Stromzählerstand bei Ausbau falsch, folglich hohe Endabrechnung

7 Antworten

Tatsächlich haftest du als Vertragspartner für erfassten und demnach bezogenen Strom. Was du mit der Nachmieterin im Innnenverhältnis regelst, muss den Versorger nicht interessieren :-(

Wenn man es demnach monatelang unterliess, deren Abschlagszahlungen mit tatsächlichem Verbrauch abzugleichen, nur weil man gutgläubig davon ausgeht, sie verbraucht wohl ebensoviel wie man selbst, etwa indem man den Zählerstand selbst prüfte oder sich wenigstens ein Foto davon zuschicken kliess, kann man schlecht rückwirkend einen Defekt am Zähler geltend machen oder Stromdiebstahl oder einen Übertragungsfehler der Werte bei Austusch mutmaßen :-(

Diesem Vortrag dürften die protokollierten Festellungen da eindeutig entgegen stehen und nachprüfbar ist es zutreffenderwesie nachträglich nun auch nicht mehr :-O

Was will man da großartig klären oder gar bestreiten können?

"Es kann nicht sein was nicht sein darf" war noch nie ein justitiabler Rechtsgrundsatz :-O

G imager761

gabrielinc  24.11.2014, 12:16

"Ja, zu lesen, was man unterschreibt. Der Wechsel wird amtlich dokumentiert (Aufkleber Neugerät) und der Auftrag mit Zählerständen vom Kunden auch unterschrieben. Mit deinen altklugen Spüchen kommt der Fragesteller jedenfalls nicht weiter."

Wie ich bereits bei meiner Antwort als Kommentar schrieb hat der Fragesteller bereits angegeben, dass er nicht vor Ort war oder unterschrieben hat. Ebenso hat auch die Nachmieterin nicht unterschrieben.

Ich warte immer noch auf eine Antwort von dir, wenn du schon Leute belehren willst ohne selbst die Frage zu lesen. Also? Was ist nun, wenn der Zählerstand von niemandem unterschrieben worden ist?

gabrielinc  24.11.2014, 13:11
@gabrielinc

https://www.bdew.de/internet.nsf/id/keine-generelle-aufbewahrungspflicht-fuer-ausgebaute-wasserzaehler-de

Das hilft vielleicht weiter. Der alte Zähler muss scheinbar nicht aufbewahrt werden und der Kunde muss beim Wechsel auch nicht vor Ort sein. Du sagst, dass du selbst den Zählerstand auch nicht unterschrieben hast.

Der Versorger sollte aber den Kunden über den erfolgten Zählerwechsel und Zählerstand schriftlich informieren. Du kannst ja mal nachfragen, ob vor dem Wechsel ein Foto mit dem Stand und Datum gemacht worden ist. Da du wohl noch mit deiner alten Adresse dort gemeldet warst hätte dieses Schreiben deiner Nachmieterin zugestellt werden müssen. Hat die so ein Schreiben erhalten?

Mit einer Reklamation wegen eines defekten Zählers wirst du wohl nicht weiterkommen. Wenn man aber von einer fehlerhaften Ablesung ausgeht (den ungewöhnlich hohen Stromverbrauch müsstest du aber wohl über den Zeitraum bis zur letzten amtlichen Messung belegen, eigene Messungen zählen nichts) könnte man es vielleicht mit dem Vorwurf der Beweisvereitelung (keine Unterschrift über den Zählerstand durch Kunden, kein Foto vor dem Wechsel?, keine Aufbewahrung des alten Zählers, kein Schreiben über Wechsel und Zählerstand erhalten?) versuchen.

