Arbeitsmittel (PC) bei Ehrenamt von der Steuer absetzbar?
Hallo, seit vielen Jahren habe ich ein Ehrenamt inne (Erstellung von bundesweiten Prüfungsaufgaben für die IHK). Nun bin ich Rentnerin und muss mehr auf meine Ausgaben achten. Da ein Ehrenamt ja keine berufliche Tätigkeit ist: Gibt es trotzdem die Möglichkeit, Reparaturkosten von der Steuer abzusetzen? Ich muss die Aufgaben digital einreichen, und auch die Kommunikation erfolgt digital. Also brauche ich den PC. Danke schon mal für Eure Antworten!
2 Antworten
Es gibt grundsätzlich (leider) keine Möglichkeiten Arbeitsmittel/Kosten für ehrenamtliche Tätigkeiten von der Steuer abzusetzen, wenn nicht gleichzeitig auch steuerbare Einnahmen für diese Tätigkeit vorliegen. Grundsatz: Ohne steuerbare Einnahmen, kein Abzug von Ausgaben möglich.
Das wäre nur möglich, wenn z. B. mehr als die steuerfreie Ehrenamtspauschale (mehr als 720 € im Jahr) gezahlt würde; dann könnte man Betriebsausgaben abziehen, damit man ggf. den überschüssigen Betrag nicht versteuern müsste bzw. die Steuer würde reduziert (grundsätzlich wäre sogar ein vorübergehender Verlust möglich)
Wenn gar keine Einnahmen vorliegen, kann allerdings kein steuerlich relevanter Verlust erzielt werden, da es dann an der Gewinnerzielungsabsicht mangelt.
Du könntest Dir aber die Reparaturkosten steuerfrei erstatten lassen...
Dennoch kannst Du den Arbeitslohn (inkl. anteilige Umsatzsteuer) der Reparatur als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen - Voraussetzung: es liegt eine Rechnung vor und der Betrag wurde überwiesen (Keine Barzahlung!!!).
> haushaltsnahe Dienstleistung
Das dürfte daran scheitern, dass kostenpflichtige PC-Reparaturen nur selten im Haushalt des PC-Besitzers durchgeführt werden.
Danke, das hilft mir schon mal weiter!
Werbungskosten kannst du nur ansetzen, wenn du mit diesen Arbeitsmitteln auch Einnahmen erzielst. Außerdem wären sie bereits mit der Arbeitnehmerpauschale von 1000 € abgegolten.
In dem Fall würde diese ehrenamtlich Tätigkeit als "arbeitnehmerähnlich" zu interpretieren sein.
Du bist in diesem Ehrenamt aber in einer arbeitnehmerähnlichen Position. Wenn man von dir verlangt, dass du einen PC vorhalten musst, muss man dir die Kosten auch erstatten.
Ansonsten ist das halt ein Hobby.
Arbeitnehmer bin ich als Rentnerin ja nicht mehr, also fällt auch die Pauschale weg, richtig? Ich arbeite auf freiberuflicher Basis, das sind aber nur ein paar Stunden, manche Monate auch gar nicht. Dafür brauche ich auch keine Arbeitsmittel.
Also muss ich jetzt für alles Belege sammeln, um am Jahresende etwas absetzen zu können bzw. bei der IHK einreichen zu können, richtig?
Sorry, aber bin noch nicht lange Rentnerin und musste mich damit nie auseinandersetzen...