Steuerliche Behandlung bei Abschluss Kapital-Lebens-Versicherung?
Jemand - maennlich 53 Jahre alt - kriegt wg. Beendigung seines Arbeitsverhaeltnisses eine Abfindung von 200 000 Euro.
Ist es steuerlich sinnvoll, wenn er (wg. Abschreibungsmoeglichkeiten) eine solche Versicherung bei der Allianz abschliesst?
3 Antworten
Ist es steuerlich sinnvoll, wenn er (wg. Abschreibungsmoeglichkeiten) eine solche Versicherung bei der Allianz abschliesst?
Nein. Die Summe aus der Abfindung ist nach der Fünftelregelung zu versteuern, egal, was er anschließend mit dem dann versteuerten Betrag anstellt.
Oder er kauft alte Anleihen mit einem hohem STUECKZINSEN, die er dann bei seiner Steuererklaerung im Jahr der Abfindung gegenrechnen lassen kann...?
Also er braucht dann auch keine Beteiligungen machen, bspw. Windpark oder sowas? Es gibt nix mehr zum "absetzen" ?
Beendigung seines Arbeitsverhaeltnisses eine Abfindung von 200 000 Euro.??
Keiner bekommt nur weil er sein Arbeitsverhältnis beendet einfach so eine Abfindung.
Um eine Abfindung vom Arbeitgeber zu bekommen müssen bestimmte Gründe vorliegen. Das normale Ausscheiden vom Arbeitgeber zählt da nicht dazu.
Es sei denn Du meinst daß er eine Kapitallebensversicherung laufen hat die noch vor 2009 abgeschlossen wurde und er dann beim Ausscheiden das Geld bekommt, weil dann auch der Vertrag fällig ist. In dem Fall ist die Abfindung steuerfrei, da noch vor 2009 abgeschlossen wurde. Sonst werden die Gewinne zu 50% versteuert.
Natürlich kannst Du noch heute solche Versicherungen abschließen, nur daß sie sich nicht rentieren.
"Keiner bekommt nur weil er sein Arbeitsverhältnis beendet einfach so eine Abfindung."
Doch ist so.
Mercedes ist für solche Abfindungen bekannt (kannte selbst jemanden der vor ca 15 Jahren das Angebot annahm)
Wer zwischen 40 und 56 Jahre alt ist, kann mit einer Abfindung von mindestens 20.000 Euro und einem Zusatzbetrag von mindestens 20 Bruttomonatsgehältern rechnen. Bei Beschäftigten im Alter zwischen 50 und 56 sind es mindestens 40 Monatsgehälter.
Wenn die LV fällig ist un der die Versicherung vor 2009 abgeschlossen hat bekommt er keinerlei Abzüge. Er bekommt alles ausgezahlt. Danach muß er 50% der "Gewinne" versteuern.
Beiträge für Kapital-Lebens-Versicherungen, die NACH 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerlich irrelevant, also NICHT absetzbar
Es geht nicht um die rendite in 12 Jahren. Es geht darum was er im Jahr des Abschlusses steuerlich "abschreiben" kann.... Sonst werden aus 200 TDM schnell 100 TDM. Mit 53 findest Du keinen neuen Job mehr.