Aber alles ohne Gewähr. Nur ein Gedanke von mir. Ich finde das aber auch alles komisch. Ich stell mir gerade vor, dass bei mir einfach der Zähler verschwindet und einfach irgendwelche Stände behauptet werden und mir jede Beweismöglichkeit genommen wird.

wollyuno  24.11.2014, 18:51
@gabrielinc

normal wird ein zählerstand wenn er manuell erfasst wurde als durchschlag dem kunden ausgehändigt nach wechsel.mit stand alt und neu und z-nummer.die einzige unterschrift die drauf ist stammt vom monteur der den wechsel ausgeführt hat

heinzbeckers 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 11:34

Ich kenne sie sehr gut, sie hat einen jetzigen Verbrauch von ca. 50 kWh / Monat. Ihr Anfangszählerstand war 2 kWh im Juli und ihr jetziger (davon habe ich ein Foto und ein Video) beläuft sich auf ca. 200.

imager761  24.11.2014, 11:50
@heinzbeckers

Dennoch scheitert dein Vortrag eines angeblichen Defekts des Altgerätes oder Zählerstandsdifferenzen, die die "sehr gute Bekannte" unterschrieb bzw. am Neugerät monatelang unwidersprochen dokumentiert sind. "Versuch macht kluch", deine Sache, die Forderung einvernehmlich beizulegen oder eben durch Rechtsstreit ausurteilen zu lassen.

Hast Du den Zählerstand beim Auszug unter - unabhängigen - Zeugen, z.B. Hausmeister notiert?

Beim Zählerwechsel erhältst Du von den Stadtwerken in der Regel einen Nachweis, auf dem der Zählerstand bei Ausbau notiert ist. Ebenso der Zählerstand des neuen Zählers. Warst Du beim Wechsel anwesend? Hast Du diesen Nachweis? Oder wer könnte ihn haben? Hausmeister etc.?

Wieso konntest Du den Stromvertrag erst ein halbes Jahr nach Auszug kündigen? Das macht doch keinen Sinn. Es kann doch nicht sein, dass Dein Nachmieter ein halbes Jahr Strom auf Deine Rechnung bezieht.

Wer konnte denn in die Wohnung und dort zwischenzeitlich Strom verbrauchen? Außerdem sind 3000 kWh für ein halbes Jahr ganz schön viel. Lief da evtl. eine Elektroheizung oder was ähnliches?

Ist der Zählerstand denn überhaupt korrekt abgelesen? Zeigt der Zähler wirklich so viel an oder handelt es sich schlicht um einen Ablesefehler?

Auf jeden Fall wirst Du dem Stromversorger beweisen müssen, dass Du den Strom nicht verbraucht hast, denn gegen den Zählerstand kommst Du nur schwer bis gar nicht an.

heinzbeckers 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 11:21

also notiert habe ich den Zählerstand, leider keine Zeugen. Beim Wechsel des Zählerstandes war ich nicht anwesend, aber den Nachweis habe ich. Steht halt der (mMn falsche) Stand drauf. Das mit der Kündigung weiß ich leider nicht, aber die Wohnung hat auch keinerlei Elektrogeräte die auch nur annähernd so viel verbrauchen könnten. Das gibts nur 5 Steckdosen drin, und einen Herd mit 2 Herdplatten, sonst nichts.

Du kannst nicht beweisen wie der Zählerstand am 3.3.2014 war wenn du keine Zeugen hast. Bis zum Ausbau-Datum hat der Nachmieter bestimmt den Strom verbraucht der als Ausbau-Stand angegeben wurde. Auch wenn du den Stromliefervertrag erst zum 1.10.14 kündigen konntes hättes du deinen Auszug-Zählerstand an deinen Anbieter melden müssen. Dann hättes du nur die Grundgebühr weiter zahlen müssen. So wirst du die gesamte Rechnung bezahlen müssen wenn du nichts beweisen kannst.

heinzbeckers 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 11:28

das ist technisch nicht möglich, wie kann man innerhalb von 4 Monaten (mein Auszug bis Zählerwechselung) über 3500 kWh verbauchen in einer 28qm Wohnung ohne Geräte wie Durchlauferhitzer oder Elektroheizung?

diroda  24.11.2014, 11:31
@heinzbeckers

Woher weiß du das da keine Elektroheizung betrieben wurde?

heinzbeckers 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 11:35
@diroda

weil ich noch regelmäßigen zugang zu der wohnung hatte...

imager761  24.11.2014, 11:40
@heinzbeckers

Woher weißt du, wie viele Verbraucher tatsächlich monatelang in der Wohnung betrieben wurden?

