sagen".
Da es sich um einen Bußgeldtatbestand (>35€) handelt wird eine OWi-Anzeige gefertigt, in der die Beobachtungen der Beamten und deine Aussagen aufgeführt werden.
Wirst du ohne Belehrung zur Sache vernommen, so können diese Aussagen vor Gericht (wenn du dich weigerst zu zahlen) nicht unbedingt verwertet werden.
Ob der Richter die Aussagen als Spontanäußerung trotzdem gelten lässt oder nicht steht auf einem anderen Blatt. Und selbst, wenn deine Aussagen nicht verwertet werden gibt es noch zwei Zeugenaussagen der Beamten.
ne rote ampel ist schon etwas mehr als ne ordnungswidrigkeit
Nein, eine Missachtung des Rotlichts kann KEINE Straftat sein, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Ja das müssen und tun die Polizisten auch immer. Falls nicht müsstest Du das glaubhaft beweisen können. Aber selbst eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde denn Tatbestand des "Bei Rot die Ampel überfahren" zu haben und die Folgen daraus aufheben.
gute Frage...
ich hab jedenfalls in Deutschland noch nie den berühmten Satz gehört "Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie von jetzt an sagen kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden" :D was man aus den USA kennt... da gab es mal ne Klage gegen den Staat, Miranda vs. irgendwas und seitdem müssen die das immer runterleihern.
Ob es in Deutschland Grund für ne Beschwerde wäre... gute Frage, sehr gute Frage. Ich denke schon. Denn Fragen zum Sachverhalt dürfen doch eigentlich nur Staatsanwaltschaft/Verteidiger stellen, keine Polizeibeamten. Polizeibeamten sind ja nur die "Vollstrecker". Also ich denke, dass eine Beschwerde in dem Fall gute Aussicht auf Erfolg hätte.
Erstens ist das keine Straftat, zweitens steht die Schuld bereits fest wenn sie dich dabei beobachtet haben
das ist juristisch gesehen Quatsch. Die Schuld steht selbst dann nicht fest, wenn man "in flagranti" erwischt wurde. Schuld feststellen dürfen nur Gerichte, nicht Polizeibeamte (wär ja noch schöner). Auch bei so "Lapalien" wie bei rot über die Ampel fahren sind es immer noch Gerichte, die Verfahren einleiten. Meistens allerdings in Abwesenheit der "Beschuldigten", sonst wären die Gerichtssäle ja täglich voll von Verkehrssündern.
Allerdings ist es so, dass wenn ein (oder gleich mehrere) Polizeibeamte bezeugen können, dass du bei Rot über die Ampel bist, der Richter dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verknackt. Das läuft dann alles über die Post, aber mal drauf achten: das ist nicht die Polizei die dich dann anschreibt & dir die Strafe mitteilt. Das dürften die gar nicht.
was laberst du für Scheiße xD Es ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Strafrat, er bekommt nen Bußgeldbescheid, hat mit nem Gericht überhaupt nix zu tun
Woher willst du das wissen, das kann durchaus eine Straftat gewesen sein...
nein kann es nicht, denn dann hätte man ihn auf sein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen ;)
Es war schliesslich Tatsache.. Da kommst du mit einer Dienstbeschwerde nicht weit.
darum gehts ihm ja gar nicht, es geht ums Prinzip... ob Polizisten sowas "dürfen", und da sag ich ganz klar: Nein, dürfen Sie nicht. Falls Sie trotzdem versuchen Angaben zum Sachverhalt aus dir rauszuquetschen, hättest du das Recht dich zu beschweren.
Wo steht das denn in der Frage? Ein Ampelverstoß kann durchaus eine STRAFTAT darstellen!