Steuerliche Kostenerstattung im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit?
Ich arbeite mit meinem Hund seit einem halben Jahr in einer Rettungshundestaffel beim DRK. Konkret wollen wir in absehbarer Zeit als Mantrailingteam in den Einsatz gehen. Bei dieser Ausbildung fallen ziemlich viele Kilometer aufgrund der zwei wöchentlichen Fahrten zu den Trainingsgebieten an, welche nicht in unmittelbarer Nähe vom Wohnort liegen. Desweiteren muss man sich diverse Ausrüstungsgegenstände kaufen ( Funkgerät, Lampe,etc. ). Da es immer wieder widersprüchliche Aussagen gibt, wollte ich in diesem Forum fragen, was ihr so wißt. Kann ich diese Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend machen ? Gibt es rechtsverbindliche Aussagen oder hängt es vom guten Willen des Sachbearbeiters ab,ob man diese Kosten von der Steuer absetzen kann.
Vielen Dank im voraus für eure hoffentlich zahlreichen Antworten.
3 Antworten
Bei der Steuer gibt es keine Kostenerstattungen, man kann lediglich den Abzug als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen beantragen.
Für einen Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten muss es in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen. Da es Ehrenamt ist, tut es das meist nicht.
Als Sonderausgaben sind nur Aufwendungen abzugsfähig, die in § 10 EStG genannt werden. Deine Aufwendungen fallen da nicht drunter.
Außergewöhnliche Belastungen sind nur unter den Voraussetzungen des § 33 EStG abzugsfähig. Ein wichtiger Punkt ist die Zwangsläufigkeit. Deine Aufwendungen sind nicht zwangsläufig, denn wenn Du den Kurs nicht machst, fallen die Kosten nicht an.
Solltest Du wider erwarten vom DRK bezahlt werden, ist zu prüfen, was genau gezahlt wird.
Guck da lieber nicht. Die Antworten sind nur halbwegs brauchbar.
Du kannst die Aufwendungen nicht von der Steuer absetzen. Du kannst aber das DRK fragen, ob es dir die Kosten erstattet oder dir dafür eine Spendenbescheinigung gibt. Die Spendenbescheinigung kannst du dann von der Steuer absetzen.