Verein zahlt Aufwandsentschädigung in bar aus, ist das ok?
Hallo Ihr Lieben,
gestern hat unsere Steuerberaterin verkündet, dass unser Verein alle Übungsleiterpauschalen, Ehrenamtpauschlalen und sonstige Vergütungen nur auf das Konto der jeweiligen Person überweisen soll. Sie meinte es wäre nun ein MUSS. Ist das so? Ich meine eine Quittung und bar auf die Hand, das ist Standard bei Vereinen. Bitte um Aufklärung!
Danke vielmals!
6 Antworten
Diese Zahlungen können auch bar geleistet werden - es gibt keine Vorschrift, die eine Überweisung vorschreibt.
Ggf. ist die Steuerberaterin auch falsch verstanden worden:
So wie Du das schreibst, soll das Geld, sofern es überwiesen wird und nicht bar ausgezahlt wird, nur auf das Konto der jeweiligen Person überwiesen werden und nicht auf das Konto einer anderen Person (z. B. wegen Geldwäschegesetz, Klarheit in der Buchhaltung).
Ihr braucht Auszahlungs-Belege für das Finanzamt.
Wenn Ihr Eure Ausgaben nicht ordentlich dokumentieren könnt, dann kann Euch unter bestimmten Umständen auch die Gemeinnützigkeit aberkannt werden und ihr werdet steuerpflichtig.
Aber wenn ich schon "Übungsleiterpauschalen, Ehrenamtspauschalen und sonstige Vergütungen" lese, dann weiß ich schon genau, in welche Richtung die "Gemeinnützigkeit" läuft … da prognostiziere ich mal keine 2 Jahre bis zur Auflösung …
wfwbinder hat da offenbar aktuellere Informationen.
Wenn solche Methoden bei Euch seit "Dutzenden Jahren" Gang und Gäbe sind, dann empfehle ich euch dringend, Euch hier genauestens an die Vorgaben des Finanzamtes zu halten. Denn im schlimmsten Fall haften alle Mitglieder mit ihrem Privatvermögen und Bußgelder sind Strafgelder. Auch der zeitige Austritt schützt vor Strafe nicht, wenn ein Mitverschulden nachgewiesen werden kann.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dieses Haftungs-Recht gelockert wurde, wenn die Nachweispflicht verschärft wurde.
Wie oft noch es geht darum ob die Barauszahlungen verboten sind oder nicht. Wir halten uns an die FA Regeln!
Wie oft noch …
Und wie oft soll ich das noch erklären?
Lass mich raten: Du hast keine Ahnung von Rechnungswesen/Buchhaltung, oder?
Es geht um die lückenlose und zweifelsfreie Dokumentation der Geldströme!
Aber ein Schmierzettel mit einer einfachen Unterschrift ist kein eindeutiger Beleg und der Vertrauensvorschuss des Finanzamtes auf Echtheit wurde hier in den letzten Jahren komplett aufgebraucht.
Du kannst Barauszahlungen vornehmen, doch wenn sich hier Ungereimtheiten ergeben, haftet der Kassenwart als erster dafür und dann alle Mitglieder.
Es schwebt der latente Vorwurf des Betruges wie ein Damoklesschwert über Euren Köpfen. Da kannst Du Dir per ÜBW einen Schutzhelm aufsetzen oder per Barauszahlung am Seil reißen.
Deine Entscheidung.
Ein Verein hat sich genauso an eine ordentliche Buchführung zu halten wie jedes Großunternehmen.
Die Frau Kollegin hat Recht.
Die Bestimmungen für gemeinnützige Unternehmen sind verschärft worden. Daher raten auch wir allen gemeinnützigen Organisationen nur noch per Überweisung zu zahlen.
Auch die Bestimmungen für Leistungs- und Sachspenden sind verschärft worden.
Was wurde denn verschärft? Im Bezug auf die Aufwandsspenden?
Es wird geprüft werden, ob der betreffende das eben auch als Einnahme angibt,.
Zu gut deutsch, es lohnt sich nur noch bis zu 410,- Euro, wenn es nur um Arbeitsleistung geht.
Unternehmer sollten es im Zweifel in der GuV untergehen lassen, anstatt sich Spendenquittungen zu holen, denn dann sind sie die Umsatzsteuer los.
Dank der Heirat mit einem Steuerfahnder gibt meine Frau die Einnahmen als ehrenamtliche Trainerin immer auf der Anlage S als steuerfrei an. Sie hat einen schriftlichen Vertrag mit dem Verein, in welchem vierteljährliche Gehaltszahlung vereinbart ist und vierteljährlich verzichtet sie und spendet.
Mit dem System dürfte es ja nach wie vor keine Probleme geben.
Danke vielmals!
Verschärft aber nicht verboten, das sind große Unterschiede! Und was bedeutet denn verschärft?
Es bedeutet, dass alles genau dokumentiert werden muss. Insbesondere die Zahlungsströme. Daher der Hinweis der Kollegin.
Wenigstens passiert hier überhaupt mal etwas.
Wurden diese Verschärfungen in den letzten 2-3 Jahren vorgenommen?
Das war mein letzter Wissens-Stand.
Das ist ziemlich aktuell. Ich war kürzlich auf einer Veranstaltung die von einer überregionalen StB und RA Kanzlei zu dem Thema gegeben wurde.
Die Finanzämter recherchieren seit diesem Jahr verschärft. Es muss wohl in der "Gemeinnützigekeitsszene" zu Vorkommnissen gekommen sein.
Ah, Danke!
Na wenigstens kümmert sich da mal endlich jemand drum!
Was da in den letzten Jahren so alles an Fördergeldern sinnlos und zweckentfremdet verballert wurde und wie sich jeder hier schamlos bedient hat, war schon echt abartig!
Und wo ist das Problem, dass das Geld überwiesen wird?
Weil das einfach viel mehr Aufwand bedeutet!
Quatsch. Überweisungen bedeuten weniger Aufwand.
Barauszahlung bedeuten, das eine Bargeldkasse vorhanden sein muß. Tägliche Zählung, Führung eines Kassenbuches, Termine machen um die Aufwandentschädigungen auszuzahlen, sichere Verwahrung der Kasse. Etc.
Überweisungen tätigt man wann und wo man kann und ist nicht abhängig von anderen Leuten. Auch Buchhalterisch ist es weniger Aufwand. Das Kassenbuch ist der Kontoauszug, da können keine Fehler und Schmierereien passieren
Als Unternehmer ist man froh, über alles, was übers Konto läuft, weil es übersichtlicher und leichter zu händeln ist. Für einen Verein wird das ähnlich laufen.
Das einzige was dann eventuell noch Bar passiert sind Spendengelder, die man dann Zeitnah aufs Konto bringt.
Hat euer Verein denn eine möglichkeit eine ordentliche Quittung auszustellen? Kein Handschmierzettel?
Natürlich, alles seit Jahren ordentlich wie Quittung und bis jetzt nie Probleme gehabt!
Das ist alles klar. Darum gehts es nicht, unser Verein macht das schon seit Dutzenden Jahren wird alles richtig dokumentiert und verbucht und Quittungen ausgestellt. Es geht um die Aussage, das bar Zahlungen nicht mehr erlaubt sind. Kann einer vielleicht einen Gesetz oder offizielles Gegenbeweis verlinken? Danke!