Ohne deiner Nachmieterin zu nahe treten zu wollen: Wenn sie die Küche mit Herdplatten oder Backofen heizt, Heizungskosten dank deiner großzügigen Stromlieferungen durch Lüfter, Heizsonnen und Radiatoren ersetzt oder Licht, PC downloadbereit bzw. Warmwassergerät unter der Spüle auf Maxialtemepartur gehalten bei Abwesenheit auszuschalten für überflüssig hielt , wäre dieser Verbrauch durchaus erklärlich.

Nur muss das eben nicht der Versorger darlegen, sondern darf nach dokumentiertem Verbrauch zweier Zähler abrechnen :-O

diroda  24.11.2014, 11:42
@heinzbeckers

Dann hättes du die Zählerstände kontrollieren und dokumentieren müssen.

gabrielinc  24.11.2014, 12:10
@imager761

Hast du das schon mal durchgerechnet? Wir sprechen hier von ca. 3200 kWh auf etwa 130 Tage verteilt. Das würde bedeuten, dass jemand rund um die Uhr (24/7) 1000W Leistung gezogen haben müsste.

Heizkosten werden von März bis Juli wohl nicht so hoch sein. Wenn sie nicht gerade eine Bäckerei aufgemacht hat (selbst diese Bäcköfen wären ja irgendwann aufgeheizt sein) ist es extrem schwierig.

Hochgerechnet auf ein Jahr würde, dass einem Stromverbrauch von an die 9000 kWh entsprechen, in einer 1 oder 2 Zimmerwohnung vermutlich.

gabrielinc  24.11.2014, 16:58
@diroda

Was hätte das gebracht? Glaubst du ein Richter gibt was auf einen Zettel mit Zählerständen? Du müsstest dann ja schon Fotos mit dem Zählerstand und vielleicht ein aktueller Zeitung machen :). Außerdem hat er wohl gar nicht gewusst, dass der Zähler überhaupt gewechselt wird.

frag mal bei denen an ob sie foto gemacht haben oder nur notiert.unser netzbetreiber macht das bei zähler wechsel,da ist dann alles drauf nr.und zählerstand und ist bei den kundendaten gespeichert

Eine Frage. Wer hat denn dann zwischen 4.3.2014 und 15.7.2014 die Wohnung benutzt? Kann es sein, dass vielleicht jemand anders dort Strom verbraucht hat oder noch irgendein elektrisches Gerät lief?

gabrielinc  24.11.2014, 11:07

§ 18 StromGVV - Berechnungsfehler (1) Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Grundversorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Grundversorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen. (2) Ansprüche nach Absatz 1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.

NSchuder  24.11.2014, 11:11
@gabrielinc

Schon richtig, aber nur wenn die Prüfung tatsächlich einen Fehler des Messgerätes ergibt. Was aber wenn der Zähler einwandfrei arbeitet?

gabrielinc  24.11.2014, 11:11
@gabrielinc

Warum musste der Zähler denn überhaupt gewechselt werden? Vielleicht hätte der der den Wechsel gemacht hat den alten Zähler aufbewahren müssen und wäre deswegen vielleicht haftbar oder dein alter Energielieferant trägt die vielleicht die Beweislast.

gabrielinc  24.11.2014, 11:12
@NSchuder

Die Frage ist halt warum überhaupt ein Zählerwechsel erfolgt ist.

