Warum weicht meine Lohnsteuerbescheinigung von der Steuersoftware ab?
Hallo Community,
Ich sitze gerade über meiner Steuererklärung und habe mit Entsetzten festgestellt dass mir das Wiso Programm bereits nach Eingabe des Lohnsteuerbescheids eine Nachzahlung ausspuckt. Ich frage mich wie das möglich ist, da ich lediglich Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit habe und mein Arbeitgeber ja die Lohnsteuer abgeführt hat.
Außerdem wenn ich meinen Bruttolohn in diverse Portale oder beim BMF eingebe habe ich auch die richtige Steuerhöhe entrichtet.
Wie kann das also sein??? Ich bin völlig entsetzt.
6 Antworten
In Deinem Fall kommt es ohne weitere absetzbare Aufwendungen zu einer Nachzahlung, weil Dein Arbeitgeber beim Lohnabzug mindestens 1900 Euro im Jahr als Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen berücksichtigen muss. Da Du (wie ich Dich verstanden habe) aber keine entsprechenden (hohen) Aufwendungen hast, hast Du eigentlich zu wenig Lohnsteuer gezahlt und es entsteht halt die Nachzahlung.
Du bist gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG sogar zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet und hast grds. nur bis Ende des Monats Zeit. Auf Antrag wird die Frist aber in der Regel ohne Probleme verlängert.
Weil Du aber auch hohe Werbungskosten hast, denke ich, dass es zu keiner Nachzahlung kommt.
In der Lohnsteuertabelle ist bereits ein Betrag für Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt, der sich an der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.
Dies führt bei Beamten, die ja einen Anspruch auf Beihilfe haben, und daher nur eine anteilige private Krankenversicherung abschließen müssen, die die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten, übernimmt, regelmäßig zu Steuernachzahlungen.
Hier ist dringend angeraten, die von der privaten Krankenkasse ausgestellte Bescheinigung über die steuerlich zu berücksichtigenden Beiträge zur Grundversorgung beim Arbeitsgeber einzureichen, damit die Beiträge in der tatsächlichen Höhe und nicht mit der Pauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Das hätte in dem Fall evtl. zu einer noch höheren theoretischen Nachzahlung geführt. Denn es wäre dann - wenn es sich wirklich so stark ausgewirkt hätte - ja noch weniger Lohnsteuer einbehalten worden.
Brutto 22547,78 Lohnsteuer 2594,55 Soli 142,65
ledig und Steuerklasse 1
Ich bin Beamter also keine Sozialversicherung usw...
WISO sagt ich müsste ohne meine Webungskosten usw. knapp 600€ nachzahlen.
Aber sowohl diverse Brutto/Netto Rechner als auch meine Besoldungstabelle sagt ich hab genau die richtige Lohnsteuer bezahlt.
Ich bin Soldat also ich habe auch keine private KV weil ich ja zu 100% versorgt bin. Habe lediglich eine Anwartschaft für nach der Dienstzeit und eine Pflegepflichtversicherung.
Also ich kann außer ein paar Euros nichts ansetzen.
Oh ja stimmt. Verzeihung.
Ja ne also ich werde schon eine machen da ich 3 mal 4 Monate doppelte Haushaltsführung und 40 Wochenendheimfahrten mit je über 600km ansetzen kann. Also es kommt schon noch was raus nur eben deutlich weniger als gedacht.
Konnte mir halt nicht vorstellen dass ich zu wenig Lohnsteuer bezahlt haben soll.
Also vielen Dank für die kompetente Auskunft
Wenn der Fragesteller keine Versicherungen insbesondere keine oder geringere Krankenversicherungsbeiträge als 1.900 Euro hat, ist er verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Ausnahme: Bruttoarbeitslohn ist kleiner als 10.500 Euro
Wenn Du Beamter bist, dann sind ja wahrscheinlich die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung nicht auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Gib die in Deiner Software noch ein, dann sieht's wieder ganz anders aus.
Dann sieht's wohl schlecht aus. Wenn Du keine Werbungskosten über 1.000 € hast, und auch keine sonstigen Versicherungen, die sich entsprechend auswirken würden, dann würde ich an Deiner Stelle keine Steuererklärung abgeben.
Kennst Du in gutefrage die Funktion 'Antwort kommentieren', die unter jeder Antwort als Link auftaucht? Du benutzt sie leider nicht. Trotzdem hab ich wieder hier reingeguckt, obwohl ich eigentlich davon ausgehen musste, dass Du meine Frage von gestern nicht beantwortet hast.