Uniform und Uniformteile der Bundeswehr in der Öffentlichkeit tragen

7 Antworten

Leute, Leute, Leute! ...Kopf schüttel...

Ich frage mich gerade ernsthaft, ob wir im kalten Krieg in einer komplett anderen Armee gedient haben! Was bringt man Euch eigentlich für einen Blödsinn bei?

Also, mein lieber fragender SaZ a.D.,

Die einzige Bundeswehruniform, welche Du mit allem Drum und Dran tragen darfst, ist die Moleskin steingrau-oliv-antik! Warum? Weil sie kein offizielles Ausrüstungsteil unserer Bundeswehr mehr ist. Alles, was danach kommt ist schon allein durch die Genfer Konventionen geregelt! Wer Uniformteile mit Hoheitsabzeichen trägthat automatisch Kombattantenstatus und ist somit nach dem Kriegsvölkerrecht zu behandeln. Wer Uniform oder auch nur Teile davon trägt, auf welchen Hoheitsabzeichen zu sehen sind und nicht Angehöriger dieser entsprechenden Armee ist, verliert sofort den Kombattantenstatus, gilt somit als Spion und darf standrechtlich abgeurteilt und entsprechend bestraft werden!

Das zusätzliche Anbringen von Dienstgradklappen bedient zusätzlich den Paragraphen bzgl. verbotenem Tragen von Orden- und Ehrenzeichen, sowie den Straftatbestand der Amtsanmaßung!

Mit Verlaub, mein guter SaZ, das sind Dinge, die eigentlich der Mutter der Kompanie und auch Dir, so wie jedem Zeit- und Berufssoldaten (zumal mit höherem Dienstgrad) bekannt sein müsste!!!

Fragen hierzu? Keine? Weiter machen!

Da sollte das StGB für Aufklärung sorgen...

§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

  1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
  2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
  3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder

4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

Würde es Sinn machen, sich beim Ordnungsamt, oder der Polizei zu erkundigen, um einer Strafanzeige Einhalt zu gebieten.

Müssen die Betreiber des Bundeswehr- und Freizeitshops sich mit der Rechtslage im Bezug auf das Tragen der Kleidungsstücke in der Öffentlichkeit auskennen, damit ich nicht unbedingt bei der Polizei anrufen muss.

Meinen Anwalt möchte ich auch nicht fragen, da er mir sonst einen Betrag für ein Beratungsgespräch berechnet.

Ich stelle mir nur die Frage, was der Träger der Uniform dafür kann, wenn ein Außenstehender (Passant), eben diesen für einen aktiven Soldaten hält.

Das Erwecken des Anscheins, Amtsinhaber, in diesem Falle Soldat zu sein, ist laut §132 StGB unter Strafe (Ordnungswidrigkeit) gestellt.

Das StGB berücksichtigt auch immer die Absicht. Das bedeutet, solange Du Dich nicht aktiv und bewusst als Soldat ausgibst, um z.B. jemanden zu täuschen, Dir irgendwo Zugang zu verschaffen oder Dir Vergünstigungen zu beschaffen, solange passiert Dir auch nichts. Die Flaggen an den Ärmeln kann man übrigens ebenso wie die Kokarde an der Mütze mit einem Messer abtrennen. Man kann die Bekleidung auch einfärben, dann bleiben die Eigenschaften erhalten, aber man sieht deutlich, dass es sich nicht um die Uniform eines aktiven Soldaten handelt.

Nun noch eine persönliche Meinung. Ich finde es total albern, wenn ich Leute sehe, die komplett wie Soldaten angezogen sind. Eine Hose okay, ein Parka okay, aber komplett, mit Stiefeln und sogar Feldmütze, das geht in meinen Augen gar nicht. Solltest Du wieder aktiver Soldat werden, dann hat das übrigens ein Ende, denn dann darst Du keine Uniformteile mehr wahllos tragen, unabhängig davon, ob sie dienstlich geliefert oder privat beschafft sind.

Soldat1991 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 23:41

Dann stelle ich mir die Frage, wie man sich gefahrlos im Wald bewegen soll, wenn man keine Stiefel trägt, die vor allem die Knöchel schützen.

Mit dem Kampfstiefel DMS der Bundeswehr habe ich zudem gute Erfahrungen gemacht, vorrangig im Bereich Tragekomfort, zusammen mit orthopädischen Einlagen, bei Knick-Senkfüßen.

Außerdem trage ich die Kampfstiefel der Bundeswehr, da man wie bereits erwähnt, eben diese im Anschluss behalten darf.

Warum sollte ich diese dann nicht auch tragen, bevor sie im Schrank verkommen ;-)

Grade, weil meine Orientierungsmärsche am Wochenende stattfinden und ich zumeist von Freitag bis Sonntag, sogar nachts unterwegs bin, sind die Stiefel hervorragend zum Marschieren durch unwegsames Gelände, wie z.B Wälder geeignet.

Die Feldmütze schützt mich vornehmlich im Sommer, vor zu hoher Sonneneinstrahlung.

Ebenso wie mit den Kampfstiefeln, habe ich auch mit der Bekleidung der Bundeswehr erstklassige Erfahrungen gemacht.

Stellt das Vorhandensein der Flagge der Bundesrepublik Deutschland denn eine Straftat (Ordnungswidrigkeit) nach dem §132 StGB dar !?

Weshalb soll ich unnötig, an der Kleidung rumschnippeln !?