NSchuder  24.11.2014, 11:21
@gabrielinc

Solche Zähler werden routinemäßig getauscht. Es gibt aber immer ein Protokoll in dem der Schluß-Zählerstand und der Anfangs-Zählerstand festgehalten werden.

Aufbewahren muss der Energieversorger den alten Zähler nicht. Die Ablesung ist ja "amtlich" erfolgt.

gabrielinc  24.11.2014, 11:28
@NSchuder

Es müsste aber trotzdem irgendeine rechtliche Möglichkeit geben. Selbst Ämter können mal einen Zahlendreher rein bringen. Man stelle sich vor es würde plötzlich behauptet, dass ein 1-Personen Haushalt auf einmal 20 000 kWh verbraucht hätte anstatt wie in den bisherigen Jahren von 1200 kWh. Aber die Vereinbarung mit dem Nachmieter macht es halt extrem schwierig, besonders wenn man den alten Zählerstand nicht nachweisen kann.

imager761  24.11.2014, 11:44
@gabrielinc

Es müsste aber trotzdem irgendeine rechtliche Möglichkeit geben.

Ja, zu lesen, was man unterschreibt. Der Wechsel wird amtlich dokumentiert (Aufkleber Neugerät) und der Auftrag mit Zählerständen vom Kunden auch unterschrieben. Mit deinen altklugen Spüchen kommt der Fragesteller jedenfalls nicht weiter.

heinzbeckers 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 11:51
@imager761

also die Zählerwechselkarte ist nicht von meiner Nachmieterin unterschrieben.. Ebensowenig das Dokument, was die Firma, welche die Wechselung aufgeführt hat, mir auf Nachfrage zugesendet hat.

gabrielinc  24.11.2014, 12:01
@imager761

Vielleicht solltest du dich mit deinen Belehrungen zurückhalten und erst mal selbst lesen. Der Fragesteller hat bereits geschrieben, dass er bei dem Zählerwechsel nicht anwesend war und kann deswegen auch schlecht vor Ort unterschrieben haben und wie du an seinem Kommentar siehst hat scheinbar auch die Nachmieterin nicht unterschrieben.

gabrielinc  24.11.2014, 13:12
@heinzbeckers

https://www.bdew.de/internet.nsf/id/keine-generelle-aufbewahrungspflicht-fuer-ausgebaute-wasserzaehler-de

Das hilft vielleicht weiter. Der alte Zähler muss scheinbar nicht aufbewahrt werden und der Kunde muss beim Wechsel auch nicht vor Ort sein. Du sagst, dass du selbst den Zählerstand auch nicht unterschrieben hast.

Der Versorger sollte aber den Kunden über den erfolgten Zählerwechsel und Zählerstand schriftlich informieren. Du kannst ja mal nachfragen, ob vor dem Wechsel ein Foto mit dem Stand und Datum gemacht worden ist. Da du wohl noch mit deiner alten Adresse dort gemeldet warst hätte dieses Schreiben deiner Nachmieterin zugestellt werden müssen. Hat die so ein Schreiben erhalten?

Mit einer Reklamation wegen eines defekten Zählers wirst du wohl nicht weiterkommen. Wenn man aber von einer fehlerhaften Ablesung ausgeht (den ungewöhnlich hohen Stromverbrauch müsstest du aber wohl über den Zeitraum bis zur letzten amtlichen Messung belegen, eigene Messungen zählen nichts) könnte man es vielleicht mit dem Vorwurf der Beweisvereitelung (keine Unterschrift über den Zählerstand durch Kunden, kein Foto vor dem Wechsel?, keine Aufbewahrung des alten Zählers, kein Schreiben über Wechsel und Zählerstand erhalten?) versuchen.

Aber alles ohne Gewähr. Nur ein Gedanke von mir. Ich finde das aber auch alles komisch. Ich stell mir gerade vor, dass bei mir einfach der Zähler verschwindet und einfach irgendwelche Stände behauptet werden und mir jede Beweismöglichkeit genommen wird.