Steuerrückerstattung vom Finanzamt direkt an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet, obwohl mein Mann weit unter Selbstbehalt verdient, ist dies rechtens?
In den letzten 2 Jahren wurde unsere Steuerrückerstattung immer direkt an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet.
Zum Verständnis:Wir sind eine Patchworkfamilie, mein Mann hat 2 Kinder aus früheren Beziehungen, ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung und wir haben ein gemeinsames Kind und sind verheiratet. Mein Mann arbeitet in Teilzeit 20 Std. (in seinem Beruf hat er bisher nichts anderes gefunden und aufgrund seines Alters sind wir froh, dass er überhaupt was hat) und ich arbeite auf 30 Std. Mein Mann verdient gerade mal 580€, zahlt aber 50€ Unterhalt an das eine Kind, da er aufgrund der Entfernung keinerlei Kontakt zu ihm hat. Sein anderes Kind kommt regelmäßig zu uns zu Besuch, dafür zahlen wir auch immer die Fahrtkosten, da auch dieses Kind 180km entfernt wohnt.
Beide Kinder bekamen von der Unterhaltsvorschusskasse die gesetzmäßigen 6 Jahre Unterhalt, da mein Mann nicht in der Lage war, aufgrund seines geringen Einkommens diesen zu bestreiten (teilw. war er in Elternzeit, bei beiden Kindern hatte er die ersten 3 Jahre gar kein Einkommen, da er Hausmann war und danach war das Einkommen immer weit unter dem Selbstbehalt).
Natürlich verlangt die Unterhaltsvorschusskasse das Geld zurück, aber bei seinem Verdienst ist das mit 2 Kindern einfach nicht möglich.Da auch ich nicht gerade die Welt verdiene , reicht es gerade so zum Leben und wir bekommen jedes Jahr eine Steuerrückerstattung zwischen 200-300€. Leider wurde diese in den letzten 2 Jahren verwehrt, obwohl wir das Geld auch gut brauchen könnten.
Ist dies Rechtens? Immerhin sind wir trotz der Steuerrückerstattung immer noch weit unter dem Selbstbehalt. Was können wir dagegen tunt? Einspruch einlegen, aber mit welcher Begründung? Gibt es. vll. Paragraphen,Gesetzestexte die ich anwenden kann? Wann verjähren die Unterhaltsvorrauszahlungen? Immerhin sind diese bei 2 Kindern fünfstellig und so sehe ich bis an mein Lebensende keine Steuerrückerstattung mehr.
Danke für eure Antworten!
4 Antworten
Es kann sein, dass die Steuererstattung eigentlich allein Dir zusteht, weil Du viel mehr Steuern eingezahlt hast als Dein Mann und/oder weil bei Dir diejenigen Umstände vorliegen, die zur Steuererstattung führen. Da Du aber den Kindern deines Mannes gegenüber nicht unterhaltspflichtig bist, müsstest Du dann eigentlich von "Deiner" Steuererstattung nichts an die Unterhaltsvorschusskasse abgeben.
Das Problem liegt darin, dass Ihr eine gemeinsame Steuererklärung macht und als so genannte Gesamtgläubiger beim Finanzamt geführt werden. Das heißt: Auch dann, wenn die Steuererstattung eigentlich nur Dir zusteht, würde es wegen der gemeinsamen Veranlagung an Euch beide als Gemeinschaft ausgezahlt. Also auch an Deinen mann, und da hat dann das Jugendamt die Hand drauf.
Lösung: Ihr könnt weiterhin gemeinsam veranlagt werden, müsst aber in Zukunft eine "Aufteilung der Steuererstattung" beantragen und getrennte Konten von Euch beiden angeben. Dann kann nur der Teil der Steuererstattung, der auf Deinen Mann entfällt, vom Jugendamt gefordert werden - wenn auf Deinen Mann überhaupt ein Anteil entfällt.
Wenn die Unterhaltsvorschusskasse eine offene Forderung gegenüber den Finanzamt angemeldet hat, ja dann ist es rechtens.
Wenn Dein Mann weit unter dem Selbstbehalt verdient, kann er ganz unmöglich eine Steuerrückerstattung bekommen.
lol
Ihm ist aber bewusst, dass er bei LSK 5 auf LSK 1 hochgerechnet werden muß?
Damit ist der Einzug der Steuerrückzahlung völlig korrekt.
Da ist auch was dran.
Ja leider. Hierzu habe ich folgenden Artikel gefunden:
Das Finanzamt dient im Schuldfalle immer als Drittschuldner. Ich habe dies auch erlebt, ist letztendlich schwierig mit umzugehen aber nicht bestreitbar.
Tut er aber, mit Steuerklasse 5 und einem Fahrtweg zur Arbeit einfach 50km. Außerdem arbeite ich ja auch und zahle Steuern