Steuerrückerstattung vom Finanzamt direkt an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet, obwohl mein Mann weit unter Selbstbehalt verdient, ist dies rechtens?

4 Antworten

Es kann sein, dass die Steuererstattung eigentlich allein Dir zusteht, weil Du viel mehr Steuern eingezahlt hast als Dein Mann und/oder weil bei Dir diejenigen Umstände vorliegen, die zur Steuererstattung führen. Da Du aber den Kindern deines Mannes gegenüber nicht unterhaltspflichtig bist, müsstest Du dann eigentlich von "Deiner" Steuererstattung nichts an die Unterhaltsvorschusskasse abgeben. 

Das Problem liegt darin, dass Ihr eine gemeinsame Steuererklärung macht und als so genannte Gesamtgläubiger beim Finanzamt geführt werden. Das heißt: Auch dann, wenn die Steuererstattung eigentlich nur Dir zusteht, würde es wegen der gemeinsamen Veranlagung an Euch beide als Gemeinschaft ausgezahlt. Also auch an Deinen mann, und da hat dann das Jugendamt die Hand drauf. 

Lösung: Ihr könnt weiterhin gemeinsam veranlagt werden, müsst aber in Zukunft eine "Aufteilung der Steuererstattung" beantragen und getrennte Konten von Euch beiden angeben. Dann kann nur der Teil der Steuererstattung, der auf Deinen Mann entfällt, vom Jugendamt gefordert werden - wenn auf Deinen Mann überhaupt ein Anteil entfällt. 

Wenn die Unterhaltsvorschusskasse eine offene Forderung gegenüber den Finanzamt angemeldet hat, ja dann ist es rechtens.

Wenn Dein Mann weit unter dem Selbstbehalt verdient, kann er ganz unmöglich eine Steuerrückerstattung bekommen.

glamourgirl79 
Beitragsersteller
 21.09.2016, 11:49

Tut er aber, mit Steuerklasse 5 und einem Fahrtweg zur Arbeit einfach 50km. Außerdem arbeite ich ja auch und zahle Steuern

Menuett  21.09.2016, 14:12
@glamourgirl79

lol

Ihm ist aber bewusst, dass er bei LSK 5 auf LSK 1 hochgerechnet werden muß?

Damit ist der Einzug der Steuerrückzahlung völlig korrekt.

ETechnikerfx  21.09.2016, 10:32

Da ist auch was dran.