Ich weiß auch, dass das nicht mehr möglich ist, wenn ich wieder aktiv dabei bin :-)

Gruß

Soldat 1991

Na dann lass mal eine Mutter der Kompanie antworten:

Du darfst als Reservist die Uniformteile in deiner Freizeit tragen, auch mit Deutscher Flagge. Du musst dich nur (mit der entsprechenden Kordel am Schulterstück) als Reservist ausweisen. Damit gelltest du nicht mehr als aktiver.

Des weiteren gilt, wenn du dich unauffällig verhältst, du keine Rangabzeichen oder ähnliches trägst, ist das tragen der Uniform in der Öffentlichkeit kein Problem.

Nur lasse bitte das Barett weg, denn das trägt man nur als aktiver.

Schönen Gruß

PaulBaeumer  20.11.2012, 20:23

Spieß, mache Er sich erst einmal mit den Vorschriften, Gesetzen, dem Kriegsvölkerrecht, der Haager Landkriegsordnung, sowie den Genfer Konventionen vertraut, bevor er solchen Blödsinn verzapft!

Hoheitsabzeichen dürfen nur getragen werden entweder von aktiven Soldaten oder Reservisten während einer Übung oder mit einer Zuziehung bzw. einer UTE!

MkG ein San.-StUffz

Soldat1991 
Beitragsersteller
 01.11.2012, 15:32

Ich bin kein Reservist, da ich aufgrund einer Hüftgelenkserkrankung vorzeitig aus dem Dienst entlassen wurde.

Hierbei handelt es sich vielmehr, um eine Fehlstellung der Schenkelhälse.

Da der rechte Schenkelhals jedoch durch eine Umstellungsosteotomie im Jahr 2011 begradigt wurde und die nächste Umstellungsosteotomie im Dezember 2012 ansteht, möchte ich nach abgeschlossener Berufsausbildung zum Mechatroniker zurück zur Bundeswehr, als SaZ12 - Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes, in der Instandsetzungstruppe des Jägerbataillon 292.

Nach erfolgreich ausgeheilter Gelenkerkrankung, auch nach einer Umstellungsosteotomie und volle Belastungsfähigkeit vorausgesetzt, erhält man eine Fehlerziffer von II, Gesundheitsnummer 59 (ZDV 46/1).

Dementsprechend bin ich derzeit Zivilist. Wenn alles so klappt, wie ich es mir vorstelle, bin ich in ca. 3 Jahren wieder aktiver Soldat.

Auf der bereits operierten Seite bin ich zu 100% belastbar und links hat es sich auch zu 90% gebessert, obwohl noch nicht operiert wurde.

Ich trage definitiv kein Barrett, das würde mir im Traum nicht einfallen.

Bist du denn noch aktiver Soldat, oder Reservist !?

Ich höre von allen Seiten verschiedene Meinungen. Die einen sagen, dass es eine Straftat nach dem §132 StGB darstellt. Andere wiederum sagen, dass es keine Straftat darstellt, solange man keine Abzeichen, oder ähnliches trägt.

Ist das Tragen von Hoheitsabzeichen nicht auch strafbar, nach dem §132 StGB. Ich sehe nicht ein, die Deutsxhlandflaggen auf den Ärmeln abzutrennen.

Horrido joho !

AnPeLiOs  01.11.2012, 21:37
@Soldat1991

DRAN DRAUF DRÜBER

Ein Jäger, zwar bei den Instlern aber ein Jäger. Freu, freu, freu.....

AnPeLiOs  01.11.2012, 21:46
@AnPeLiOs

Ich bin auch Jäger, aktiv und SpezPiBtl. Ich weiß warum dir dein Barett zu tragen im Traum nicht einfällt...

Es ist nicht Grün mit goldenem Abzeichen.... ;-)))))

Aber auch wenn du zur Zeit Zivilist bist, gilt was ich oben beschrieben habe. Denke nur an die Kordel.

Soldat1991 
Beitragsersteller
 02.11.2012, 02:25
@AnPeLiOs

Ich war in der 2. Kampfkompanie des Jägerbataillon 292, als SaZ4 - Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes tätig.

Du bist also in einem Spezialpionierbataillon tätig, auch ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld.

Wurde leider aufgrund mehrerer Faktoren entlassen, welche ich dir lieber in einer PN darlegen werde.

Dran, Drauf, Drüber ist ja das Motto der Panzergrenadiereinheiten ;-)

Ich habe etliche Verwendungswünsche, wie z.B :

Heer - Sicherungssoldat (A100), Panzergrenadier (A600), Jäger (A200), Jäger/Scharfschütze (A201), Fernspäher (A700), Pionier (D500), Taucher (D100).

Luftwaffe - Sicherungssoldat (A101)

Marine - Waffentaucher (D700)

Streitkräftebasis - Feldjäger (A000)

Das sind die Verwendungswünsche, wenn es mit einer Verpflichtung als SaZ12 - Feldwebel des allgemeines Fachdienstes nicht klappt.

Wie sieht es wiederum aus, wenn ich die Kordel (Reservist) nicht tragen möchte.

AnPeLiOs  02.11.2012, 10:28
@Soldat1991

Dann verhältst du einfach ruhig und erregst kein Aufsehen. Und trägst vielleicht nicht den kompletten Kampfanzug. :-))

Dann schreib mir mal ne PN.

Ist der einzige Spruch der mir spontan eingefallen ist :-))))

A000 ist langweilig, meine Empfehlung ist A100 (A200) oder D500